Satansbraten,
bin ja selber Ordnungsamt und muss sowas machen, also so läuft das eher weniger.
Wenn ich Kenntnis von einem solchen Hund bekomme, dann lade ich den Halter samt Hund zu einer Anhörung vor. Wenns irgendwie möglich zu machen ist, und die Mischung wirklich ganz und gar nicht eindeutig erkennbar ist, dann ist der Fall erledigt. Auf einen Streit um die Mischung würde ich mich nämlich niemals einlassen, das hat gar keinen Sinn, es gibt nämlich keine Möglichkeit (zumindestens meines Wissens) zu beweisen, dass da das oder das drin ist, z.B. mit Gen-Test oder so, dazu müsste ich die Elterntiere, also den Rotti und den Pitti kennen und dann könnte ich beweisen, dass Rotti-Pitti ihr Kind ist. Bei Pitbull-Rotti möchte ich am liebsten mal ein Foto sehen. Kann mir nämlich echt nicht vorstellen, dass man da eine eindeutige Zuordnung machen kann. Ansonsten schicke ich den Halter mit Hund zu einem Tierarzt bei uns, der sich schon darauf spezialisiert hat. Der gibt dann seine Meinung dazu ab. Kostet den Halter 4 Euro und 67 Cent, denke, das geht.
Dann ist entweder der Fall erledigt oder ich muss aufgrund von §11 der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes vom 02. Mai 2001/in Kraft seit 01.09.2001 den Hund i.V. mit §1 unserer Landes-Gefahren-Hundeverordnung (Thüringen) wegen der Rasse/Mischung per schriftlichem Bescheid mit Widerspruchsfrist (der Widerspruch setzt allerdings nichts aus, HH muss trotzdem machen, was drin steht) zum gefährlichen Hund erklären, egal ob schon was vorgefallen ist, oder nicht. Dann kriegt der Halter von mir ein Formular zur Beantragung der Haltungserlaubnis, das er auszufüllen hat, dann muss er sein pol. Führungszeugnis beibringen und den Sachkundenachweis machen (und leider auch Steuern in Höhe von 408 Euro zahlen). Das pol. Zeugnis ist so eine Sache, nicht alles, was da drin steht, ist ein Grund, die Haltung zu verbieten. Und wenn ein Gerichtsurteil bzw. die Verbüßung der Strafe länger als 5 Jahre her ist, ist es auch gegessen. Habe da auch Ermessensspielraum. Wenn z.B. ein junger Mann von 22 Jahren, mit Freundin/Frau und Kind vor 4 Jahren, also mit 18 mal eine Sache mit Körperverletzung hatte, dann sehe ich mir den schon genau an. Wenn ich der Meinung bin, dass der jetzt schon aufgrund der Verantwortung für Frau und Kind "erwachsen" geworden ist, dann kriegt der die Erlaubnis. Haben ja alle mal irgenwie Blödsinn gemacht, wie gesagt, das ist der Ermessensspielraum, den ich habe. Und die ganze Sache dauert, wenn er gut mitmacht, ungefähr mindestens 3 Monate, macht er nicht mit, muss ich ihm die Wegnahme des Hundes androhen, die Vollziehung dauert dann natürlich auch noch mal. Also hat der Dir entweder Quatsch erzählt, oder er sollte sich einen Anwalt nehmen. Noch Fragen?