Niederrhein/Mönchengladbach
Hundebesitzer gegen Nicht-Hundehalter
Von Bianca Treffer
Viersen. Seit sechs Monaten gelten Leinenzwang, Maulkorb und die Verpflichtung zum Chip. Dazu sind die Besitzer von Kampfhunden und aller größeren Tiere verpflichtet.
Ein halbes Jahr ist es nun her, seit die neue Hundeverordnung des Landes in Kraft getreten ist. Seitdem leben die Hundebesitzer in Viersen mit der Verordnung, die durch die Stadtverwaltung umgesetzt wird. Zeit für ein erstes Resümee. Die blauen Sheriffs sind jetzt mit einem Chip-Lese-Gerät ausgestattet.
"Stichprobenartig wird überprüft, ob Kampfhunde gechipt sind, wie es seit Inkrafttreten der Hundeverordnung Pflicht ist", berichtet Christine Karneth, Fachbereichsleiterin Recht und Ordnung. Ist dies nicht der Fall, werden die Personalien des Hundebesitzers festgestellt. Es wird geprüft, ob der Hund angemeldet ist und eine Versicherung vorliegt, Dann erfolgt die Aufforderung zum Chippen. Außerdem achten die Sheriffs darauf, ob die Hunde einen Maulkorb tragen.
Dass sich für Hundebesitzer vieles geändert hat, bestätigt Koordinator Jürgen Thomas. So gab es vor der Hundeverordnung in Viersen keine Anleinpflicht. Umso größer ist nun die Umstellung für die Hundebesitzer, die einen Kampfhund oder ein Tier besitzen, das größer ist als 40 Zentimeter oder mehr wiegt als 20 Kilogramm. Denn für diese Tiere gilt Leinenzwang in bebauten Ortsteilen, wobei für Kampfhunde die Maulkorbpflicht hinzu kommt.
"Die Hundebesitzer werden bei einem Verstoß gegen die Verordnung darauf aufmerksam gemacht, dass sie etwas falsch machen. Denn viele sind sich dessen gar nicht bewußt", erläutert Jürgen Thomas. Mit einem vernünftigen Gespräch ließe sich viel klären. Würde man allerdings auf "Wiederholungstäter" stoßen, die ihren Hund ohne Leine laufen ließen, seien Bußgelder von 300 bis 500 Mark unumgänglich.
Strenger sind die Kontrollen in Sachen Maulkorb. Hier wird genau überprüft. In Viersen habe es bisher aber keinerlei Vorfälle wie in einigen Großstädten gegeben. Bußgeldverfahren aufgrund fehlender Maulkörbe und Laufen ohne Leine gäbe es allerdings schon, so Christine Karneth. Sollte es allerdings zu einem Beiß-Unfall kommen, müßte der Fall genau betrachtet werden, bevor es zu Entscheidungen kommen würde. Als letzter Schritt könnte ein Hund weggenommen werden, betont Jürgen Thomas.
Was der Stadtverwaltung auffällt, sind die vielen Auseinandersetzungen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern. Bisher hat die Stadt keine Genehmigung erteilt, auf einen Maulkorb zu verzichten. Anträge liegen zwar vor, aber aufgrund der spät eingetroffener Verwaltungsvorschriften und EDV-Problemen konnten die Anträge bisher nicht bearbeitet werden.
Hundebesitzer gegen Nicht-Hundehalter
Von Bianca Treffer
Viersen. Seit sechs Monaten gelten Leinenzwang, Maulkorb und die Verpflichtung zum Chip. Dazu sind die Besitzer von Kampfhunden und aller größeren Tiere verpflichtet.
Ein halbes Jahr ist es nun her, seit die neue Hundeverordnung des Landes in Kraft getreten ist. Seitdem leben die Hundebesitzer in Viersen mit der Verordnung, die durch die Stadtverwaltung umgesetzt wird. Zeit für ein erstes Resümee. Die blauen Sheriffs sind jetzt mit einem Chip-Lese-Gerät ausgestattet.
"Stichprobenartig wird überprüft, ob Kampfhunde gechipt sind, wie es seit Inkrafttreten der Hundeverordnung Pflicht ist", berichtet Christine Karneth, Fachbereichsleiterin Recht und Ordnung. Ist dies nicht der Fall, werden die Personalien des Hundebesitzers festgestellt. Es wird geprüft, ob der Hund angemeldet ist und eine Versicherung vorliegt, Dann erfolgt die Aufforderung zum Chippen. Außerdem achten die Sheriffs darauf, ob die Hunde einen Maulkorb tragen.
Dass sich für Hundebesitzer vieles geändert hat, bestätigt Koordinator Jürgen Thomas. So gab es vor der Hundeverordnung in Viersen keine Anleinpflicht. Umso größer ist nun die Umstellung für die Hundebesitzer, die einen Kampfhund oder ein Tier besitzen, das größer ist als 40 Zentimeter oder mehr wiegt als 20 Kilogramm. Denn für diese Tiere gilt Leinenzwang in bebauten Ortsteilen, wobei für Kampfhunde die Maulkorbpflicht hinzu kommt.
"Die Hundebesitzer werden bei einem Verstoß gegen die Verordnung darauf aufmerksam gemacht, dass sie etwas falsch machen. Denn viele sind sich dessen gar nicht bewußt", erläutert Jürgen Thomas. Mit einem vernünftigen Gespräch ließe sich viel klären. Würde man allerdings auf "Wiederholungstäter" stoßen, die ihren Hund ohne Leine laufen ließen, seien Bußgelder von 300 bis 500 Mark unumgänglich.
Strenger sind die Kontrollen in Sachen Maulkorb. Hier wird genau überprüft. In Viersen habe es bisher aber keinerlei Vorfälle wie in einigen Großstädten gegeben. Bußgeldverfahren aufgrund fehlender Maulkörbe und Laufen ohne Leine gäbe es allerdings schon, so Christine Karneth. Sollte es allerdings zu einem Beiß-Unfall kommen, müßte der Fall genau betrachtet werden, bevor es zu Entscheidungen kommen würde. Als letzter Schritt könnte ein Hund weggenommen werden, betont Jürgen Thomas.
Was der Stadtverwaltung auffällt, sind die vielen Auseinandersetzungen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern. Bisher hat die Stadt keine Genehmigung erteilt, auf einen Maulkorb zu verzichten. Anträge liegen zwar vor, aber aufgrund der spät eingetroffener Verwaltungsvorschriften und EDV-Problemen konnten die Anträge bisher nicht bearbeitet werden.