spike soll angeblich aus unserem garten ausgebrochen sein(komisch das dort ein 1,80 hoher zaun steht der vom OA als ok begutachtet wurde) und durch die waldorferstr.gelaufen sein, wies wirklich war habe ich ja oben geschrieben.
Gemäß § 5 Abs.1 des LHundG NRW in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Ziffer 4 handelt derjenige ordnungswridig, wer gefährliche hunde nicht so hält, dass diese ein befriedetes besitztum (z.b. Garten) nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters verlassen können.
dagegen haben wir widerspruch eingelegt, da dies ja so nicht stimmt.
als wir im februar eingezogen sind, wussten wir nicht das in dem maschendrahtzaun im garten ein loch ist, spike ist einmal abgehauen und das OA kam direkt und sagte das wir nen zaun machen sollen damit spike nicht mehr raus kann, oder ihn an der leine halten.
wir haben ordnungsgemäß diesen zaun gemacht und der wurde vom OA fotografiert und für ok begutachtet, spike kann also nicht mehr durch den zaun.
deshalb haben wir einspruch eingelegt, er ist 1. nicht durch den garten ausgebügst und durch die strasse gelaufen
und 2. haben die fotos vom zaun gemancht, da frag ich mich wieso die das behaupten( die nachbarn fantasieren wohl gerne).