Hundesteuersatzung

Gabilein

Hallo ihr Lieben,

nachdem wir unseren Dicken im Februar gehen lassen mussten, wollten wir jetzt unseren
neuen Familienzuwachs bei unserer Gemeinde anmelden und ich hab mich fast auf den Hintern gesetzt !
Während wir für unseren Dicken noch die normale Hundesteuer zahlen mussten wollten die für Tyson jetzt 360,- € haben .....



Folgendes steht in der Satzung :


(4)Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende Zuchtmerkmale gezüchtet
oder ausgebildet oder abgerichtet wurden



Es stehen weiter keine genauen Rassen dabei wie bei anderen Satzungen .
Wir haben einen Pitbull mit positivem Wesenstest , fällt der da jetzt drunter oder nicht ?

Vielleicht kennst sich da jemand aus damit ? Haben Pitbulls diese Zuchtmerkmale ?

Ich könnt jetzt einfach mal ne Runde ko*** , dieser ganze Wahnsinn fängt von vorne an ...

LG Gabi
 
  • 27. April 2024
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Hi Gabilein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist er denn überhaupt "gezüchtet" ? sonst entfällt Punkt 1 eigentlich sowieso....und Ausbildung und Abrichtung läßt sich mit Wesenstesturteil widerlegen...
Ich würde es versuchen azufechten.
 
Wahrscheinlich wird dir nichts anderes übrig bleiben, als gegen den Bescheid vorzugehen. Ich würde zB argumentieren, die Regelung ist zu unbestimmt, weil man als Hundehalter nicht sicher erkennen kann, welche Hunde im Einzelnen unter den höheren Steuersatz fallen.
 
Sie werden sich nach der Rasseliste richten wollen, allerdings würde ich da mal genauer nachfragen , denn dein Hund hat ja den Test und somit bestätigt das er nicht unter der Satzung fällt.
 
klar werden die sich nach der liste richten wie die anderen kommunen auch, die sondersteuer erheben.

wirklich echt gefährliche hunde werden die, wie alle anderen kommunen, wohl kaum haben und als papiertiger ist das sicher nicht geplant. die wollen kohle sehen.
 
Wir werden es jetzt so machen das wir erst mal die 360,- € bezahlen, weil wir ja sonst
die vorläufige Haltergenehmigung nicht bekommen und dann die Sache anfechten.

Es geht einfach nix ohne Stress in dem Land ....

Wünsch euch einen wunderschönen Sonntag und allen Mamas einen
tollen Muttertag - lasst euch verwöhnen !

LG Gabi ( die jetzt erst mal den Frühstückstisch deckt )
 
Die Haltegenehmigung hat nix mit der Steuer zu tun, das entscheiden unterschiedliche Stellen und die können das Verwehren der Haltegenehmigung nicht mit nicht gezahlter Steuer begründen.
Wenn Ihr das anfechten wollt solltet Ihr unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen. Zahlen müsst Ihr dann wahrscheinlich ohnehin erstmal - aber anstandslos zahlen und irgendwann später anfechten wird nicht funktionieren.

Wenn keine Rassen aufgeführt wurden und auch der Verweis auf die hessische Gefahrenabwehrverordnung oder auf das Einfuhrverbot fehlt, habt Ihr mit einem Widerspruch vermutlich gute Karten. Denn dann muss Euch die Gemeinde nachweisen, dass Euer Hund trotz WT gesteigert aggressiv ist - und das werden sie vermutlich nicht können.
 
Die Haltegenehmigung hat nix mit der Steuer zu tun, das entscheiden unterschiedliche Stellen und die können das Verwehren der Haltegenehmigung nicht mit nicht gezahlter Steuer begründen..

Oh doch , das können die und steht auch im Gesetz so ......

§ 3 Absatz 2 der Hundevo des Landes Hessen

Bin mal gespannt wie lange sich das hin zieht ..... der könnte schon längst auf meinem
Sofa liegen ..:unsicher:

LG Gabi
 
Huch, das hatte ich total überlesen... sorry *hmpf*
Ok, aber trotzdem Widerspruch und unter Vorbehalt bezahlen.
Woran hapert es denn nun noch?
 
Unbedingt Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, dann bezahlen unter Vorbehalt.
Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja dann ab damit zum Anwalt. (Kostenübernahme wird bei Steuersachen meist sehr fix zugesagt) Weidemann (Hund und Halter) freut sich über solche Klagen und hatte durchaus schon Erfolg damit.
 
Es hapert an der Haftpflicht , die war ausgestellt auf den 01.06. und ich brauch Sofortschutz.
Das kommt aber hoffentlich dann morgen per email .....

Mit den Widersprüchen usw. kennt sich mein Mann aus... der ist selbst Verwaltungsfachangestellter :D

Mit Herrn Weidemann sind wir schon in Kontakt , der meint das wäre " spannend ":D
... und Rechtschutz haben wir auch !

Also , - auf in den Kampf !

LG Gabilein
 
Hört sich gut an - wenigstens jemand, der mit dem nötigen Wissen und einem vernünftigen Weg an die Sache rangeht. Und mal kein "Es ist 5 nach 12, was kann ich tun" :)

Viel Glück mit Hund und Steuer :hallo:
 
Das freut mich, das ihr es auch angeht - auf den einzigen Weg von dem ich mir Erfolg verspreche.
Nichts gegen Sokaruns, pro Listenhund Aktionen , Petitionen usw. aber was haben diese erreicht in 20 Jahren? - Bestenfalls haben diesewenige Otto Normal Bürger "aufgeklärt"...
viel Glück und faire Richter
 
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