Hundetrainer tritt Labrador zu Tode

@sleepy

Solche Strafen werden einkommensabhängig festgesetzt, soweit ich weiß - und der Artikel gab recht ausführlich darüber Auskunft, wie wenig der ehemalige Trainer aufgrund des Vorfalls jetzt (zumindest angeblich) verdient.

Da war von 600 Euro im Monat die Rede, die ihm noch bleiben, weil er ja jetzt jemanden bezahlen “muss”...

Dann fällt auch die Strafe entsprechend niedrig aus. Würde er das Vierfache verdienen, läge sie, wenn man einfach wieder das Gehalt x 2,3 nimmt, bei 5600 Euro (wobei ich nicht weiß, wie so etwas genau berechnet wird).

auf jeden Fall deutlich höher!

Ob das mit dem Einkommen genau so stimmt, sei mal dahingestellt - ich gehe davon aus, die Motivation, für eine geringe Strafe das eigene Einkommen runterzurechnen, ist bei vielen Leuten ähnlich hoch wie bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen... :sauer:

(Und gerade als Selbstständiger hat man ja durchaus einige Möglichkeiten... - unvergessen der Ex einer guten Bekannten, der als freiberuflicher Consulting irgendwas im Geld geschwommen ist - und nach der Trennung meinte, dem Richter ein Einkommen von 500 Euro netto präsentieren zu können. :dummkopf: Ungünstig nur, dass seine Frau jahrelang seine Buchführung gemacht hatte... :eg: )
 
  • 24. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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(Und gerade als Selbstständiger hat man ja durchaus einige Möglichkeiten... - unvergessen der Ex einer guten Bekannten, der als freiberuflicher Consulting irgendwas im Geld geschwommen ist - und nach der Trennung meinte, dem Richter ein Einkommen von 500 Euro netto präsentieren zu können. :dummkopf: Ungünstig nur, dass seine Frau jahrelang seine Buchführung gemacht hatte... :eg:
ganz so einfach ist es zum Glück auch nicht
Ein entfernter Bekannter hatte das auch versucht.
Dem hatte der Richter dann erklärt, wenn er als Selbständiger nicht genug Geld verdient, um Unterhalt zahlen zu können, muss er halt zurück in angestellte Tätigkeit :mies:
Und die Bemühungen, eine angestellte Tätigkeit zu finden, auch entsprechend nachweisen.
Oh Wunder - konnte er dann doch Unterhalt zahlen :mies:
 
Na klar - das war in dem Fall auch so... oder ähnlich.
Aber allein der Versuch zeigt zumindest erstens, wie schäbig viele Leute denken - und was auf dem Papier alles möglich ist...

Darum ging es mir in diesem Fall! :hallo:
 
Hm, nö, also zumindest bei uns in der Familie nicht ;)
hm.... das ist noch keine zehn Jahre her...
Ich erinnere mich jetzt nicht mehr genau, ob es um Unterhalt der Exfrau oder Unterhalt für die Kinder ging.
Auf jeden Fall kam der mit der Nummer 'ich verdiene zu wenig' nicht davon.

Kommt vielleicht auch drauf an, was für ein Beruf jemand ausübt? Wie wahrscheinlich es ist, eine entsprechende angestellte Tätigkeit zu finden?
 
Ja, so denke ich mir das auch.

Wer ein Hotel führt, kann eher schlecht von jetzt auf gleich wieder Angestellter werden.

(Consultingfirmen sind in D‘dorf und umzu andererseits reichlich vertreten....)

Dann hängt es evtl auch vom Richter ab?

:kp:
 
@sleepy

Solche Strafen werden einkommensabhängig festgesetzt, soweit ich weiß - und der Artikel gab recht ausführlich darüber Auskunft, wie wenig der ehemalige Trainer aufgrund des Vorfalls jetzt (zumindest angeblich) verdient.

Da war von 600 Euro im Monat die Rede, die ihm noch bleiben, weil er ja jetzt jemanden bezahlen “muss”...

Dann fällt auch die Strafe entsprechend niedrig aus. Würde er das Vierfache verdienen, läge sie, wenn man einfach wieder das Gehalt x 2,3 nimmt, bei 5600 Euro (wobei ich nicht weiß, wie so etwas genau berechnet wird).

auf jeden Fall deutlich höher!

Ob das mit dem Einkommen genau so stimmt, sei mal dahingestellt - ich gehe davon aus, die Motivation, für eine geringe Strafe das eigene Einkommen runterzurechnen, ist bei vielen Leuten ähnlich hoch wie bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen... :sauer:

(Und gerade als Selbstständiger hat man ja durchaus einige Möglichkeiten... - unvergessen der Ex einer guten Bekannten, der als freiberuflicher Consulting irgendwas im Geld geschwommen ist - und nach der Trennung meinte, dem Richter ein Einkommen von 500 Euro netto präsentieren zu können. :dummkopf: Ungünstig nur, dass seine Frau jahrelang seine Buchführung gemacht hatte... :eg: )

Bei mir hört das Verständnis ja schon an der Stelle auf, wo man dem Möchtegern-Hundetrainer seine Klitsche nach so einem Vorfall nicht augenblicklich dicht macht, sondern ihm sogar noch die Möglichkeit einräumt, einen Trainer einzustellen, der den Laden am Laufen hält - und das ganze dann wiederum dem Angeklagten als "Auslagen" anrechnet, nach deren Abzug ihm angeblich nur noch das Nötigste zum Leben bleibt, dem Ärmsten, weshalb dann natürlich die Geldstrafe nicht so hoch ausfallen darf...? :rolleyes:

Ja, meine Güte, wenn er wirklich keine Kohle hat, dann muß er sie halt erarbeiten, abstottern, wie andere Leute das auch machen - oder wahlweise mal ein Jahr gesiebte Luft atmen.
 
Ja, so denke ich mir das auch.

Wer ein Hotel führt, kann eher schlecht von jetzt auf gleich wieder Angestellter werden.

(Consultingfirmen sind in D‘dorf und umzu andererseits reichlich vertreten....)

Dann hängt es evtl auch vom Richter ab?

:kp:
Oder vielleicht auch, was mit dran hängt?
Wenn derjenige eine Firma mit zig Angestellten hat, wird es vielleicht anders bewertet, als wenn er als Ein-Mann-Unternehmen selbständig ist?
 
Bei mir hört das Verständnis ja schon an der Stelle auf, wo man dem Möchtegern-Hundetrainer seine Klitsche nach so einem Vorfall nicht augenblicklich dicht macht, sondern ihm sogar noch die Möglichkeit einräumt, einen Trainer einzustellen, der den Laden am Laufen hält -
Ganz genau..das heißt nämlich nix anderes als das er weitermachen darf und vll. noch ein paar Hunde tot tritt, bevor man ihm dann endlich mal das Handwerk legt. Diese miese Stück Shice..ich hoffe der wird mal vom Richtigen besucht.
 
Eine Geldstrafe setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt die Schuld. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten. Also zum Beispiel 90 Tagessätze zu 15,- € (15,- € ist bei den meisten Gerichten der Mindestsatz z.B. bei ALG II Empfängern) = 1.350,- Geldstrafe.
Diese kann auf einmal oder in Raten gezahlt werden. Hat man keine finanziellen Mittel, kann auch Arbeit statt Strafe leisten und im Zweifel muss man die Strafe absitzen.
 
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