Hund soll weg in Eigentumswohnung

ständig ober lärm gemacht und geklopft wo der hund dann natürlich bellt.


Wobei ihr da auch tatsächlich knackig zu üben habt - denn NATÜRLICH sollte ein Hund, der in einer Wohnung lebt nicht bellen, nur weil es aus einer anderen Wohnung klopft oder Lärm gibt, da würde ja niemand mehr an Hundehalter vermieten.
Nur als kleiner Hinweis;)
 
  • 28. April 2024
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Hi Buroni ... hast du hier schon mal geguckt?
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ständig ober lärm gemacht und geklopft wo der hund dann natürlich bellt.


Wobei ihr da auch tatsächlich knackig zu üben habt - denn NATÜRLICH sollte ein Hund, der in einer Wohnung lebt nicht bellen, nur weil es aus einer anderen Wohnung klopft oder Lärm gibt, da würde ja niemand mehr an Hundehalter vermieten.
Nur als kleiner Hinweis;)

Seh ich auch so. :)

Wie übt ihr denn eigentlich, dass der Hund ruhig ist?
 
Ich habe für meinen Hund zB eine Klangschalen-CD besorgt, um Klingeln zu "üben".
Habe den Tip aus dem Internet, da waren viele ganz begeistert von - aber meiner ist da scheinbar zu clever für. Die CD läßt er dudeln, aber wenn´s klingelt, macht er dann doch Radau ^^
Wir ziehen morgen mit ihm um in´s Dorf in ein 3-Familien-Haus. Bisher wohnten wir in Alleinlage ausserhalb. Hier hat einfach keiner geklingelt, weil sich hier einfach keiner hin verirrt hat (zumindest keine Vertreter, Klingelmäuschen, Martins-Bettler, Halloween-Umtriebige etc), der uns nicht kennt und gezielt zu uns kommt.

Aber, so gerne ich Hunde auch mag, einen permanten Kläffer - ne, das geht einfach auf Dauer nicht.
Viel Erfolg euch!
 
Achso, man soll sich also durch Google plagen und durch den Wust von Anwälten lesen, wo man nicht weiß ob sie jetzt was können oder nicht und einen direkten Hinweis ignorieren wo bereits persönliche Erfahrungen gemacht worden ist, mehrmals sogar und weiß dieser ist gut weil man den Verdacht hat, der könnte evt. Provision bekommen ?

DAS ist jetzt dein Ernst und deine Antwort?

Verstehendes Lesen hilft :unsicher:

Bundesrechtsanwaltskammer nix google.

Wo hab ich geschrieben, dass man den Hinweis auf Herrn Weidemann ignorieren soll ? Und wo genau habe @deti vorgeworfen, dass sie Provision bekommt?
 
naja, komm - ich fand deine aussage mit "bekommt ihr provision" auch missverständlich - vielleicht war sie auch nur als gag gemeint, aber halt nicht klar ersichtlich.

wir haben in der familie schon SEHR schlechte erfahrungen mit "ach, der ist fachanwalt, nehmen wir den mal" gemacht - mit persönlcihen empfehlungen, wo einfach auch sehr gute erfahrungen vorliegen, fährt man meist besser.

dazu kommt: herr weidemann setzt sich massiv für die listenhunde ein - ich finde (und das ist meine persönliche meinung) dass er "unterstützung" in form von empfehlungen verdient.
das ist nur meine meinung.
wenn jemand meint, er muss nicht zum weidemann, dann soll er das lassen.

ich empfinde es nur für mich richtig ihn zu empfehlen.
 
Ich muss mal ganz blöd fragen - gibt es einen Eigentümerbeschluss über die Hundehaltung in den Wohnungen? Das ist nämlich etwas anderes als die Hausordnung.

In unserer "Hausordnung" steht auch nichts über die Hunde, wohl aber gibt es seit 2 Jahren einen Eigentümerbeschluss, dass nicht mehr als 2 Hunde in einer Wohnung gestattet sind (zu blöd für mich, wenn ich wieder zurückgehen sollte - ich hab noch 4....)

Dieser Beschluss getroffen auf einer Eigentümerversammlung, über die es ja auch Protokolle gibt, gilt solonge, bis etwas anderes beschlossen worden ist.

Wenn also Hundehaltung laut Eigentümerbeschluss erlaubt ist, hat der Nachbar wenig Möglichkeiten etwas zu unternehmen, es sei denn, der Hund stört massiv... Wenn Hundehaltung nicht gestattet ist, hat habt Ihr das Problem...

Christine
 
Ich habe für meinen Hund zB eine Klangschalen-CD besorgt, um Klingeln zu "üben".
Habe den Tip aus dem Internet, da waren viele ganz begeistert von - aber meiner ist da scheinbar zu clever für. Die CD läßt er dudeln, aber wenn´s klingelt, macht er dann doch Radau ^^

:lol:

ich habs mal versucht zu Üben, indem ich meinen Bruder vor die Tür gestellt hab, der dann geklingelt hat - der Hund wusste GANZ genau, wann wir geübt haben und wann da wirklich wer was von uns wollte;)
Hat, denke ich, was mit der eigenen "Anspannung" zu tun...
 
Also in der hausordnung steht nichts von einem verbot sondern nur das man die Hausverwaltung in kenntnis setzten soll. So wie ich das jetzt mitbekommen habe mussten schon welche in dem haus ihr hund abgeben wieso warum weiß ich leider nicht genau aber das bekomme ich noch raus. Ich will meinen kleinen nicht abgeben wir haben unseren hund ja sozusagen noch gerettet. Der hund bellt jetzt nicht permanent wenn es klopft oder lautere geräusche sind nur wenn er bellt, ist das schon laut. Und wir gehen ja auch jetzt noch länger mit ihm raus. Ich bin ja leider auch nicht den ganzen tag da und meine mutter hat ihn halt schon sehr verwöhnt und seid sie krank ist und halt auch nicht immer zu hause ist er erst so "komisch"
 
Hast du denn nicht gelesen was Christine geschrieben hat :verwirrt:
Es kommt nicht auf die Hausordnung an sondern auf den Eigentümerbeschluß.
Ich denke das wäre eure Wohnung, dann müßt ihr doch sowas haben.

Und wenn schon welche aus dem Haus ihren Hund abgeben mußten, dann wird wohl keiner erlaubt sein.
 
bist du mal zu dem Mann über euch gegangen und hast ihn darauf angesprochen, dass es dir sehr leid tut, aber das alles eine stressig Situation ist, und ihr ständig versucht den Hund ruhig zu halten?

Ist der Hund ausreichend ausgelastet? Dann ist er eher müde und nicht bei jedem Stecknadelfall auf 180...
 
Besteht die Option, die Wohnung zu verkaufen/vermieten und statt dessen ein Haus zu kaufen? Da kann euch dann niemand was und ihr lebt nicht in ständiger Angst vor unangenehmen Nachbarn? Ein Haus muss ja nicht teurer sein als eine Wohnung!
Denn auch, wenn derzeit nichts in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde - das kann jederzeit noch passieren. Rechtzeitig "umsatteln" kann da eine Menge Druck raus nehmen.

LG
 
Ich würde das Spekulieren sein lassen und mich anwaltlich beratne lassen. Nur weil andere Mieter ihren Hund abgegeben haben, heißt das nicht, dass man das auch macht bzw. überhaupt muss.

Genauso sind auch bei den Eigentümerbeschlüssen bestimmte Aspekte zu beachten und ist es nicht so einfach möglich, einem Hundehalter das Halten des Hundes zu verbieten, wenn er den Hund bereits in seiner Eigentumswohnung gehalten hat, bevor der neue Beschluss kam. Gibt es überhaupt einen? Gab es einen?

Es gibt soviele Dinge zu beachten, die ein Normalbürger nicht bedenken kann. Dafür gibt es eben Rechtsanwälte. ;)
 
Also ich hab mich jetzt nochmal erkundigt, und nach einer weile wurde mir gesagt das es angeblich einen beschluss gebe aber meine eltern besitzen die wohnung schon eine ganze weile und haben nichts davon erhalten jetzt habe ich die mal angefordert und wenn es wirklich eine gibt dann werde ich wieder dagegen angehen damit hunde erlaubt sind.
Meine mutter ist schwer krank und da wir auch aus dem haus raus mussten und das sowieso eine viel zu große belastung war mussten wir gezwungener maßen wieder zurück.
 
Achso und auf die frage wie wir das üben.
Also da meine mutter ja auch nicht mehr so viel mit dem hund machen kann, das heißt z.b. alleine mit dem hund spazieren gehen. Also wir machen das jetzt so das wir alle befehle ganz ruhig und leise dem hund sagen, weil meine mutter sich öfters mal "hochpuscht" wird der hund auch unruihger. Er bekommt leckerlies wenn er ganz brav war und er nicht gebellt hat oder wird geknuddelt ( an der brust oder unter seinem arm gekrault, ist seine lieblingstelle). Wir üben auch ganz viel wenn wir draußen sind also spazieren gehen. Und wenn er gebellt hat oder nicht gehört hat, hat er jetzt einen straf platz das heißt er muss dann dort hin und da liegen bleiben und wenn man ihn dabei auch noch nicht mal beachtet dann ist das für ihn "schlimm" eine bestafung.
 
Und das mit dem bellen wenn es klingelt klappt noch nicht so ganz, aber er bellt dabei höchstens nur noch drei mal und quickt wenn die person dann rein kommt
 
Also ich hab mich jetzt nochmal erkundigt, und nach einer weile wurde mir gesagt das es angeblich einen beschluss gebe aber meine eltern besitzen die wohnung schon eine ganze weile und haben nichts davon erhalten jetzt habe ich die mal angefordert und wenn es wirklich eine gibt dann werde ich wieder dagegen angehen damit hunde erlaubt sind. .

Also - so ganz einfach ist das nicht...

Um einen Beschluss auf einer Eigentümerversammlung zu treffen, wird dieser betreffende Punkt erst einmal auf die Tagesordnung der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung gesetzt. Dazu wird dann eine Einladung versandt, die auch die Tagesordnung enthält - mit dem zu befassenden Beschluss. (1. Möglichkeit, dass Ihr davon etwas gehört haben könntet)

Dann wird auf eben jener Versammlung darüber abgestimmt. Ihr oder Euer Vertreter habt damit die 2. Möglichkeit gehabt, von diesem Beschluss Kenntnis zu erhalten.

Zum Schluss wird das Protokoll verschickt - mit allen Beschlüssen (3. Möglichkeit)


Um einen solchen Beschluss aufzuheben, muss die ganze Prozedur wiederholt werden. Also, es muss ein Punkt auf der Tagesordnung werden, dann muss darüber abgestimmt werden (je nach Teilungserklärung braucht Ihr dazu die Hälfte der Stimmen oder die Hälfte der Anteile, d.h. jemand, der eine größere Wohnung hat, hat mehr Stimmrechte als jemand mit einer kleinen Wohnung), Dann wird wieder ein Protokoll verfasst ......

Ich vermute mal, Du wird keinerlei Chance haben, gegen diesen Beschluss anzugehen, sollte es einen solchen wirklich geben. Zumal die Wahrscheinlichkeit, dass die anderen Eigentümer für die Aufhebung des Hundehaltungsverbotes stimmen, ja nicht größer wird, wenn ein Hund im Haus als störend empfunden wird.

Christine
 
Habt ihr denn eigentlich mal mit dem Mann, der den Hund raus haben will, geredet?
Dem vielleicht mal ne Packung Pralinen vorbeigebracht mit ner dicken Entschuldigung und der Versicherung, dass ihr üben wollt?


Wir haben damals in allen umliegenden Wohnungen Pralinenschachteln verteilt mit einem kleinen Briefchen
 
Wenn tatsächlich per Eigentümerversammlung das Verbot der Hundehaltung beschlossen wurde, sehe ich da wenig Chancen, die Mehrzahl umzustimmen (nachdem es ja schon Beschwerden gab).
Eine Freundin hatte in ihrer E.-Whng. genau das Problem. Ihr Hund durfte dann nur bleiben, weil er schon seit 10 Jahren dort mit ihr wohnte, einen Neuen kann sie sich aber nicht mehr anschaffen. Sie wird die Wohnung verkaufen, weil sie eben keine Lust mehr hat, sich Tierhaltung, Investitionen (gab da auch Theater um Fenster usw.) vorschreiben zu lassen.

Ansonsten ist meine Erfahrung leider, dass - wenn Leute sich erstmal "eingeschossen" haben - die jede Kleinigkeit zum Anlass nehmen, weiter zu meckern und die Flöhe husten hören.

Hey, das ist ein Hund - dass der mal "meldet" oder kurz wufft ist normal (Dauerkläffen natürlich nicht). Wenn man dann schon bei nem kurzen Melden nach Geräuschen im Treppenhaus oder Türklingeln Paranoia schieben muss, sehe ich kein entspanntes Leben mehr. Ich würde die Wohnung vermieten/verkaufen und dort hin umziehen, wo ich in Frieden leben kann. Das kann auch in einer Mietwohnung sein - ich habe bis vor 6-7 Jahren auch mit 4 Hunden völlig stressfrei in einer Mietwohnung gewohnt - mit netten Nachbarn.

Vom Hund jetzt aber zu verlangen, dass er nichtmal mehr einen einzelnen "Wuffer" ablassen darf, halte ich für nicht-realisierbar und Dauerstress für alle.

LG
 
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