Hallo Anne,
es ist verboten. Aus. Ende.
Wer aber bei der Fa. Schecker ein solches Gerät erwirbt, und es scheint ja Personen zu geben, die das tun, denn daß dieser Artikel aus Versehen noch im Katalog steht, halte ich für unwahrscheinlich, der wird es auch benutzen.
Und wenn niemand hingeht, und denjenigen darauf hinweist oder ggf. anzeigt, wenn dieses Gerät eingesetzt wird, dann nützt dieses Verbot überhaupt nichts.
Das meinte ich mit "kein Kläger,kein Richter"
Verbote, die nicht kontrolliert werden, interessieren niemanden.
Ich bin eine Zeitlang von jedem Spaziergang wutschnaubend zurück gekommen, weil mein Hund bei der Jagd auf Vögel irgendwo am Horizont verschwunden war.
Zweimal hat er mich an der Leine beim Anblick eines auffliegenden Vogels ziemlich in den Dreck geschmissen.
Ich habe mich ernsthaft mit dem Erwerg eines solchen Teiles befaßt und wir hatten hier ja auch eine ausgiebige Diskussion über das Für und wider.
Mich hätte das Verbot nicht interessiert. Und es interessiert mich weiterhin nicht. Ich habe dann aber einen im Forum erhaltenen Vorschlag, nämlich den Hund nur noch beim Spaziergang zu füttern, wochenlang durchgeführt, und das hat geholfen.
Die Anschaffung und Benutzung des Gerätes ist zum Glück in weite Ferne gerückt. Aber wenn ich nur so meinen Hund vor einem run auf die Autobahn hätte schützen können, wäre mir das Verbot egal gewesen.
Zum Glück hat er sich zu einem recht passablem Hund gemausert, ohne daß ich zum Gesetzesbrecher werden mußte.
Zur Zeit begehe ich nur kleinere Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Hundeverordnung
Gruß wuschel