Hundesteuersatzung

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Flash

... wurde gelöscht.
Hallo,

aus gegebenen Anlass (sehr wahrscheinlich ein zweiter Hund), habe ich mich nochmal mit der hiesigen Steuersatzung meiner Gemeinde befasst.
Ich hoffe das ist jetzt keine Haarspalterei. Aber:

Es existiert eine Rasseliste für Kampfhunde. Allerdings ohne den Zusatz: sowie deren Kreuzungen untereinander ergo Mixe.

3) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, Masti-
no/Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu.

Kann ich mich auf diesen fehlenden Zusatz berufen und so diese überdimensional erhöhte Steuer umgehen? Immerhin wären das 1100 Euro pro Jahr für zwei Hunde.

Vllt kann mir ja jemand weiterhelfen. Im Internet habe ich so gar nichts zu diesem Thema gefunden :verwirrt:

Ps: Entschuldigt die knappe Überschrift, mir fiel nichts besseres ein:unsicher:
 
  • 27. April 2024
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Hallo,

zunächst ist es doch mal Deine Sache, wie Du die Rasse bezeichnest. Ein Mix enthält ja nicht 50 : 50 zwei Rassen, sondern zwei oder mehr Rassen mit unterschiedlichem Anteil. Also ein Labrador-Mix ist ein Labrador und ein Rottweiler-Mix ein Rottweiler. In beiden Hunden kann aber auch noch ein Schäferhund drin sein. Ich habe noch keine Anmeldung gesehen, bei der man alle möglichen denkbaren Rassebestandteile eines Hundes aufführen muss.

Nach dem Urteil des VGH Mannheim (
VGH Mannheim v. 29.07.2004 - Az.: 2 S 2695/03) geht es bei den in der Liste aufgeführten Hunderassen nicht um eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern um das genetische Potential. Den Gemeinden bleibt es deshalb unbenommen mit höheren Steuern zu erreichen, dass diese Hunderassen aus dem Gemeindegebiet möglichst ferngehalten werden. Wenn der Mixhund das genetische Potential eines Listenhundes ganz oder teilweise aufweist, entsteht auch ohne Satzungszusatz die höhere Steuer. In der vorliegenden Satzung sieht es auch so aus, als ob die Hunde "insbesondere" als Beispiele benannt sind.
 
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