Gerichtsverhandlung gegen Tierquäler in Hanau am 14.09.11

Giovanna

10 Jahre Mitglied
Am Mittwoch, 14. September, 14 Uhr, steht der Bauer Stefan Bernges aus Erlensee (nahe Hanau) vor dem dem Hanauer Amtsgericht, Nussallee 17, 6345O Hanau. Er ist angeklagt wegen "Vergehen gegen das Tierschutzgesetz".
Anzeige erstattet gegen ihn hat Carmen Merz aus Erlensee.
Warum erstattete sie Anzeige:
Sie wurde, als sie mit ihrem Hund spazieren ging, Zeuge, wie der Bauer zwei Kitze schwer verletzte und einfach wegfuhr.
Dies ist ihr Bericht an mich:
Am 2.6.2010 sah sie, wie der Bauer plötzlich aufhörte die Wiese zu mähen, aus der Wiese rausfuhr, kurz stehen blieb und auf die Wiese zurückschaute und dann auf eine andere, anliegende Wiese zum Mähen fuhr.
Frau Merz kam das Ganze komisch vor, besonders da zwei große schwarze Vögel sich in der Wiese, die er verlassen hatte, wiederholt niederließen. Daher ging sie zu diesem Punkt, der etwa 800 Meter von ihr entfernt lag und fand etwas Fürchterliches:
Zwei schwer verletzte Kitze, von denen eins keine Beine mehr hatte und Wunden am Kopf, die offensichtlich von der Hack-Attacke
der Vögel stammten. Das andere Kitz kam ihr zu diesem Zeitpunkt noch unverletzt vor. Als sie es mit einem Grasbüschel hochheben
wollte, vielen diesem Kitz alle Beine ab.
Frau Merz telefonierte sofort mit der Polizei, die sich aber nicht zuständig erklärte. Auch das Forstamt war nicht zu erreichen.
Nach 45 Minuten kam schließlich ein Jäger. Der zeigte sich sehr entsetzt. Das eine Kitz mit der Kopfverletzung war inzwischen gestorben. Das andere, das Frau Merz aufhob, tötete der Jäger.
Ganz offensichtlich hatte der Bauer nicht für ein Absuchen der Wiesen vor dem Mähen gesorgt, wie es vom Tierschutzgesetz von ihm verlangt wird.
Frau Merz erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau - die Polizei Erlensee erklärte sich erneut nicht für zuständig.
Sie erstattete außerdem Anzeige beim Veterinäramt Gelenhausen (Main-Kinzig-Kreis).
Nun kommt es zur Verhandlung! Es ist äußerst selten, dass jemand sich traut, eine Anzeige bei Tierschutzvergehen zu erstatten.
Obendrein ist dieser Bauer der größte im Wohnort von Frau Merz und seitdem hat sie einiges an Mobbing auszuhalten.
Wir sollten ihr unbedingt beistehen an diesem Tag!
Außerdem möchte ich als Journalistin einen Bericht machen, der möglichst weit verbreitet wird.
Falls der Bauer verurteilt wird, ist das eine wichtige Mahnung für alle Bauern in unserer Umgebung und bundesweit!
Daher meine Bitte:
Wer kann am 14. September nach Hanau fahren? Wer kann Fahrgemeinschaften bilden?
Es sollte so viele wie möglich dort Flagge zeigen, um die mutigen Frau zu unterstützen und auch dem Gericht und dem Bauern
zu zeigen, wie wichtig uns diese Verhandlung ist.
Merz hat Zusage von hr3 , dass sie kommen wollen.
Bitte meldet Euch bei mir, wenn Ihr hinfahrt: Ursula Rühenbeck (zuständig in der TSI für Kitzrettung), Tel. 06201/34970, Fax: 06201/34980 sowie e-mail: [email protected]
 
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:zufrieden: :zufrieden: Hut ab - leider besitzen nur sehr wenige diese Courage!!

Ich hoffe, dass möglichst viele Menschen zur Unterstützung kommen werden.
 
Ja, das stimmt. Deswegen hoffen wir auf viele Mitstreiter, die Frau Merz zeigen, dass sie nicht alleine ist und absolut richtig gehandelt hat.
 
Ich würde vorbei kommen, hab aber leider einen Mittelfußbruch und bin auf meine Familie angewiesen. TAXI und so....
Können wir nich eine Unterschriftensammlung hier machen oder so....
Und derjenige, der nach Hanau fährt nimmt diese mit!
 
darf man den Text kopieren und verteilen ?

Ja. Je mehr Menschen davon erfahren um so besser.
Eine Unterschriftenliste wird in so kurzer Zeit nichts bringen, da es sich ja schon um die Gerichtsverhandlung handelt. es ist wichtig dass viele Menschen anwesend sind um zu symbolisieren, dass Frau Merz nicht alleine da steht. Zudem sollen die Leute sehen, dass es Menschen gibt, denen Tierrechte wichtig sind.
 
Giovanna, ich komme hin, habe mich auch schon bei Ursula per Mail angemeldet und Antwort bekommen. Kommt von Euch jemand?
 
Hallo, das ist ja toll, dass du kommst. Ulrike, Katja und ich sind vom Tierrefugium vertreten. Viele Grüße
Giovanna
 
Dann freue ich mich, Euch zu sehen, leider ist der Anlass nicht schön, aber toll, wenn Frau Merz Unterstützung von vielen bekommt.
 
Ja, auf jeden Fall. Sie soll sehen, dass sie nicht alleine ist und ihr Handeln richtig und wichtig war.
 
Viel Glück euch und Daumen hoch für die Frau Merz. Leider sind das etliche Kilometer von hier. Berichtet wie es gelaufen ist.
 
hi giovanna,

leider kann ich nicht kommen :( hätte frau merz gerne unterstützt.

ich hoffe, dass ein gerechtes urteil gefällt wird.
 
Tolle Frau! :zufrieden::zufrieden:

Ich würde gern kommen, aber ich sitze in NS ohne Auto...:heul:
Es ist wirklich zum K..., die wenigsten Bauern gehen vor dem Mähen die Wiese ab.
Meine Hunde und ich finden jedes Jahr mehrere abgesäbelte Beine auf gemähten Wiesen im Umkreis unseres Zuhauses:sauer::heul:, man könnte nur noch heulen, wenn man nicht sowieso vor Wut erstickt...
 
Ich kopiere mal, was Giovanna in FB geschrieben hat, ich hoffe, das ist ok: "Die Anzeige gegen den Bauer wurde fallen gelassen. Er muss allerdings ein Strafe von 1000 € ans Tierheim Geldhauses zahlen. Es waren sehr viele Tierschützer anwesend und das Radio und Fernsehen waren vertreten."

Hier noch ein Link zum Fernsehbeitrag von heute:
 
Die Anzeige wurde fallen gelassen und trotzdem gibt es eine Strafe?? So richtig passt das nicht, oder täusche ich mich da?
 
Die Anzeige wurde fallen gelassen und trotzdem gibt es eine Strafe?? So richtig passt das nicht, oder täusche ich mich da?

In dem Fernsehbeitrag sagten sie, dass das Verfahren eingestellt wurde und der Bauer 1000€ zahlen muss. Daher tippe ich auf eine Einstellung nach § 153a StPO.
 
Im Link zum Fernsehbeitrag wurde gesagt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Offenbar nach § 153a StPO, da er Geld an die gemeinützige Orga zahlen muss.

Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

1. ....
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3. ....




EDIT: Lana, da haben wir gleichzeitig getippt :)
 
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