Hund beißt Katze auf eigenem Grundstück

BlackCloud

10 Jahre Mitglied
Hallo,

wie sieht es rechtlich aus, wenn der Hund auf dem eigenen Grundstück im eingezäunten Gelände eine Katze erwischt und verletzt?

Muss ich haften? Hat da jemand was Gesetzliches für mich zur Hand? :hallo:
 
  • 27. April 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das würde mich auch interessieren.

Ich hatte das auch mal ganz frühmorgens auf der Terrasse und im Garten. Da hat sich Hundi mit einer mir unbekannten Freigängerkatze in der Wolle. Ich musste paar Stunden später zum TA weil mein Hund Fieber bekam und humpelte. :(

Seitdem weiß ich das Katzenbisse und auch Kratzer gerade von Freigängerkatzen wohl hochinfektiös sein können.

:hallo:
 
Seitdem weiß ich das Katzenbisse und auch Kratzer gerade von Freigängerkatzen wohl hochinfektiös sein können.

:hallo:

Habe ich heute Morgen auch die Info bekommen - da war es aber ein Mensch, der den Biss abbekam und danach 6x operiert werden musste.
Tja, Daisy hat Einiges an Bissen und Kratzern abbekommen. Leider hat sie die Katze aber definitiv erwischt und gebissen. Da sie sofort abgehauen ist, weiß ich nicht, wie schlimm das ganze ausgegangen ist.
 
Wie es rechtlich ist weiß ich nicht,aber wenn jemand Freigänger Katzen hat (ich hab 4 davon)muß er mit sowas rechnen.
Meine Miez kam auch schon lädiert hier an,hat dann Metacam bekommen und nach 2 Wochen war alles OK.
Mich hat das ehrlich gesagt nie intressiert welcher Hund sie bekommen hat,
sie war ja auch nicht ohne:rolleyes:
Für mich war das erledigt,wenn ich sowas verhindern will muß ich die Katzen gesichert halten.
 
In Rechtsforen ist man sich nicht ganz einig über die Frage, aber Mehrheitsmeinung ist eine (zumindest) Haftungsteilung aufgrund der Gefährdungshaftung, mit überwiegendem Haftungsanteil beim Hund.
Aber besteht denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Katzenhalter Ansprüche geltend machen? Dazu müssten sie ja wissen, dass die Katze von deinem Hund verletzt wurde.
 
Nun, ich halte auch 2 Freigänger und einen Hund im Garten. Sorry für jede Katze die in den Garten eindringt, aber sie ist dann selber schuld.

Allerdings wird bei uns die Nachbarskatze vermisst, ich habe dann tatsächlich ängstlich den Garten abgesucht. Sollte es hier jemals eine Katze "erwischen" bringe ich sie entweder zum Besitzer zurück (soweit bekannt) oder begrabe sie. Mein Mann würde sie einfach "entsorgen"-> wegen der möglichen Konsequenzen.

Aber haften würde ich nicht wollen.. schließlich ist es mein Grundstück.
 
Aber besteht denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Katzenhalter Ansprüche geltend machen? Dazu müssten sie ja wissen, dass die Katze von deinem Hund verletzt wurde.

Sicher. Ich habe wirklich Angst, dass die Katze schlimmer verletzt sein könnte, das würde ich mir nie verzeihen. Ich hab beim ersten Mal den Hund noch schnell abgerufen bekommen, aber diese blöde Katze kam wieder zurück, das hat Daisy schneller mitbekommen als ich und sie dann gegen das Gartenhaus gedrängt, wo sie sie zu fassen bekam :( sollte ich die Katze verletzt vorfinden, würde ich abwägen, ob sie einen Tierarzt benötigt. Ich werde aber nicht den Besitzer ausfindig machen, denn da im Dorf sind alle "gegen Kampfhunde", was meinst wie schnell ich die Kacke am dampfen hätte, wenn die mitkriegen, dass Daisy das war. Dann hab ich ratzfatz ne Anzeige am Hals :unsicher:
 
Ich wuerde auch nichts sagen, je nach katzenhalter, geht das ins auge. Wenns meine katze gewesen wäre, haette ich das unter "dumm gelaufen " abgehakt.
 
Ich verstehe euch schon, gerade als SOKA Halter hat man wahrscheinlich auch mehr Konsequenzen zu fürchten.

Auf der anderen Seite stehe ich als Katzenhalter und die Ungewissheit wenn die eigenen Katze verschwindet, möchte ich selbst auch nicht ertragen müssen. Ist sicher einen Abwägungssache.

In meinem Fall hält der Nachbar auch eine Staff... ich denke er hätte es verstanden. Aber die Angst war da und ich hoffe es kommt nie soweit, dass hier eine fremde Katze in den Garten eindringt.
 
Nicole, sagen wir mal so: sollte ich die Katze nachher irgendwo bei uns finden, ist es für mich selbstverständlich sie versorgen zu lassen vom TA. Aber ich werde dem Besitzer nicht preisgeben, dass mein Hund das war, ich habe zu große Angst vor den Konsequenzen.

Ich persönlich hab die Hoffnung, dass Daisy einfach nur das plüschige Fell erwischt hat.
 
Sicher. Ich habe wirklich Angst, dass die Katze schlimmer verletzt sein könnte, das würde ich mir nie verzeihen.

Wie kommt das? Es ist schließlich dein Grundstück und Hunde neigen dazu ihr Revier zu verteidigen.

Klar mir würde es für die Katze auch leidtun, aber "nie verzeihen". Hallo? Dann hätte der gute Katzenhalter seine Katze nicht durch die Gärten von anderen Leuten schleichen lassen sollen...
 
Weil ich beim zweiten Mal gepennt habe. Meine Hündin lässt sich nämlich sehr gut abrufen in solchen Situationen :( es wäre also vermeidbar gewesen.
 
An alle, die jetzt so einfach daher sagen "Katze ist selber schuld, ist ja dein Grundstück" aufgepasst - die LHVOs sehen keine Ausnahme bei Vorfällen auf dem eigenen Grundstück vor!
Da steht meistens, sinngemäß "Ein Hund, der einen Menschen oder ein anderes Tier beißt, hetzt oder tötet ist ein gefährlicher Hund". Ausnahmen sehen einige (!) LHVOs vor, wenn der Hund bei einem Angriff auf die Besitzer beißt, aber nirgends ist eine "Grunstücksklausel" zu finden.

Ich meine mich an einen Fall im Pressebereich zu erinnern, wo der Hund wegen Katzenkillens im eigenen Garten eine MK-Pflicht bekommen hat.
Auch haben mehrere Urteile ja bestätigt, dass man als Grundstückeigentümer 1 Katze (zur Zeit) zu dulden hat, demnach würde ich mich nicht darauf verlassen, dass es nicht doch zu Auflagen kommen wird, wenn der Katzenbesitzer entsprechende Register zieht.

Ich würde wohl die tote Katze beim Tierarzt abgeben, wenn ich wüsste wer der Besitzer ist auch unter Angabe dessen Namens - ansonsten einfach darauf hoffen, dass das Tier gechipped ist. Tierheim würde wohl auch gehen - je nachdem, wo man sich sicher sein kann, dass man als Finder nicht genannt wird. Wahrscheinlich eher TH, da hat man u.U. mehr Verständnis was die Auflagen für Hunde betrifft und man könnte über eine Spende eine "Aufwandtsentschädigung" leisten.
 
Ich hab die Katze nicht mehr gesehen. Ich hab den "Tatort" aber jetzt im Hellen untersucht und konnte weder Haarbüschel, noch Blut entdecken. Vermutlich hatte die Katze Glück im Unglück. Ich belasse es dabei und hänge es nicht an die große Glocke.

Madame hat als Dank wieder neue Narben :rolleyes:

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grundsätzlich ist es so wie snowflake geschrieben hat..§ 833 bgb regelt die tierhalterhaftung und danach haftet derjenige, dessen tier einem anderen einen schaden zufügt (in diesem fall die "sache" katze beschädigt).
ob man hier (freigänger) evtl. zu einer schuldverteilung kommt, hängt immer vom einzelfall ab. andersrum ist es genauso, wenn die katze den hund verletzt.

letztlich ist es auch immer eine frage des beweises.

davon völlig unabhängig ist die frage einer einordnung eines solchen vorfalls im rahmen ordnungsrechtlicher vorschriften (lhvo). das hat mit der haftung nix zu tun.
 
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