Hund zu verschenken

Mal ehrlich, die wollen ihren Hund verschenken, was soll da ein Schutzvertrag nützen? Die wollen sicher nicht den Hund wieder wenn er mal raus ist..

ich habe ein schutzvertrag gemacht als ich mein hund verschenkt habe ( übrigens nicht per inserat), so das sie nicht weiter verkauft/oder verschenkt werden könnte, und ich den hund auf keinen fall wieder zurück fordern darf. Die leute hatten schon mal einen hund geschenkt bekommen, und nach 1 jahr wollten die ehemalige halter den hund wieder zurück, das gab rabatz und gerichtsstreit.

der hund ist dort steinalt geworden und alle waren zufrieden.
 
  • 28. April 2024
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Jo die geben ab wegen Allergie.....die wollen den Hund nicht mehr....und wenn ich mir den Hund hole und beschließe ich hab keinen Bock mehr..was kann mir passieren?
 
Hallo zusammen

Wir sind wieder da was soll ich sagen eingentlich war es mehr traurig.Sie wollte überhaupt nichts mit unserem Rüden zutun haben und auch seine Spielweise war ihr unheimlich.
Aber das einzigste was gesagt wir können sie ja mitnehmen in einer anderen Umgebung würde sich das legen es waren soviele Sachen was sie ja eigentlich nie macht aber beim Treffen gemacht hat.
Für die Maus tat es mir Leid es hat zwischen den beiden einfach nicht gepasst! Nun waren die Herrschaften aber leicht angesäuert worauf hin wir uns verabschiedet haben ...ich kann keine Hunde zwingen zusammen zuleben.
Nun hab ich zwischen zeitlich schon wieder ein paar emails erhalten ob wir sie nicht doch nehmen sie müssen da ausziehen usw usw.:unsicher:
Ich hätte trotzdem einen Vertrag gemacht das sie den Hund zurück nehmen zb.


Wir haben morgen noch einen Termin zum anschauen wieder eine Hündin von Privat diesmal aber nicht zu verschenken.;)Vielleicht klappt es ja diesmal und ich kann glückliche Wuffels anschauen.


Wünsch euch einen schönen abend
 
Jo die geben ab wegen Allergie.....die wollen den Hund nicht mehr....und wenn ich mir den Hund hole und beschließe ich hab keinen Bock mehr..was kann mir passieren?

das hängt davon ab was es für ein hund ist, meine war ein renncrack, showdog, überall bekannt, das wird schwierig, ich hätte postwendend gewusst was loss ist.......
 
Ja schon, aber was hätte mir passieren sollen? Rein gesetzlich schon?

Ansonsten zu Daralixa: Ich würde keinen Hund zu einer Familie zurück bringen die ihn eigentlich los haben wollen..von daher ist so ein Schutzvertrag wo darin festgehalten wird , das sie den Hund wieder nehmen doch wirklich sinnlos...lieber geb ich den Hund in ein Tierheim ab als wieder dort hin ...
 
Ja schon, aber was hätte mir passieren sollen? Rein gesetzlich schon?

Ansonsten zu Daralixa: Ich würde keinen Hund zu einer Familie zurück bringen die ihn eigentlich los haben wollen..von daher ist so ein Schutzvertrag wo darin festgehalten wird , das sie den Hund wieder nehmen doch wirklich sinnlos...lieber geb ich den Hund in ein Tierheim ab als wieder dort hin ...

ich weiss nicht, auf jeden fall denke ich wen die ein hund einfach weiter reichen, oder schlimmer noch: verkaufen, das ich da doch etwas in der hand habe und den hund entweder zurück nehme oder selber ein anderen platz suche, in meinem fall ist es nicht nötig geworden.
 
Es gibt ja noch das Vorkaufsrecht...aber da muss man löhnen wenn man den Hund zurück will
 
Es gibt ja noch das Vorkaufsrecht...aber da muss man löhnen wenn man den Hund zurück will

das wärs noch gewesen, ein sackteueren hund verschenken und nachher noch zurückkaufen müssen :lol:

aber es gibt nichts was es nicht gibt, ich hätte den betreffende hund auch teuer verkaufen können, aber das waren alles eher leute, wo sie so schön zum mantel und einrichtung gepasst hätte. die hätten sie mit sicherheit wieder weiter gegeben....

Ein neues zuhause suchen bleibt ein risiko, wie das leben eben so ist....
 
Zu den "Schutzverträgen":

Mit Leuten, die ok, fair und rechtstreu sind, braucht man keinen.
Sind die Leute nicht ok, hilft oft auch der "Schutzvertrag" nichts. Das Wort "Schutz" weckt da m.E. Erwartungen, die ein solcher Vertrag oft später nicht erfüllen kann. Hinzukommt, dass diese Verträge inhaltlich und rechtlich oft unzureichend sind. Da gehen rechtliche Begriffe munter durcheinander, der Vertrag widerspricht sich inhaltlich selbst etc.

Ein solcher Vertrag ist nach meiner Meinung im Grunde oft entweder überflüssig oder -falls nicht überflüssig - letztlich doch wirkungslos. Denn die Rechte aus einem solchen Vertrag - so der denn überhaupt juristisch haltbar ist - müssen dann auch erst einmal erfolgreich durchgesetzt werden.

Eine Vertragsstrafe z.B. muss ggf. zunächst erfolgreich eingeklagt und dann meistens auch noch vollstreckt werden. Bei der Anzahl der zahlungsunfähigen Haushalte in Deutschland ist da das Risiko doch sehr groß, ein Gerichtsverfahren und Vollstreckungsbemühungen finanziert zu haben, mittlerweile viele Monate weiter zu sein und am Ende weder die Vertragsstrafe noch die angefallenen Kosten zu bekommen.
 
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