Hamburg: Offener Brief der Tierärztekammer an Sozialsenatorin Karin Roth
Die Tierärztekammer Hamburg hat sich in einem offenen Brief an die Sozialsenatorin Karin Roth gewandt. Die Tierärzte bedauern es, nach dem Tod des kleinen Volkan in Wilhelmsburg nicht mehr in die Vorgespräche zur Verordnung mit eingebunden gewesen zu sein. Sachliche Argumente hätten in der "sehr emotional geführten" Diskussion kaum Gehör gefunden, schreiben die Tierärzte.
In ihrer Kommentierung der Verordnung befürwortet die Kammer die Gefahrenabwehr bei beißwütigen Hunden. Sie lehnt jedoch Rassekataloge aus wissenschaftlichen Gründen ab. "Aggressionsverhalten gehört zum normalen Verhalten eines Hundes, eine Beißhemmung muss von jedem Hund erlernt werden", heißt es in dem Brief. Die Tierärzte vermissen einen "Hundeführerschein" für alle Hundehalter. Nur so könnte die nicht tierschutzgerechte Haltung ermittelt und entsprechend verboten werden.
Ausdrücklich weist die Tierschutzkammer darauf hin, dass wissenschaftlich die eindeutige Zuordnung eines einzelnen Hundes nicht möglich sei. Es gebe keinen Gentest zur Rassebestimmung. Auf die so genannten "Rassestandards" hätten sich die in Vereinen organisierten Hundehalter geeinigt. Die Hundeverordnung, so die Tierärzte, schaffe auf Grund der Rassekataloge die Fakten zur "Euthanasie" einzelner Rassen. Dies sei nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren. Zugleich befürworten die Tierärzte die Abschaffung des Maulkorbzwangs auch für die Tiere der Kategorie 1, sobald ein Gutachten über das Tier erstellt worden ist.
Der CDU-Fraktion im Bezirk Mitte liegt nun die Antwort der Verwaltung auf eine Große Anfrage zum Thema Kampfhunde vor. Daraus geht hervor, dass seit der Novellierung der Hundeverordnung im Juli 2000 insgesamt 185 Beschwerden über Kampfhunde eingegangen seien. 41 davon wurden mit der Untersagung der Haltung geahndet, in 14 Fällen wurden Bußgelder ausgesprochen und in sechs Fällen Leinen- und Maulkorbzwang verordnet.
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merlin
Die Tierärztekammer Hamburg hat sich in einem offenen Brief an die Sozialsenatorin Karin Roth gewandt. Die Tierärzte bedauern es, nach dem Tod des kleinen Volkan in Wilhelmsburg nicht mehr in die Vorgespräche zur Verordnung mit eingebunden gewesen zu sein. Sachliche Argumente hätten in der "sehr emotional geführten" Diskussion kaum Gehör gefunden, schreiben die Tierärzte.
In ihrer Kommentierung der Verordnung befürwortet die Kammer die Gefahrenabwehr bei beißwütigen Hunden. Sie lehnt jedoch Rassekataloge aus wissenschaftlichen Gründen ab. "Aggressionsverhalten gehört zum normalen Verhalten eines Hundes, eine Beißhemmung muss von jedem Hund erlernt werden", heißt es in dem Brief. Die Tierärzte vermissen einen "Hundeführerschein" für alle Hundehalter. Nur so könnte die nicht tierschutzgerechte Haltung ermittelt und entsprechend verboten werden.
Ausdrücklich weist die Tierschutzkammer darauf hin, dass wissenschaftlich die eindeutige Zuordnung eines einzelnen Hundes nicht möglich sei. Es gebe keinen Gentest zur Rassebestimmung. Auf die so genannten "Rassestandards" hätten sich die in Vereinen organisierten Hundehalter geeinigt. Die Hundeverordnung, so die Tierärzte, schaffe auf Grund der Rassekataloge die Fakten zur "Euthanasie" einzelner Rassen. Dies sei nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren. Zugleich befürworten die Tierärzte die Abschaffung des Maulkorbzwangs auch für die Tiere der Kategorie 1, sobald ein Gutachten über das Tier erstellt worden ist.
Der CDU-Fraktion im Bezirk Mitte liegt nun die Antwort der Verwaltung auf eine Große Anfrage zum Thema Kampfhunde vor. Daraus geht hervor, dass seit der Novellierung der Hundeverordnung im Juli 2000 insgesamt 185 Beschwerden über Kampfhunde eingegangen seien. 41 davon wurden mit der Untersagung der Haltung geahndet, in 14 Fällen wurden Bußgelder ausgesprochen und in sechs Fällen Leinen- und Maulkorbzwang verordnet.
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