Dieses Urteil war mir noch nicht bekannt. Ich bin gespannt ob das bei meiner Verhandlung auch relevant wird.
Sie haben bei mir per Eigentümerversammlung beschlossen, ein Zweithund ist nicht erlaubt. Der Ersthund darf nicht grösser als 60cm sein und Besucherhunde hätte sie am liebsten komplett verboten.
Damit wollen sie erreichen, das mein Pflegedobi nicht mehr zu mir kommen darf.
Ich betreue seit über einem Jahr unter der Woche noch einen Dobi auch mit dem Hintergrund das xana nicht allein ist. Die Begründung für das Verbot des Zweithundes, zwei Hunde verursachen mehr Lärm als ein Hund, was definitiv nicht der Fall ist. Ausserdem verschmutzt ein zweiter Hund das Eigentum der Gemeinschaft erheblich mehr. Ich wohn im 5. Stock mit Aufzug. Ich lauf 5 Stufen, geh in den Aufzug und steh vor meiner Wohnungstür.
Das Ordnungsamt hat mich auch schon angerufen, warum ich meine Steuer für meinen Zweithund nicht bezahle. Sie haben eine anonyme Anzeige bekommen.
Am 10. Januar ist die 1. Verhandlung, ich bin gespannt was der Richter dazu sagt.