Also ich hab mich jetzt nochmal erkundigt, und nach einer weile wurde mir gesagt das es angeblich einen beschluss gebe aber meine eltern besitzen die wohnung schon eine ganze weile und haben nichts davon erhalten jetzt habe ich die mal angefordert und wenn es wirklich eine gibt dann werde ich wieder dagegen angehen damit hunde erlaubt sind. .
Also - so ganz einfach ist das nicht...
Um einen Beschluss auf einer Eigentümerversammlung zu treffen, wird dieser betreffende Punkt erst einmal auf die Tagesordnung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung gesetzt. Dazu wird dann eine Einladung versandt, die auch die Tagesordnung enthält - mit dem zu befassenden Beschluss. (1. Möglichkeit, dass Ihr davon etwas gehört haben könntet)
Dann wird auf eben jener Versammlung darüber abgestimmt. Ihr oder Euer Vertreter habt damit die 2. Möglichkeit gehabt, von diesem Beschluss Kenntnis zu erhalten.
Zum Schluss wird das Protokoll verschickt - mit allen Beschlüssen (3. Möglichkeit)
Um einen solchen Beschluss aufzuheben, muss die ganze Prozedur wiederholt werden. Also, es muss ein Punkt auf der Tagesordnung werden, dann muss darüber abgestimmt werden (je nach Teilungserklärung braucht Ihr dazu die Hälfte der Stimmen oder die Hälfte der Anteile, d.h. jemand, der eine größere Wohnung hat, hat mehr Stimmrechte als jemand mit einer kleinen Wohnung), Dann wird wieder ein Protokoll verfasst ......
Ich vermute mal, Du wird keinerlei Chance haben, gegen diesen Beschluss anzugehen, sollte es einen solchen wirklich geben. Zumal die Wahrscheinlichkeit, dass die anderen Eigentümer für die Aufhebung des Hundehaltungsverbotes stimmen, ja nicht größer wird, wenn ein Hund im Haus als störend empfunden wird.
Christine