vielleicht kann man das mal festpinnen, oder die Ü-Schrift in "Häufige fragen zum LHG NRW" umbenennen?
Dann brauch man nich alle 14 Tage die gleiche Frage zu beantworten.
Nach dem LHG NRW ist es nicht gestattet zwei Listenhunde (§3/§11) gleichzeitig zu führen, es dürfen aber "unbegrenzt" §10-Hunde (20/40) mit einem Listenhund zusammen ausgeführt werden.