Hilfe! Hund muss weg!

Satansbraten

Ich habe vorhin mit jemanden gesprochen der einen Pit-Rottweiler-Mischling besitzt. Der Hund ist aber wohl als Boxermischling angemeldet. Nun stand wohl das OA heute vor seiner Tür und sagte dass da eindeutig ein Kampfhund drin wäre und er hätte 2 Wochen Zeit den Hund unterzubringen sonst würde er eingezogen da er vorbestraft sei und den Hund eigentlich nicht halten darf! Was nun??? Hilfeeeeee

Was nun ?

Er hat den Hund seit Welpenalter!

Er ist 3 Jahre alt
 
  • 8. Mai 2024
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Hi Satansbraten ... hast du hier schon mal geguckt?
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vllt könnte ein rassegutachten helfen, ich gebe dir hier mal die telenr. von andreas lehmann vllt kann er dir/ihm helfen.

0179/4417196
 
hat er denn was schriftliches? Das kann doch nicht so einfach gehen, mündlich meine ich?

Dann jedenfalls Widerspruch einlegen und einen guten Anwalt suchen!
 
Hi Satansbraten,

war das hier in Ffm.? Falls ja, ruf mich bitte an!!!!
 
Satansbraten,

bin ja selber Ordnungsamt und muss sowas machen, also so läuft das eher weniger.
Wenn ich Kenntnis von einem solchen Hund bekomme, dann lade ich den Halter samt Hund zu einer Anhörung vor. Wenns irgendwie möglich zu machen ist, und die Mischung wirklich ganz und gar nicht eindeutig erkennbar ist, dann ist der Fall erledigt. Auf einen Streit um die Mischung würde ich mich nämlich niemals einlassen, das hat gar keinen Sinn, es gibt nämlich keine Möglichkeit (zumindestens meines Wissens) zu beweisen, dass da das oder das drin ist, z.B. mit Gen-Test oder so, dazu müsste ich die Elterntiere, also den Rotti und den Pitti kennen und dann könnte ich beweisen, dass Rotti-Pitti ihr Kind ist. Bei Pitbull-Rotti möchte ich am liebsten mal ein Foto sehen. Kann mir nämlich echt nicht vorstellen, dass man da eine eindeutige Zuordnung machen kann. Ansonsten schicke ich den Halter mit Hund zu einem Tierarzt bei uns, der sich schon darauf spezialisiert hat. Der gibt dann seine Meinung dazu ab. Kostet den Halter 4 Euro und 67 Cent, denke, das geht.
Dann ist entweder der Fall erledigt oder ich muss aufgrund von §11 der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes vom 02. Mai 2001/in Kraft seit 01.09.2001 den Hund i.V. mit §1 unserer Landes-Gefahren-Hundeverordnung (Thüringen) wegen der Rasse/Mischung per schriftlichem Bescheid mit Widerspruchsfrist (der Widerspruch setzt allerdings nichts aus, HH muss trotzdem machen, was drin steht) zum gefährlichen Hund erklären, egal ob schon was vorgefallen ist, oder nicht. Dann kriegt der Halter von mir ein Formular zur Beantragung der Haltungserlaubnis, das er auszufüllen hat, dann muss er sein pol. Führungszeugnis beibringen und den Sachkundenachweis machen (und leider auch Steuern in Höhe von 408 Euro zahlen). Das pol. Zeugnis ist so eine Sache, nicht alles, was da drin steht, ist ein Grund, die Haltung zu verbieten. Und wenn ein Gerichtsurteil bzw. die Verbüßung der Strafe länger als 5 Jahre her ist, ist es auch gegessen. Habe da auch Ermessensspielraum. Wenn z.B. ein junger Mann von 22 Jahren, mit Freundin/Frau und Kind vor 4 Jahren, also mit 18 mal eine Sache mit Körperverletzung hatte, dann sehe ich mir den schon genau an. Wenn ich der Meinung bin, dass der jetzt schon aufgrund der Verantwortung für Frau und Kind "erwachsen" geworden ist, dann kriegt der die Erlaubnis. Haben ja alle mal irgenwie Blödsinn gemacht, wie gesagt, das ist der Ermessensspielraum, den ich habe. Und die ganze Sache dauert, wenn er gut mitmacht, ungefähr mindestens 3 Monate, macht er nicht mit, muss ich ihm die Wegnahme des Hundes androhen, die Vollziehung dauert dann natürlich auch noch mal. Also hat der Dir entweder Quatsch erzählt, oder er sollte sich einen Anwalt nehmen. Noch Fragen?
 
Birgit, leider hat jedes BL andere Verwaltungsvorschriften für die einzelnen Verordnungen (bezogen auf das jeweilige BL) und jedes OA händelt das anders - nennt man Wirrwarr...

Anwalt aufsuchen!

watson
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Er wil mich heute oder morgen anrufen und dann werde ich das nochmal genau abklären und dann werd ich dich, liebe Beckersmom kontaktieren, denn derjenige ist aus Frankfurt.

Ich dachte gestren mich trifft der Schlag als er mich anruft und das erzählt :(

La Loca die Nr. die Du mir aufgeschrieben hast wird nix nutzen, ist ja nicht Hessenland oder?
 
wär nicht der erste hund aus dem hessenland, dem wir helfen ;) aber ich denke mal beckersmom wird dir schon weiterhelfen :)
 
Original geschrieben von la loca
wär nicht der erste hund aus dem hessenland, dem wir helfen ;) aber ich denke mal beckersmom wird dir schon weiterhelfen :)

Ich kann versuchen zu helfen - Wunder vollbringen kann aber selbst ich nicht ;)

Gucken wir zuerst mal nach einem Gutachten, was die Rasse des Hundes betrifft und dann sehen wir weiter ......
 
habe mit lehmann tele gehabt, er fragte weswegen dein fraund vorbestraft ist? nicht jede vorstrafe heißt gleich hund weg.
beckersmom vllt kannste dich mal mit andreas kurzschließen, er hat schon ne menge zu tun mit dieser sache, er kann bestimmt nen bisschen helfen.
 
ich glaube er ist wegen körperverletzung vorbestraft. ich weis es aber nicht 100%.

muss warten bis er mich heute oder morgen anruft

duke ist dunkelgestromt mir weisser brust. also den rottweiler sieht man einndeutig, und wenn man sich ein bischen auskennt sieht man auch das da ein pitti auch mit drin ist, weil er nur kniehoch ist .
 
ehm, ich hab mich grade durch die hess. verordnung gelesen, da steht nix davon, dass der rotti gelistet ist (oder hat sich die VO geändert?!)... kann man den hund nicht einfach als rotti-boxer mix melden und schon hat sich der fall?!
 
nee ninchen, es geht ja nicht um den rottweiler, sondern darum dass sich ein pit bull mit drin befindet, und der ist verboten zu halten in hessen wenn man vorbestraft ist z.B. wegen körperverletzung.
 
na, darum ja mein vorschlag mit der ummeldung als rotti-boxer mix ;) (gibt ja auch kleine rottis und kleine boxer - zumindest in owl :D ).
 
Ja Watson,

dass jedes BL andere Verwaltungsvorschriften hat, ist mir bekannt, vor allen Dingen sehen ja die einzelnen Gefahren-Hundeverordnungen sehr unterschiedlich aus. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder doch fast wortgleich sind. Und somit heißt das bindend für alle BL bei einem Verwaltungsverfahren

1. Anhörung

2. Verfügung mit Rechtsbehelf, also Widerspruch möglich, wenn dieser auch keine aufschiebende Wirkung haben muss (je nach Verfügung)

3. Und eigentlich erstens: Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.

Und dann gibt es da noch das pflichtgemäße Ermessen.

Und die Abarbeitung dieser Punkte sollte selbst den schnellsten und fleißigsten Behördenmitarbeiter einige Zeit kosten, da ja auch immer Fristen einzuhalten sind. Außer natürlich, es handelt sich um einen Hund, bei dem gerade aktuell etwa vorgefallen ist, "also Gefahr im Verzug" gegeben ist, da kann man auf die Fristen verzichten und sofort zugreifen, aber um so einen Fall scheint es sich ja hier nicht zu handeln.
Also falls die Androhung der Wegnahme wirklich in dieser Form erfolgt sein sollte, was ich mir allerdings kaum vorstellen kann, dann würde ich (und nicht nur in diesem Einzelfall) nicht nur einfach einen Anwalt empfehlen, sondern ich würde empfehlen, z.B. übers Internet einen Anwalt zu suchen, der sowas schon mal gemacht hat. Man sollte wirklich nicht glauben, wie viele Anwälte sich gerade mit Verwaltungsrecht nicht so richtig auskennen, und darum geht es ja hier.
 
Hallo Satansbraten,

bisher hat sich Dein Bekannter noch nicht gemeldet. Ich hoffe er gehört nicht der Rige an, die dann einen Tag vor der angesetzten Beschlagnahme anfangen hektisch zu werden.

Dann werd ich nämlich sauer ....
 
Hallo Beckersmom,

dass hoffe ich auch nicht, dann werde ich nämlich auch sauer :eg:

Ich weis nicht was da los ist, habe auch leider keine Telefonnummer....

Naja, hoffe er wird sich heute melden, sonst werde ich echt böse (ärgert mich jetzt schon, ich frage und kümmere mich und er lässt sich Zeit :unsicher: )
 
Leider nein Ninchen. Bin stinkesauer. Der hat sich einfach nicht mehr bei mir gemeldet. :( Scheint ihm ja viel an seinem Hund zu liegen :verwirrt:

Schade, der leidtragende ist wie immer der Hund :(

So ein ********* :rot:
 
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