Gleichzeitiges Führen eines Kat 1 und §11 Hundes in NRW

cleo318

KSG-Kiefer mit Kiffersperre™
15 Jahre Mitglied
ja die Überschrift sagt eigentlich schon alles aus.

Es geht darum ob ich in NRW einen §3 und §11 Hund gleichzeitig führen darf?!

Darf ich dies nur wenn der §3 Hund den WT bestanden hat?

wie sieht da die Grundlage aus.
Wir Brauchen hier in NieSA zum beispiel ja weder WT noch sachkunde dann dürfte ja reintheoretisch mein freund der hier alles führen darf in NRW noch nicht mal einen 40/20 Hund führen. was kann es für Strafen geben und kann ich den 40/20 sachkunde auch bei einem normalen TA machen?

das würde mich mal interessieren habe über das gleichzeitige führen noch nichts gelesen und die Suche funktioniert zur zeit leider nicht.

ach ja nicht das einer meint ich sei doof ich habe nur damals den Wt beim AmtsVET gemacht

danke für eure antworten
 
  • 28. März 2024
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Hi cleo318 ... hast du hier schon mal geguckt?
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klar darfst du einen 40/20er (oder 2, oder 3) zusammen mit einem kat1 führen. du musst dafür nicht extra eine sachkunde ablegen, wenn du hier nur zu besuch bist, dein freund auch nicht.

um irgendwelche strafen musst du dir keine sorgen machen. bei 40/20ern, die hier in nrw angemeldet sind, muss eigentlich auch nur der besitzer die sachkunde nachweisen. ich hab noch nie erlebt, dass irgendwer mit einem 40/20er kontrolliert wurde, ob er die sachkunde hat oder nicht.
 
vielleicht kann man das mal festpinnen, oder die Ü-Schrift in "Häufige fragen zum LHG NRW" umbenennen? :hallo:

Dann brauch man nich alle 14 Tage die gleiche Frage zu beantworten.

Nach dem LHG NRW ist es nicht gestattet zwei Listenhunde (§3/§11) gleichzeitig zu führen, es dürfen aber "unbegrenzt" §10-Hunde (20/40) mit einem Listenhund zusammen ausgeführt werden.
 
vielleicht kann man das mal festpinnen, oder die Ü-Schrift in "Häufige fragen zum LHG NRW" umbenennen? :hallo:

Dann brauch man nich alle 14 Tage die gleiche Frage zu beantworten.

Nach dem LHG NRW ist es nicht gestattet zwei Listenhunde (§3/§11) gleichzeitig zu führen, es dürfen aber "unbegrenzt" §10-Hunde (20/40) mit einem Listenhund zusammen ausgeführt werden.

Ute die §10 Hunde sind Hunde best. Rassen und § 11 Hunde sind Schäferhunde, Golden Retriever etc.

Wo bitte findest du das im Gesetzt ich glaube ich bin blind:unsicher:

Also darf man auch §10 Hunde mit §3 Hunden zusammen führen und §10 mit §11?
 
gut soweit verstanden nun noch die Frage.... wie sieht es denn mit zwei §10 Hunden aus... habe ich auch richtig gelsen das man das NICHT darf?

das ist ja mist....
 
du hast es richtig gelesen. man darf es nicht. ausnahmen in nrw nicht möglich. dumm aber wahr.

pete
 
Das steht in den Verwaltungsvorschriften (oder Durchführungsbestimmungen oder wie auch immer *hüstel*) zum LHG ;) Ich hab ja auch Amy und Bandit zusammengeführt... völlig legitim.
 
...in nrw alles andere als legitim. und das steht genauso in den entsprechenden dvo. sorry, aber das ist kein diskussionspunkt. wer liest ist im vorteil. insoweit empfehle ich die lektüre insbesondere der §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 LHG NRW. wie schon gesagt, ausnahmen sind nicht möglich. den entsprechenden runderlass hierzu findet man auch irgendwo hier im forum.

ich wiederhole mich gerne gebetsmühlenartig, aber leute, erteilt keine rechtsberatung, wenn ihr das wissen nicht habt.

pete

ps.: es ging bei der frage um die kombi §3 und § 10, nicht um §3 und §11

staff + staff nein
staff * rotti nein
rotti + rotti nein
fünf schäferhunde je nach einzelfall und körperlicher konstitution ja

wie gesagt, ist dumm, ist aber so.
 
staff * rotti nein

Jetzt bin ich irritiert. Genau die Kombi hatte ich in Aachen, angemeldet, inklusive Besuch von der lieben Frau vom OA. Oder ist die LHV NRW geändert worden?
 
Du darfst eine solche Hundekombination in NRW halten, aber Du darfst nicht als Einzelperson beide Hunde gleichzeitig führen.
 
Da hab ich ja ne Menge Glück gehabt..., bin sogar mal vom OA auf der Strasse kontrolliert worden. puh
 
ich habe schon selbst daneben gestande, als sich das tierheim in koperation mit dem vet amt, daran machte an einen netten herren einen zweiten rotti zu vermitteln. als er dann, gemeinsam mit mir beim wesenstest war (für unsere hund, ich selbst würde durchfallen) führte er auch beide hunde. erst im nachhinein wurde dem vet. amt klar, dass es da einen dicken fehler gemacht hat. es hieß schlicht, hier würde das keiner kontrollieren. wer´s glaubt.
ist schon komisch, wenn der gesetzgeber so kompliziert macht oder so oft ändert, dass sogar die eigenen behörden mit der anwendung nicht hinterher kommen.

pete
 
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