..ein paar kleine klugscheißereien am rande. es handelt sich um ein bußgeldverfahren. ein solches wird immer dann vor gericht verhandelt, wenn der betroffene gegen einen erlassenen bußgeldbescheid einspruch einlegt. der vorteil hierbei ist, die gerichtskosten sind nicht allzu hoch und man kann, wenn der richter einem die erfolglosigkeit in aussicht stellt, das eingelegte rechtsmittel auch innerhalb der verhandlung zurücknehmen. die wirkung ist die gleiche.
eine gefahr, dass die haltung des hundes wegen der verhandlung oder alleine wegen des rechtsmittels untersagt wird, esteht nicht. die behörde ist grundsätzlich verpflichtet, das vorliegen der gesetzlich verlangten voraussetzungen zu überprüfen. den entsprechenden verstoß hat es gegeben, da kann man nichts mehr ändern. wenn die also folgen daran anknüpfen lassen wollen, dann werden sie es so oder so tun.
prozesskostenhilfe gibt es sowieso nicht. die scheidet nicht mangels erfolglosigkeit sondern aufgrund des rechtsweges aus. in einem bußgeldverfahren, welches strukturell dem strafverfahren gleicht, gibt es am ende, wenn das rechtsmittel nicht zurückgezogen wird, entweder eine einstellung oder ein urteil. im falle des urteils hängt es vom inhalt ab, wer die kosten trägt, im falle der einstellung vom rechtsgrund derselben.
eine kostenübernahme durch die stadt, aus welchen gründen auch immer, ist rechtlich nahezu ausgeschlossen und kommt in der praxis nicht vor.
möglich und nicht auszuschließen wäre hier eine einstellung. diese würde aber auf keinen fall die übernahme der kosten durch den staat beinhalten.
soweit du, denise, den anzeigenerstatter namentlich benannt haben möchtest, wird das im rahmen der verhandlung wahrscheinlich nichts werden. weder das gericht, noch die stadt sind verpflichtet oder berechtigt, dich hierüber zu informieren. hier kann dir lediglich ein ra helfen. er bekommt als sogenanntes organ der rechtspflege akteneinsicht.
also, bleib mal ganz locker. gehe ruhig zur verhandlung und wenn du merkst, es wird wirklich nichts, dann ziehst du das rechtmittel zurück und zahlst anschließend die 100 eur zuzüglich der bis dahin angefallenen kosten (diese sind jetzt schon entstanden). wenn du eine rsv haben solltest, gehe schleunigst zu einem ra und hol dir hilfe, bedenke aber auch hierbei eine mögliche sb.
liebe grüße, pete
eine gefahr, dass die haltung des hundes wegen der verhandlung oder alleine wegen des rechtsmittels untersagt wird, esteht nicht. die behörde ist grundsätzlich verpflichtet, das vorliegen der gesetzlich verlangten voraussetzungen zu überprüfen. den entsprechenden verstoß hat es gegeben, da kann man nichts mehr ändern. wenn die also folgen daran anknüpfen lassen wollen, dann werden sie es so oder so tun.
prozesskostenhilfe gibt es sowieso nicht. die scheidet nicht mangels erfolglosigkeit sondern aufgrund des rechtsweges aus. in einem bußgeldverfahren, welches strukturell dem strafverfahren gleicht, gibt es am ende, wenn das rechtsmittel nicht zurückgezogen wird, entweder eine einstellung oder ein urteil. im falle des urteils hängt es vom inhalt ab, wer die kosten trägt, im falle der einstellung vom rechtsgrund derselben.
eine kostenübernahme durch die stadt, aus welchen gründen auch immer, ist rechtlich nahezu ausgeschlossen und kommt in der praxis nicht vor.
möglich und nicht auszuschließen wäre hier eine einstellung. diese würde aber auf keinen fall die übernahme der kosten durch den staat beinhalten.
soweit du, denise, den anzeigenerstatter namentlich benannt haben möchtest, wird das im rahmen der verhandlung wahrscheinlich nichts werden. weder das gericht, noch die stadt sind verpflichtet oder berechtigt, dich hierüber zu informieren. hier kann dir lediglich ein ra helfen. er bekommt als sogenanntes organ der rechtspflege akteneinsicht.
also, bleib mal ganz locker. gehe ruhig zur verhandlung und wenn du merkst, es wird wirklich nichts, dann ziehst du das rechtmittel zurück und zahlst anschließend die 100 eur zuzüglich der bis dahin angefallenen kosten (diese sind jetzt schon entstanden). wenn du eine rsv haben solltest, gehe schleunigst zu einem ra und hol dir hilfe, bedenke aber auch hierbei eine mögliche sb.
liebe grüße, pete