Bayern - Gutachten für Anhörung nach Art. 18 Abs. 2 des LStVG

KathaSch

Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe ein Frage, bei der Ihr Euch aufgrund vieler Vorurteile in der Öffentlichkeit sicher besser auskennt als andere Hundehalter: Ich halte einen 10 Monate alten mittelgroßen Jagdhund (Stockmaß <50cm) in Bayern. Leider hat meine Kleine im Park im Spiel mit einem anderen Hund eine unbeteiligte Dame so am Bein erwischt, dass diese gestürzt ist. Der Unfall ist beim Vorbeilaufen passiert, d.h. mein Hund hat die Dame nicht gezielt angegangen, und es gab in der Vergangenheit auch keinerlei andere Unfälle.
Die Dame hat dennoch Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen mich erstattet (obwohl ich natürlich alles meiner Haftpflicht gemeldet habe). Die Strafanzeige ist beim Anwalt. Jetzt habe ich obendrauf noch vom KVR ein Schreiben zur Anhörung erhalten wie im Titel aufgeführt um festzustellen, ob mein Hund eine Gefahr ist, samt Gutachterliste.

Jetzt meine Frage:
Hat jemand Erfahrung mit einem Gutachten bzgl. Art. 18 Abs. 2 des LStVG in Bayern?
Und was sowas kostet?

Ich möchte wenn irgend möglich einen Leinenzwang (den es so in Bayern ja nicht allgemein gibt) vermeiden. Ich würde mir überhaupt keine Sorgen machen, dass mein Hund irgendwelche Tests bzgl. Aggression besteht - das wäre sicher easy.

Dieser Ämterkrieg verunsichert mich total - und ich wäre super-dankbar wenn ich hier ein paar Ratschläge kriegen könnte!

lieben Dank vorab!
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi KathaSch ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da wäre es besser einen Anwalt auf diesem Fachgebiet zu fragen.
ZB Lars Weidemann oder Susan Beaucamp. Das geht über einen einfachen Telefontermin. Du kannst bei Deinem eigenen Anwalt bleiben, aber ich würde mich mindestens beraten lassen von einem Anwalt der auf Tierhalterrecht/ Hunderecht spezialisiert ist.
 
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