Hundebesitzer schlagen zurück

WHeimann

Artikel aus den
Stuttgarter Nachrichten
vom 24.04.2001

Hundebesitzer schlagen zurück
Steuersatzung der Stadt wird vor Verwaltungsgerichten angefochten
Kampfhunde unerwünscht. Das hat die Stadt den Haltern solcher Tiere mit einer erhöhten Steuer gezeigt. Jetzt schlagen die Hundebesitzer zurück. Die Hundesteuersatzung wird angefochten. Schon bald dürfte die erste Verhandlung stattfinden.
VON JOSEF SCHUNDER
Dem städtischen Amt sind nicht nur etwa 50 Widersprüche von Hundebesitzern in den Briefkasten geflattert, deren Tiere unter den Kampfhunderassen rangieren oder ähnlichen Rassen angehören - inzwischen hat die Verwaltung auch längst über den ersten Widerspruch entschieden: abschlägig. Aus diesem Grund rechnet Amtsleiter Rolf Horenburg damit, dass schon bald ein abgewiesener Hundehalter die Verwaltungsgerichte bemühen wird. "Schon vor einiger Zeit hat uns ein Hundehalter angekündigt, dass er eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg betreiben wird'', sagt Horenburg. Der erste Gerichtstermin ist damit eine Frage von Tagen. Und weil mit einer Normenkontrollklage die Zulässigkeit der Hundesteuersatzung grundsätzlich geklärt werden kann, ist diese Entwicklung für viele Hundehalter bedeutsam.
In der Satzung ist von Kampfhunden nicht die Rede. Auf Geheiß des Gemeinderats ist darin aber eine Reihe von Rassen, die als Kampfhunderassen in der Diskussion sind, mit einer erhöhten Steuer belegt worden. Wer so ein Tier sein Eigen nennt, der muss sich das in Stuttgart pro Monat immerhin 100 Mark nur für die Stadtkasse kosten lassen. Betroffen sind 300 bis 400 Hundehalter. Daneben gibt es eine Dunkelziffer von etwa 150 Tieren, die unter die erhöhte Hundesteuer fallen würden, deren Besitzer ihre Tiere bisher aber nicht angemeldet haben. Für die Masse der insgesamt 10000 bis 11000 Hunde in der Stadt müssen im Jahr lediglich je 210 Mark bezahlt werden.
Die Widersprüche kamen für Rolf Horenburg nicht überraschend. Praktisch alle richten sich gegen die pauschale Auflistung von Hunderassen. Manche Besitzer klagen, dass sie als Halter so genannter Kampfhunde in der Öffentlichkeit "Höllenqualen durchleben'' und dann auch noch die erhöhte Hundesteuer zu bezahlen hätten. Wenn die Tiere dann noch Wesensprüfungen bestanden haben und vom Maulkorbzwang befreit sind, ist das Unverständnis über den hohen Steuersatz besonders hoch. Doch die Zurückstufung ist in der Satzung nicht vorgesehen - diese harte Linie, die die Kampfhunde zurückdrängen soll, war bei dem Beschluss der ausdrückliche Wille des Finanzbürgermeisters und der Stadträte gewesen, während das Steueramt davon abgeraten hatte.
Glück hatten bisher noch die Halter solcher Hunde, die nicht als Kampfhunde gelten, die aber unliebsam aufgefallen und von den Ordnungshütern mit Auflagen belegt wurden. Auch sie müssen künftig mit der ganzen Schärfe der Satzung rechnen.





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