Hilferuf für 6 Monate alte American Staffordshire Hündin

jherkrath

Hallo Zusammen,

ich starte hier einen Hilferuf für den Hund unserer 23jährigen Tochter.
Unsere Tochter, die eine eigene Wohnung bewohnt, hat vor ca. 3 Monaten diesen Hund geschenkt bekommen, allerdings ohne Papiere. Jegliche Mahnungen und Appelle an die Vernunft, dass sie doch besser die Finger von dem Welpen lassen solle, verliefen im Sand.

Wie dem auch sei, nun ist die Situation wie sie ist. Sie hat sich von Anfang an sehr liebevoll um den Hund gekümmert, aber letztendlich wird sie diesem Tier nicht gerecht.
Entweder ist dieser Welpe hyperaktiv oder er wird nicht richtig ausgelastet. Dies hat sie inzwischen auch für sich selber erkannt und uns gebeten, sie bei der Suche nach einem neuen erfahrenen und verantwortungsvollen Halter zu unterstützen.

Die Hündin ist sehr lieb, aber, obwohl sie regelmäßig einen Hundekindergarten besucht, recht anstrengend. Mit anderen Hunden verträgt sie sich gut und im Park kann sie problemlos ohne Leine laufen. Da sie sich noch in der Prägephase befindet, wird sie durch eine konsequente und liebevolle Erziehung eine tolle Begleiterin.

Da sowohl ein Tierheim als neues Zuhause als auch irgendwelche halbseidenen Türsteherpraktikanten als neue Halter keine Option sind (Interessenten dieser Art gibt es bereits einige) wenden wir uns an dieses Forum.

Wenn hier jemand ist, der ein ehrliches Interesse hat, diesem Hund ein schönes Leben zu ermöglichen und über die entsprechend Erfahrung verfügt, würden wir uns sehr über einen Kontakt freuen.

Liebe Grüße
Achim
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi jherkrath ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo!

In welchem Bundesland lebt deine Tochter?
Schreib mal Murphy3101 an.
Vielleicht kann sie helfen.

VG
 
Hallo,

Um welche Rasse handelt es sich und aus welchem Bundesland seid ihr? Denn handelt es sich um einen Welpen einer gelisteten Rasse ist es eventuell nicht legal, das ihr selber einen neuen Halter sucht.
 
Bei einem Usernamen "jherkrath" tippe ich mal auf NRW.
 
Hallo Zusammen,

ganz schön kombinationssicher mit NRW, in der Tat kommen wir aus Köln und dass ein Privatvermittlung verboten ist wussten wir nicht. Was können wir denn da tun?

L.G.
Achim
 
Was können wir denn da tun?
Bei einem Usernamen "jherkrath" tippe ich mal auf NRW.

Wenn es NRW ist, ist eine Privatvermittlung doch eh verboten, oder? :verwirrt:

Dann würde vielleicht auch helfen? Mal dort anfragen.

Hallo!

In welchem Bundesland lebt deine Tochter?
Schreib mal Murphy3101 an.
Vielleicht kann sie helfen.


VG

Ich zitiere mich ja ungern selbst, aber ich habe dir schon 2 Infos gegeben. Nehme sie doch gerne an. :hallo:
 
Alles klar Bine1976, ich habe den 2. Tipp überlesen und bei dem 1. war ich mich nicht sicher ob ich mich strafbar mache da eine Privatvermittlung ja anscheinend verboten ist.

Ich werde aber in jedem Fall mal deinem 2. Tipp nachgehen.

Vielen Dank!

L.G.
Achim
 
Alles klar Bine1976, ich habe den 2. Tipp überlesen und bei dem 1. war ich mich nicht sicher ob ich mich strafbar mache da eine Privatvermittlung ja anscheinend verboten ist.

Ich werde aber in jedem Fall mal deinem 2. Tipp nachgehen.

Vielen Dank!

L.G.
Achim

Murphy3101 ist meiner Meinung nach DIE Fachfrau, wenn es um Listenhunde und deren Vermittlung geht. Sie hat schon vielen Hunden und Menschen geholfen. Und sie kennt sich mit den Gesetzen der einzelnen Bundesländer aus. :hallo:

Der Verein Pit-Staff e.V. sitzt in Köln, vielleicht einfach mal vorbeischauen und persönlich eure Lage schildern.
 
Ihr macht euch im Übrigen auch strafbar, wenn der Hund ohne Leine läuft ... genau genommen ist dieser Hund ja bereits illegal, weil auch eure Tochter diesen Hund anscheinend privat übernommen hat ... ich hoffe, die genannten Ansprechpartner können euch helfen, bevor die Behörden dahinter kommen und der Hund eingezogen wird.
 
Ich würde an eurer Stelle auch Tipp #1 (Murphy3101) kontaktieren. Sie ist - wie bereits erwähnt - bei solchen "Geschichten" absolute Fachfrau und auch beim Verein "Hund und Halter". Ihr wärt also auch dort gut aufgehoben...
 
... genau genommen ist dieser Hund ja bereits illegal, weil auch eure Tochter diesen Hund anscheinend privat übernommen hat ...

Ja! Es ist kaum zu glauben, das sich das immer noch nicht herum gesprochen hat nach all den Jahren und der ganzen Hysterie um dieses Thema ... :(

Anbei einmal die Verordnung für NRW:



Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten.

(1) Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen

(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...) (2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. --> meint hier: Keine Privatübernahme, ausschließlich Tiere aus dem Tierschutz/Tierheim werden erlaubt, jeder andere Erwerb ist illegal

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen (...) § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt (...) § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt (...) § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, obwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen abgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen, § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt (...) § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten Haltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben

(3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

(4) Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Wendet Euch bitte schnellstmöglich an einen der oben genannten Vereine.
 
ihr habt euch schon strafbar gemacht, da ihr den hund von privat übernommen habt. vermitteln könnt ihr zwar problemlos in ein benachbartes bundesland wie z.b. NDS - Saarland - hessen oder Bawü, aber auch dort müssen vom käufer einige auflagen erfüllt werden, außer natürlich NDS.

wir können versuchen zu helfen, unterbringen können wir im moment allerdings keinen hund, da wir voll sind.

zudem müsst ihr aufpassen, das euch der hund nicht beschlagnahmt wird, dann ist er weg und sitzt in irgendeiner beschlagnahme bei köln, wo die unterbringung nicht prickelnd ist.

ihr könnt mich per pn kontaktieren, dann schauen wir weiter. vieleicht haben wir ja sogar gerade interessenten in der warteliste, die den hund gerne hätten. :hallo:
 
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