Änderung der Hundesteuersatzung Mainz

Bulli-Maus

KSG-Küchenhilfe™
10 Jahre Mitglied
Wie einige vielleicht mitbekommen haben, wird in Mainz die Rasseliste erweitert und zwar um folgende Rassen:
- Bullmastiff
- Bull Terrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu

Zum 01.03.2012 soll für diese Rassen inklusive der 3 vom Land gelisteten 600€ Steuer gezahlt werden. Man kann den Steuersatz auf die Hälfte senken, wenn man die folgenden beiden Bedingungen erfüllt:
"(7) Der erhöhte Steuersatz für einen Hund nach Absatz 5 ist auf Antrag des Steuerpflichtigen mit Ablauf des Monats, in welchem die nachfolgenden Voraussetzungen durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen worden sind, auf die Hälfte zu ermäßigen:
a) Kastration bzw. Sterilisation des Hundes und
b) Vorlage eines tierärztlichen Gutachtens, aus dem sich ergibt, dass der Hund keine gesteigerte
Aggressivität und Gefährlichkeiten gegenüber Menschen und Tieren aufweist.
Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."

Frage: Ich meine schon irgendwo gelesen zu haben, das diese Kastrations- und Streilisationsanforderungen garnicht zulässig sind, wenn kein medizinischer Grund vorliegt. Stimmt das und wie wäre das richtige Vorgehen bei solch einem Verlangen der Stadt?

Quelle:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Mainz (Hundesteuersatzung) vom 01.02.2012
Amt: 20 - Finanzverwaltung
Fassung vom: 01.02.2012
 
  • 28. März 2024
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Hi Bulli-Maus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zumindest in Rlp wurde die Kastratiosgeschichte schon öfter durchgeboxt!

Und worauf begründen sie das? Verschleiern sie das als Lenkungssteuer oder sind sie so ehrlich, dass ihr abgezockt werden sollt?
 
@Pommel: Ganz offen wird zugegeben das es reine Abzocke ist, weil der Stadt Geld fehlt.

Nett finde ich auch, das ich dann bei Erfüllung der Auflagen nur noch die Hälfte zahlen muss und Pearl nicht mal normal besteuert wird wie die anderen Hunde.
 
Siehe dazu hier:
http://forum.ksgemeinde.de/verordnu...chemische-kastration-richtige-kastration.html


In Worms und Zweibrücken gibt es auch diese lächerliche Hundesteuersatzung mit zig versch. Hunden, die alle ihre Ungefährlichkeit beweisen müssen, bevor sie wieder normal besteuert werden.



Pfff, die könnten mich mal gerne haben.....da würde ein Briefchen vom Anwalt folgen, wenn ich meinen Hund nicht kastrieren lassen will.

Ja, aber wir werden ja nie wieder normal besteuert. Die drei landesgelisteten Rassen haben keine Chance auf Wiederlegbarkeit und müssen zahlen. Die anderen vermuteten Rassen dürfen nach der Wiederlegung "nur" 300€ zahlen anstatt 186€ wie die normalen Hunde. Aber wieso? Sie sind doch dann als ungefährlich eingestuft worden, wieso dann immer noch höhere Steuern?
 
Bei uns ist das so, das die 3 Rassen IMMER und EWIG hoch besteuert werden, der Rest wird dann nach Überprüfung wieder normal besteuert.

Ganz ehrlich:
Ich würd da den Weidemann kontaktieren....
 
Ich auch. Das kann echt nicht wahr sein :sauer:

Was ist in Mainz denn jetzt überhaupt Stand der Dinge? Die wollten doch auch die normale Steuer so dermaßen anheben?
 
Ich auch. Das kann echt nicht wahr sein :sauer:

Was ist in Mainz denn jetzt überhaupt Stand der Dinge? Die wollten doch auch die normale Steuer so dermaßen anheben?

Also wir hatten aktuell bis 01.03.2012 120€ für jeden Hund, egal ob Listi oder nicht. Das sollte ab dem 01.03.2012 auf 240€ ansteigen, und ist jetzt nach den Protesten bei 186€ für normale Hunde, 600€ für Pit, Staff und Staff Bull und 600€ bzw. 300€ bei Erfüllung der "Auflagen" für die von mir im ersten Posting aufgeführten Rassen :(
 
Ja ... und da 240 EUR noch mehr ist und das nicht hingenommen wurde, wurde die Last den Listihaltern aufgebuckelt :wut:
 
Oha, eben erst gelesen.. hier in WO ist das auch nicht viel besser, Holly musste ja auch zum GA und wurde erst danach wieder runtergestuft auf Normalsteuer (die trotzdem hoch ist hier als Zweithund !)... ohne GA hätten wir auch die 613 Euro zahlen müssen... ach, war es da in AZ easy... GA zum Glück vorher gemacht und dann erst pünktlich umgemeldet !

Auszug aus dem Gesetzestext:

§ 10
Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder
reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen
haben, und
4. Hunde, die ein über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,
Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft
entwickelt haben.
(2) Bei Hunden der Rassen
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als
gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.
(3) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der
zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Tosa-Inu
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden;
Abs. 2 bleibt unberührt.
Der erhöhte Steuersatz nach § 11 (2) entfällt in den Fällen des Abs. 3 mit Ablauf des
Kalendermonats, nach dem ein Gutachten vorgelegt wird, das bestätigt, dass der Hund keine
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist.


§ 11
Steuersatz

(1) Der Steuersatz beträgt:
für den ersten Hund 108,00 EUR jährlich
für den zweiten Hund 153,00 EUR jährlich
für jeden weiteren Hund 230,00 EUR jährlich.
(2) Der gegenüber Abs. 1 erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde im Sinne des § 10
beträgt jährlich 613,00 EUR.
(3) Steuerfrei gehaltene Hunde (§§ 4, 5) werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde
nicht angesetzt. Steuerermäßigte Hunde (§§ 6, 7) und gefährliche Hunde im Sinne des §
10 gelten als erste Hunde.
(4) Ein Billigkeitserlass ist nach den Vorschriften des § 227 AO möglich.

Und hier ist das GA-Formular, was die Stadt ordnungsgemäß ausgefüllt von einem anerkannten GA haben will, damit man normale Steuern zahlen "darf":

 
Also den Wormser Test würden wir bestehen, bis auf das Pearl schnell auf ein Zeichen kommen soll *g* Schneckentempo und nach überlegen wäre da angemessener. Bulli halt.

In der neuen Verordnung steht ja "Vorlage eines tierärztlichen Gutachtens, aus dem sich ergibt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeiten gegenüber Menschen und Tieren aufweist." Ist das nun zwangsläufig der Wesenstest und muss der von einem Gutachter aus dem Bundesland erstellt werden? Mein TA der das machen würde ist nämlich in Hessen.

Die Rechtsberatung meiner Rechtsschutz meinte zur Sterilisationsaufforderung, dass sie sich nicht sicher wäre ob das rechtmäßig ist, weil das ja nichts mit der Gefährlichkeit eines Hundes zu tun hat. Ganz großes Kino, die hatte mal gar keine Ahnung.
 
@Pommel: Der Wiederspruch hat 23 Seiten in Word :uhh: Weist du ob ich den einfach so übernehmen kann, oder ob man zwingend einen Rechtsanwalt braucht, bzw. wo reiche ich den ein, einfach bei der Stadt Mainz?
 
Nö, das GA wie die Wormser es haben, müsste definitiv ausreichen... würde z.B. auch anerkannt werden in Bobenheim-Roxheim, die auch so eine dubiose Satzung vorlegen...

Das GA ist ja ein tierärztliches GA... wir waren bei Fr. Dr. Waßmuth... sie empfehlen wir im TH schon seit Jahr und Tag:



P.S.: Bullis sind da seeeeehr gern gesehen *chchch* :love:

P.P.S.: Nur GA aus RLP, weiss nicht wie das in MZ ist... frag´ mal Mid...
 
Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen, sobald ich den Steuerbescheid bekäme. Mal unabhängig vom RA! Damit keine Fristen verstreichen.
 
@spikerico Und muss der begutachtende Tierazt denn aus dem Bundesland kommen? Wie unser TA ist in Wiesbaden also Hessen.
 
Hab´s oben ergänzt... ich gehe davon mal definitiv aus... ist in WO zumindest so, wie es in MZ ist weiss ich nicht... ist Dein TA denn anerkannter GA ??? Anerkannter GA ist ein Muss... aber wie gesagt, frag´ noch mal Mid...
 
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