Gerichtsverhandlung am 23.11.

da hast du recht, aber zum üben fehlt uns leider leider die zeit.
die prüfung zur leinenbefreiung kostet bei uns 50 euro.
 
  • 7. Mai 2024
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Hi denise21 ... hast du hier schon mal geguckt?
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[Manny(BOR)] schrieb:
Hi



Nee, ist klar jetzt;)
Kannst Du mir mal das Aktenzeichen mitteilen, damit ich mich bei meiner nächsten Verhandlung darauf berufen kann? *bitte, bitte* :sorry: :sorry: :sorry:

LG
Manny

ja mir bitte auch,

denn ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn dieser Verhandlung immer noch nicht.

Es ging doch nur darum, das ihr das (zu Recht) verhängte Bußgeld nicht habt zahlen wollen, welches dein Mann dann doch noch, während der Verhandlung bereit war zu zahlen. :rolleyes:

das beschäftigt prima die Gerichte und kostet den Steuerzahler nichts, wundern braucht man sich da nicht, wenn andere Jahre darauf warten, bis zu einen Termin vor Gericht :eg: um ihr Recht zu bekommen
 
das brauchst du mir nicht zu sagen silvia, weiß nicht wieso weshalb warum;)
die richterin hat meinen mann gefragt ob er die 100 euros zahlen möchte, ansonsten kämen noch mehr kosten auf ihn zu.
warum mein mann dahin gehen musste weiß ich auch nicht.
 
denise21 schrieb:
das brauchst du mir nicht zu sagen silvia, weiß nicht wieso weshalb warum;)
die richterin hat meinen mann gefragt ob er die 100 euros zahlen möchte, ansonsten kämen noch mehr kosten auf ihn zu.
warum mein mann dahin gehen musste weiß ich auch nicht.

nun ja, jetzt fange ich ja an zu stottern.

die grundsätzliche lage ist ja die. man bekommt seitens der stadt einen bescheid, wonach man einen gesetzesverstoß begangen haben soll. dieser bescheid kommt also im ergebnis einer bestrafung gleich. damit man nun nicht gefahr läuft, dass irgend ein weltfremder und vielleicht nicht hinreichend informierter verwaltungsbeamter die bestrafung alleine vornehmen kann hat hat der gesetzgeber die möglichkeit eines ordentlichen gerichtsverfahrens geschaffen. denn bestrafen dürfen hierzulande nur die gerichte.

soweit so gut. nun begeht jemand unbestreitbar einen gesetzesverstoß und legt gegen einen zu recht ergangenen bescheid rechtsmittel ein und sorgt so dafür, dass die sache vor ein gericht kommt. soweit so gut. auch wenn es manchmal befremdlcih erscheint, habe ich schon sehr oft einstellungen erlebt, welche eigentlich nicht nachvollziehbar waren. aber eingestellt ist eingestellt.

auch hat man regelmäßig bis zum urteilsspruch die möglichkeit, die angegriffene entscheidung anzuerkennen und das rechtsmittel zurückzunehmen. auch das ist ein bedeutendes element des rechtsstaates.

aber denise, was versthst du denn nicht? dein mann begeht einen gesetzesverstoß. er wird mit einem bußgeld belegt und zieht mit wehenden fahnen vors gericht. dort sieht er sein verhalten ein und erkennt den bescheid an.
was genau verstehst du daran nicht, dass er dorthin musste? er wollte es doch genau so.


pete

p.s.: mein letzter staff hatte keine leinenbefreiung und ich habe ihn außerhalb umzäunter bereiche nicht von der leine gelassen. wenn ein leinenzwang besteht gibt es zwei möglichkeiten. der hund ist vom halter kontrollierbar. dann bekommt er ohne schwierigkeiten eine befreiung. die ansprüche sind wahrlich nicht hoch. oder er ist nicht kontrollierbar, dann bekommt er halt keine leinenbefreiung. dann sollte man auch darüber nachdenken, waum er diese nicht hat und ihn an der leine lassen.
 
das verstehe ich schon, aber wieso war z.b keiner vom ordnungsamt dort?? die richterin hat uns auch keine predigten gehalten oder etwas von der hundeverordnung gesagt? es ist nur so abgelaufen wie ich es oben geschrieben habe.
und der eine zeuge war jetzt doch plötzlich nicht aussagekräftig weil er ja nichts gesehen hat.
 
Pete23021972 schrieb:
p.s.: mein letzter staff hatte keine leinenbefreiung und ich habe ihn außerhalb umzäunter bereiche nicht von der leine gelassen. wenn ein leinenzwang besteht gibt es zwei möglichkeiten. der hund ist vom halter kontrollierbar. dann bekommt er ohne schwierigkeiten eine befreiung. die ansprüche sind wahrlich nicht hoch. oder er ist nicht kontrollierbar, dann bekommt er halt keine leinenbefreiung. dann sollte man auch darüber nachdenken, waum er diese nicht hat und ihn an der leine lassen.


Das kann ich so nicht stehen lassen Pete.
In BW ist es so, daß du normalerweise trotz WT KEINE Leinenbefreiung bekommst. :sauer:
Eigentlich nur durch gute Beziehungen, oder wenn dem Beamten auf der Gemeinde deine Nase gefällt, klappt das dann. In BW entscheidet darüber jede Komune selbst. Nur so zur Info.
Dann will ich mal den sehen der seinen Hund NIE von der Leine nimmt.
Ich habe eine Leinenbefreiung, wäre dem nicht so würden meine Hunde auch frei laufen dürfen.
 
das meine ich ja, das wäre in meinen augen tierquälerei, wenn ich spike nie frei laufen lassen würde dann wäre er nie ausgelastet, ans sozial verhalten gar nicht zu denken, dann könnte er ja nie mal mit nem hund im freien spielen.
 
Irgendwie schon komisch - Ihr habt keine Zeit, mit dem Hund zu üben, damit er die Befreiung kriegt, aber Zeit, um für so einen Killefitz vor Gericht zu ziehen, habt Ihr schon ? :verwirrt:

Ihr seid jetzt schon 2x "aufgefallen" - hoffentlich muss es Euer Hund nicht irgendwann mal ausbaden, dass Ihr so sorglos alles beiseitewischt...

:(
 
Pete23021972 schrieb:
[...]pete

p.s.: mein letzter staff hatte keine leinenbefreiung und ich habe ihn außerhalb umzäunter bereiche nicht von der leine gelassen. wenn ein leinenzwang besteht gibt es zwei möglichkeiten. der hund ist vom halter kontrollierbar. dann bekommt er ohne schwierigkeiten eine befreiung. die ansprüche sind wahrlich nicht hoch. oder er ist nicht kontrollierbar, dann bekommt er halt keine leinenbefreiung. dann sollte man auch darüber nachdenken, waum er diese nicht hat und ihn an der leine lassen.


aha, ok, darum hat es mich auch nur 2 Jahre und 800 € fürn Anwalt gekostet um für Aiko die Leinenbefreiung zu bekommen. trotz 4 bestandenen BH's!!!

und so nebenbei würde ich gern die ganzen Leinenbefreiungen, die Hunde in bebauten Ortsteilen, d.h. mitten im Wohngebiet, von der Leinenpflicht entbinden (bzw. ersatzweise die kommunalen VO' in denen keine Leinenpflicht in bebauten Ortsteilen besteht) sehen.

ob es intelligent war den Hund über die Strasse zu rufen oder Widerspruch einzulegen sein dahingestellt aber wie sagte einer hier im fred (hab vergessen wer) so schön: wer ohne sünde ist werfe den ersten Stein!
und wer seinen Hund noch nie aus den augen verloren hat und immer schön an die leine nimmt wen er ihn zum auto bringt darf das auch, der rest sollte vllt. nicht ganz so hoch thronen
 
was ist eigentlich dein problem??? hacken hier manche gerne auf sachen rum? anscheinend ja.

ich habe einen fehler gemacht und meinen hund über die strasse laufen lassen.
mein hund ist nicht erzogen und hat keine leinenbefreiung.
ja, ich habe mom. keine zeit um mit meinem hund für die leinenbefreiung zu üben.

also bitte, lasst es gut sein ok? danke.
 
Durch diesen Vorfall seid Ihr schon einmal "aufgefallen" - ich finds dann ehrlich gesagt auch nicht gerade clever den Hund von der Leine zu lassen - das hat auch absolut nichts damit zu tun ob der Hund Dir gehorcht oder nicht!

Es muss nur mal jemand "falscher" das beobachten und dann kann es je nachdem ganz schön Stress geben!
 
Denise, ich kann Deine Sorglosigkeit wirklich nicht verstehen. Begreifst Du denn gar nicht, dass Du damit riskierst, dass euch der Hund irgendwann weggenommen wird?

Ihr seid nun schon zweimal aufgefallen. Und trotzdem läßt Du den Hund munter weiter ohne die Befreiung leinenlos herumlaufen? Ja, wieviel Geduld und Verständnis erwartest Du eigentlich noch von Deinem Ordnungsamt?

Im Interesse Deines Hundes, reisst euch zusammen und übt mit ihm für die Leinenbefreiung, die wirklich so schwer nicht ist.

Du läßt Spike doch auch sonst frei laufen, das würdest Du doch sicher nicht tun, wenn er überhaupt nicht hört, oder? Wenn Du ihn also bedenkenlos leinenlos laufen lassen kannst und Du dabei Kontrolle über ihn hast, hast Du die Leinenbefreiung doch praktisch schon in der Tasche.

Übrigens wurde mein Jojo auch mit unter einem Jahr im Tierheim kastriert. Er ist wahrlich nicht der Hellste, aber die Leinenbefreiung hat er mit links geschafft. ;)
 
spike hört ja, es gibt 2 probleme, 1. er hüpft gerne an einem hoch wenn er sich freut und das darf er nicht(hat die prüferin gesagt), wie soll ich ihm das abgewöhnen???

2. wenn er so viele hunde auf einmal sieht dann rennt er hin dann kann ich machen was ich will, das darf er bei der prüfung auch nicht(wie soll ich das üben ausser in der hundeschule???
 
zu 1:
Soviel Gelegenheit zu überschwänglicher Freude wird er in der Prüfung doch gar nicht haben. ;)

Springt er denn nur Dich bzw. Deinen Mann oder auch Fremde an? In welchen Situationen?

zu 2:
Wie machst Du es denn jetzt? Du triffst doch auf Euren Spaziergängen auch auf Hunde und kannst ihn doch dann anscheinend bei Dir behalten.
Kennst Du nicht ein paar Hunde(halter)freunde, mit denen Du auf den ganz normalen Spaziergängen ein bißchen üben könntest? Mit Spike rausgehen mußt Du ja so oder so, also kannst Du das angenehme gleich mit dem nützlichen Verbinden.

Wir gleiten jetzt allerdings arg vom eigentlichen Thema ab. Werfe auch mal die Forumssuche an; die Probleme, die Du hast, sind ja schon oft diskutiert worden.
 
er sprint nicht nur uns an, sondern auch bekannte, bei fremden(draussen) weiß ich es nicht, da ich ihn anleine wenn uns jemand begegnet.(er hat beim wesenstest aber die prüferin angesprungen und deshalb meinte sie ja das wir ihm das unbedingt abgewöhnen müssen, weil wenn er eine leinenbefreiung hat und dann jemanden anspringt der es falsch auffasst auch böse enden kann.

im bekanntenkreis haben wir 2 hunde, aber wir gehen nur sehr selten zusammen spazieren(zeitunterschied wegen der arbeit usw.)
andere hundebegegnungen haben wir kaum, da ich ihn immer anleine wenn wir jemandem begegnen, ich spreche mich mit den hundehaltern ab und dann kann spike mit den hunden toben(kommt aber leider auch sehr sehr selten vor)
 
.. also denise, ich habe kein problem, aber ich ärgere mich ein wenig über leute wie "dich". leute wie du sind dabei diejenigen hundehalter, welche zwar auf den ersten blick nichts böses im schilde führen, aber dennoch schaden anrichten.


ich erlebe es leider zu oft, das hundehalter zu mir kommen und mir eine halteruntersagung vor die nase halten. dann wollen sie sich dagegen wehren. meistens sind ihre hunde wirklich die liebsten. sie gehorchen aber nicht. ich sage immer, es sind aber-hunde. nach dem motto, der gehorcht, aber wenn er andere hunde sieht, wenn er katzen sieht, usw.

dann schaut man in die akten und dann bekommt man einen dicken hals. oftmals handelt es sich um halter, welche ihre tiere in vermeintlich "sicheren" situationen von der leine ließen und sich dann wundern wenn was passiert. da wird die rentnerin angesprungen, der hund der bösen nachbarin angeknurrt oder gar gebissen ... alles keine schlimmen vorfälle, aber sie wurden angezeigt und führten zu einer entsprechender ordnungsverügung. soweit so gut.

wenn dies aber wiederholt vorkommt, dann stoßen diese menschen auf ein ganz gravierendes problem. das gesetz spricht, und das ist überall gleich, von der zuverlässigkeit des hundehalters. und dieser begriff ist böse. regelmäßig unzuverlässig ist nämlich in diesem sinne der hundehalter, der wiederholt durch verstöße gegen landesgesetzliche hundehaltervorschriften auffällig wurde. schwupps, da ist die halteuntersagung. und diese wird regelmäßig durchgezogen.

ich habe kein problem mit dir und ich denke, du meinst es gut mit deinem hund. dann musst du dich, auch wenn es dir nicht gefällt, aber an die regeln halten, sonst wirst du bald sehr traurig werden.

nichts für ungut, pete
 
Die Leinenbefreiung läuft ja nun nicht in jeder Hundeschule und bei jedem Prüfer gleich ab! Es kommt auch auf den Prüfer an, was er okay findet und was nicht...käme für Euch denn auch eine Prüfung in einer anderen Hundeschule in Frage?
Ich kann den anderen nämlich nur beipflichten, laßt den Hund nicht so sorglos ohne Leinenbefreiung frei draußen laufen, das kann wirklich böse enden!

Alles in allem freue ich mich aber, dass trotz der Verhandlung, welche ja quasi gar nicht ausgeführt wurde, es bei dem Bußgeld geblieben ist. Trotz allem verstehe ich imer noch nicht, warum ihr eigentlich Widerspruch eingelegt habt.
 
das stimmt pete, du hast vollkommen recht, wahrscheinlich sehe ich die gefahr für uns bzw. spike nicht.
wahrscheinlich denke ich immer, ach das ist doch ein hund wie jeder andere.
ich gehe schon immer extra mit spike dort wo niemand ist und wenn ich ihn laufen lasse habe ich angst, angst das einer kommt.
es tut mir schrecklich leid für spike das er nicht frei laufen kann wie und wo er will nur weil er ein bulli ist.
es tut mir weh das er keinen zum spielen hat.

ich war in 2 hundeschulen , wo ich mich absolut nicht wohl gefühlt habe, da ich das gefühl hatte nicht erwünscht zu sein, weil mein hund ein bulli ist.


wenn es wirklich mal so kommen sollte das spike uns weggenommen werden würde, dann könnte ich mir das nie im leben verzeihen, es würde mich innerlich zerreißen.
 
Wenn Dein Hund Dir leid tut, weil er kaum freilaufen kann, kaum Kontakte zu anderen Hunden hat und Du es Dir nie verzeihen könntest, wenn ihm etwas widerfährt,
warum suchst Du Dir dann nicht eine gute Hundeschule, verdext noch mal ??? :verwirrt:

Du bist doch im Bereich Köln - da gibt es doch den Verein Pit / Staff, oder ? Die werden ja wohl eine Hundeschule kennen, wo Du mit Deinem Hund nicht schief angeschaut wirst ??? :verwirrt:

Oder Andere hier - DARAN sollte es ja wohl nicht scheitern ?

Aber dann kommt von Dir wieder - "keine Zeit" und da ist dann Hopfen und Malz verloren...

Entweder, es ist Dir WICHTIG oder nicht. Ein bisschen schwanger gibt's nicht.
 
werde mich jetzt drum kümmern das ich mit spike wieder in eine hundeschule gehen kann. hab mal ein neues thema eröffnet, vielleicht kennt ja jemand eine gute schule,

danke;)
 
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