Hundesteuersatzung wird ein Fall für die Gerichte
Kampfhunde sind Tötungsmaschinen. Das hat der Fall des sechsjährigen Volkan in Hamburg bewiesen, dessen Tod am Mittwoch von einem Gericht gesühnt wurde. Manche Kampfhunde erweisen sich im Test aber als gutartig - und trotzdem kassiert die Stadt Stuttgart weiter eine erhöhte Steuer. Nun droht gerichtliche Anfechtung.
VON JOSEF SCHUNDER
Rolf Horenburg hat vor einigen Tagen einen Steuerbescheid erhalten. Er soll bezahlen für seinen Hund. Glücklicherweise sind nur 210 Mark im Jahr fällig, denn Horenburg hat keinen Kampfhund. Aber Rolf Horenburg ist auch Chef des Steueramtes der Stadt Stuttgart - und als solcher hat er nicht nur sich selbst, sondern auch 10000 bis 11000 anderen Hundehaltern in Stuttgart Post schicken lassen. Unter den Adressaten sind Halter von Kampfhunden, die kraft Gemeinderatsbeschluss je 1200 Mark bezahlen müssen. Aus diesem Kreis, sagt Horenburg, seien nach dem Versenden der Steuerbescheide bereits Widersprüche eingegangen. Er rechnet mit weiteren.
Da wird eingewendet, die Unterscheidung von Hunden bloß nach Rassen sei verfehlt. Oder aber die Hundehalter stellen schlicht und einfach fest: "Mein Tier ist kein Kampfhund.''
Etwa 150 Hundehalter wollen es genau wissen. So viele haben beim Ordnungsamt inzwischen beantragt, den angeblichen Kampfhund einer Wesensprüfung zu unterziehen. 68 derartige Tests haben bereits stattgefunden. Das Ergebnis: 64 Tiere bestanden, drei fielen durch. Ein Kampfhund muss erneut antreten, damit ihm die städtischen Tierexperten auf den Zahn fühlen. Momentan sind 340 Kampfhunde in Stuttgart gemeldet, allerdings rechnet die Verwaltung mit einer Dunkelziffer von etwa 150 Tieren. 15 Hunde hat die Stadtverwaltung beschlagnahmt. Die landen zumeist im Tierheim - und das hat Probleme, diese Tiere an geeignete neue Halter weiterzuvermitteln. Niemand will diese Hunde haben.
Hat ein Tier die Wesensprüfung bestanden, darf es zwar ohne Maulkorb in der Öffentlichkeit Gassi geführt werden. 100 Mark Steuer pro Monat sind dennoch weiter fällig. Rolf Horenburg vom Steueramt rechnet damit, dass dies einer der Punkte ist, die nach den Widersprüchen gegen die Steuerbescheide vor Gerichten ausgetragen werden wird. Wäre es nach dem Steueramt gegangen, dann würde die Stadt nach bestandener Wesensprüfung keine erhöhte Hundesteuer verlangen - nach der Devise, dass im Steuerwesen genauso differenziert werden sollte wie es inzwischen auf dem polizeirechtlichen Sektor beim Thema Kampfhunde praktiziert wird. "Wir hatten den Gleichklang vorgeschlagen'', sagt Horenburg. Doch der Gemeinderat habe im vorigen Jahr, als viele Gemeinden unter dem Eindruck erschreckender Zwischenfälle handeln wollten, bewusst nicht nach Hunden mit und ohne Wesensprüfung unterscheiden wollen, erinnert sich Horenburg. Und auch das Referat des Ersten Bürgermeisters und Stadtkämmerers Klaus Lang hatte sich den Wunsch des Steueramts damals nicht zu Eigen gemacht.
Kampfhunde sind Tötungsmaschinen. Das hat der Fall des sechsjährigen Volkan in Hamburg bewiesen, dessen Tod am Mittwoch von einem Gericht gesühnt wurde. Manche Kampfhunde erweisen sich im Test aber als gutartig - und trotzdem kassiert die Stadt Stuttgart weiter eine erhöhte Steuer. Nun droht gerichtliche Anfechtung.
VON JOSEF SCHUNDER
Rolf Horenburg hat vor einigen Tagen einen Steuerbescheid erhalten. Er soll bezahlen für seinen Hund. Glücklicherweise sind nur 210 Mark im Jahr fällig, denn Horenburg hat keinen Kampfhund. Aber Rolf Horenburg ist auch Chef des Steueramtes der Stadt Stuttgart - und als solcher hat er nicht nur sich selbst, sondern auch 10000 bis 11000 anderen Hundehaltern in Stuttgart Post schicken lassen. Unter den Adressaten sind Halter von Kampfhunden, die kraft Gemeinderatsbeschluss je 1200 Mark bezahlen müssen. Aus diesem Kreis, sagt Horenburg, seien nach dem Versenden der Steuerbescheide bereits Widersprüche eingegangen. Er rechnet mit weiteren.
Da wird eingewendet, die Unterscheidung von Hunden bloß nach Rassen sei verfehlt. Oder aber die Hundehalter stellen schlicht und einfach fest: "Mein Tier ist kein Kampfhund.''
Etwa 150 Hundehalter wollen es genau wissen. So viele haben beim Ordnungsamt inzwischen beantragt, den angeblichen Kampfhund einer Wesensprüfung zu unterziehen. 68 derartige Tests haben bereits stattgefunden. Das Ergebnis: 64 Tiere bestanden, drei fielen durch. Ein Kampfhund muss erneut antreten, damit ihm die städtischen Tierexperten auf den Zahn fühlen. Momentan sind 340 Kampfhunde in Stuttgart gemeldet, allerdings rechnet die Verwaltung mit einer Dunkelziffer von etwa 150 Tieren. 15 Hunde hat die Stadtverwaltung beschlagnahmt. Die landen zumeist im Tierheim - und das hat Probleme, diese Tiere an geeignete neue Halter weiterzuvermitteln. Niemand will diese Hunde haben.
Hat ein Tier die Wesensprüfung bestanden, darf es zwar ohne Maulkorb in der Öffentlichkeit Gassi geführt werden. 100 Mark Steuer pro Monat sind dennoch weiter fällig. Rolf Horenburg vom Steueramt rechnet damit, dass dies einer der Punkte ist, die nach den Widersprüchen gegen die Steuerbescheide vor Gerichten ausgetragen werden wird. Wäre es nach dem Steueramt gegangen, dann würde die Stadt nach bestandener Wesensprüfung keine erhöhte Hundesteuer verlangen - nach der Devise, dass im Steuerwesen genauso differenziert werden sollte wie es inzwischen auf dem polizeirechtlichen Sektor beim Thema Kampfhunde praktiziert wird. "Wir hatten den Gleichklang vorgeschlagen'', sagt Horenburg. Doch der Gemeinderat habe im vorigen Jahr, als viele Gemeinden unter dem Eindruck erschreckender Zwischenfälle handeln wollten, bewusst nicht nach Hunden mit und ohne Wesensprüfung unterscheiden wollen, erinnert sich Horenburg. Und auch das Referat des Ersten Bürgermeisters und Stadtkämmerers Klaus Lang hatte sich den Wunsch des Steueramts damals nicht zu Eigen gemacht.