Hi !
Da dieses Gutachten wirklich ziemlich lang ist, habe ich die einzelnen Zusammenfassungen mal herausgeschrieben :
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Eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Rassen aufgrund rassetypischer Wesensmerkmale ist somit weder von der Definition des Wesens her noch auf der Basis bisheriger Untersuchungen über die Beteiligung bestimmter Rassen an Beißvorfällen zulässigerweise abzuleiten
Auf der Basis körperlicher Merkmale ist somit eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nach bisherigen Erkenntnissen nicht zulässigerweise abzuleiten
Auf der Basis individueller Merkmale des Besitzers ist somit eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Rassen nicht zulässigerweise abzuleiten
Aggressionsfördernde Situationen ergeben sich unabhängig von der Rasse der daran beteiligten Hunde. Auf der Basis spezieller Unfallsituationen läßt sich eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen somit nicht zulässigerweise ableiten.
Eine besondere Gefährlichkeit bestimmter Rassen läßt sich somit auf der Basis individueller Merkmale des Opfers nicht zulässigerweise ableiten.
Hunde, die bereits einmal oder mehrmals ohne besonderen Grund gebissen haben, sind somit unabhängig von ihrer Rassenzugehörigkeit als besonders gefährlich im Vergleich zu Hunden ohne Aggressionsvorgeschichte zu betrachten.
Zusammenfassend läßt sich auf der Basis der besprochenen Literatur festhalten, daß Hunde zwar grundsätzlich ein Gefährdungspotential für Menschen und andere Tiere darstellen, daß die Gefahr, die von einem Hund ausgeht aber in keinem objektivierbaren Zusammenhang mit seiner Rassezugehörigkeit steht und sich auch nicht a priori mit ausreichender Sicherheit feststellen läßt.
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Schöne Grüße
merlin
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 05. Oktober 2000 editiert.]