Gerichtsverhandlung am 23.11.

..ein paar kleine klugscheißereien am rande. es handelt sich um ein bußgeldverfahren. ein solches wird immer dann vor gericht verhandelt, wenn der betroffene gegen einen erlassenen bußgeldbescheid einspruch einlegt. der vorteil hierbei ist, die gerichtskosten sind nicht allzu hoch und man kann, wenn der richter einem die erfolglosigkeit in aussicht stellt, das eingelegte rechtsmittel auch innerhalb der verhandlung zurücknehmen. die wirkung ist die gleiche.

eine gefahr, dass die haltung des hundes wegen der verhandlung oder alleine wegen des rechtsmittels untersagt wird, esteht nicht. die behörde ist grundsätzlich verpflichtet, das vorliegen der gesetzlich verlangten voraussetzungen zu überprüfen. den entsprechenden verstoß hat es gegeben, da kann man nichts mehr ändern. wenn die also folgen daran anknüpfen lassen wollen, dann werden sie es so oder so tun.

prozesskostenhilfe gibt es sowieso nicht. die scheidet nicht mangels erfolglosigkeit sondern aufgrund des rechtsweges aus. in einem bußgeldverfahren, welches strukturell dem strafverfahren gleicht, gibt es am ende, wenn das rechtsmittel nicht zurückgezogen wird, entweder eine einstellung oder ein urteil. im falle des urteils hängt es vom inhalt ab, wer die kosten trägt, im falle der einstellung vom rechtsgrund derselben.

eine kostenübernahme durch die stadt, aus welchen gründen auch immer, ist rechtlich nahezu ausgeschlossen und kommt in der praxis nicht vor.

möglich und nicht auszuschließen wäre hier eine einstellung. diese würde aber auf keinen fall die übernahme der kosten durch den staat beinhalten.

soweit du, denise, den anzeigenerstatter namentlich benannt haben möchtest, wird das im rahmen der verhandlung wahrscheinlich nichts werden. weder das gericht, noch die stadt sind verpflichtet oder berechtigt, dich hierüber zu informieren. hier kann dir lediglich ein ra helfen. er bekommt als sogenanntes organ der rechtspflege akteneinsicht.

also, bleib mal ganz locker. gehe ruhig zur verhandlung und wenn du merkst, es wird wirklich nichts, dann ziehst du das rechtmittel zurück und zahlst anschließend die 100 eur zuzüglich der bis dahin angefallenen kosten (diese sind jetzt schon entstanden). wenn du eine rsv haben solltest, gehe schleunigst zu einem ra und hol dir hilfe, bedenke aber auch hierbei eine mögliche sb.


liebe grüße, pete
 
  • 30. April 2024
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Hi Pete23021972 ... hast du hier schon mal geguckt?
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:)
vielen lieben dank pete

mein mann wird erstmal hingehen und dann sehen wir weiter.
 
Hi,
Pete23021972 schrieb:
was ist das denn für eine seltsame empfehlung? kannst du diese bitte unter inanspruchnahme deiner offensichtlich erhofften sachkunde begründen.

pete

*Ironie on*
Ich habe keine Sachkunde, ich habe erst seit 2 Wochen einen SoKa!
Mir war langweilig, da habe ich da halt irgend Etwas hingeschrieben.
*Ironie off*

@denise21:
Ruf doch mal bei an!
 
Drücke euch auch ganz fest die Daumen! Wollte nur noch mal erwähnen, das eine Rechtsschutzversicherung wirklich eine verdammt wichtige Versicherung ist. Es gibt da günstige Angebote und im "Fall der Fälle" spart man damit eine Menge Geld.
Viel Glück!!! contra legem..
 
Ein Widerspruch gegen eine Bußgeldzahlung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung:
Trotz Widerspruch hättet Ihr zahlen müssen und dann notfalls (nachdem euer Widerspruch abschlägig beschieden wurde) auf dem Klageweg das Geld wieder zurückfordern müssen. So habt Ihr euch in ein denkbar schlechtes Licht gerückt, was bei einer Gerichtsverhandlung immer Berücksichtigung finden wird, es sei denn der Staatsanwalt und der Richter sind schizofren veranlagt.
So wie ich das verstanden habe geht es bei der Verhandlung ja auch nicht um den Widerspruch (da hättet ihr ja einen Bescheid bekommen) sondern um die Nichtzahlung des Bußgeldes, deswegen ist ja auch das Ordnungsamt, das den Bescheid verhängt hat der Kläger und die Zeugen sind dafür da zu bezeugen, dass das Bußgeld berechtigt verhängt worden ist: SOKA mit Leinenzwang ohne Leine auf einer öffentlichen Straße. Ich schätze mal, dass es da keine großen Diskussionen geben wird. Die einzige Frage die der Richter hier als Ausweg stellen wird ist, ob ihr jetzt zahlen wollt und wenn ihr dies bejaht wird der Kläger gefragt, ob er die Klage zurückzieht.
 
Hallo Denise21

Hier wird zwar einiges Wahres gepostet aber auch ne Menge Mist. Das fängt zum Beispiel damit an, das hier in irgendeiner "LHVo NRW" geblättert wird, die es schon seit Jahren nicht mehr gibt und endet bei einer nichtaufschiebenden Wirkung von Widersprüchen.
Vielleicht kannst du mal den exakten Vorwurf des OA und die Begründung oder den Vorwurf der Ladung der StA schreiben, damit man genau weiß worum es geht.
 
..... da hat bürste recht. man muss es aber doch nicht sooo deutlich schreiben. *fg*. es gibt keine lhv in nrr sonder ein lhg. der unterschied ist recht gering. die rasselisten wurde verändert, die überwiegende gestaltung blieb gleich.

was die aufschiebende wirkung betrifft, da betretet ihr fast schon das juristische hochreckt. grundsätzlich entfaltet das rechtsmittel gegen einen bescheid aufschiebende wirkung. demnach würde die wirkung des bescheides bei einlegung eines rechtsmittels erst einmal nicht eintreten. im falle gefährlicher oder mutmaßlich gefährlicher hunde wird jedoch im regelfall die sofortige vollziehung angeordnet. diese schließt dann die aufschiebende wirkung des rechtsmittels aus. das wird auf dem bescheid übrigens auch erklärt.

gegen diese anordnung der sofortigen vollziehung kann man selbständig ein rechtsmittel einlegen bzw. einstweiligen rechtsschutz beim verwaltungsgericht suchen.

was rischbäco meint ist im grunde auch zutreffend, gilt aber nicht bei bußgeldbeischeiden, sondern bei kosten- oder gebührenbescheiden. solch einer liegt hier nicht vor.

das schreiben des oa braucht man nicht zu veröffentlichen. der inhalt ist eindeutig, auch ohne ihn zu kennen ;).dem hundehlter wird ein verstoß gegen das landeshundegestz vorgeworfen. deswegen wird ein bußgeld festgesetzt. da der betroffene rechtsmittel eingelegt hat, wird die angelegenheit nunmehr von der sta verfolgt und vor dem ag verhandelt -als owi-sache-. der vorwurf bleibt der gleiche, verletzung der anleinpflicht. übrigens denise, einen staatsanwalt wirst du wahrscheinlich nicht sehen. meistens werden solche sachen früh morgens, vor den anderen strafsachen verhandelt, da ist oft noch kein staatsanwalt da,oder im anschluss an die anderen sachen, da ist er dann schon zu tisch :)).

pete
 
Bürste schrieb:
Hier wird zwar einiges Wahres gepostet aber auch ne Menge Mist.
Stimmt.

Ich möchte Bürstes zutreffende Bemerkung auch hier nochmal zum Anlass nehmen, sich bitte mit Ratschlägen bei Rechtsfragen zurückzuhalten, wenn man sich nicht 100%ig sicher ist.

Gutgemeinte, aber falsche Auskünfte, auf die sich der Betroffene verläßt, können mitunter unangenehme Folgen haben.
 
... und man könnte es doch fast sogar als unzulässige rechtsberatung auffassen, oder?

aber wir gehen doch alle davon aus, dass hier nur allgemeingültige empfehlungen ausgesprochen und lebenserfahrungen weitergegeben werden, auf die sich im einzelfall niemand verlassen sollte ;-----------------). abschließende rechtsberatungen erfolgen über die einschlägigen beratungsstellen, rechtsanwälte oder zumindest über pn.

leicht lächelnd, pete
 
danke ihr lieben,

das ist es ja, der eine schreibt das der andere dies, da weiß man manchmal als leihe gar nicht was man denken soll und macht sich ganz verrückt.

melde mich am donnerstag und berichte dann.
 
Pete23021972 schrieb:
aber wir gehen doch alle davon aus, dass hier nur allgemeingültige empfehlungen ausgesprochen und lebenserfahrungen weitergegeben werden, auf die sich im einzelfall niemand verlassen sollte ;-----------------). abschließende rechtsberatungen erfolgen über die einschlägigen beratungsstellen, rechtsanwälte oder zumindest über pn.

leicht lächelnd, pete
Nun, wie Du an Denise's Beispiel sehen kannst, läßt sich leider nicht jeder von Fachleuten beraten, sondern sucht den Weg über ein Forum - und bekommt alle möglichen zutreffenden und weniger zutreffendenden Auskünfte. Du magst das belustigend finden - Denise könnte damit böse auf die Nase fallen.
 
...hmmmm....da schimpft aber jemand mit mir. :sauer: also was oder wen ich belustigend finde, ist, so denke ich doch, meine private angelegenheit. ich habe eine sachliche auskunft erteilt und ich denke, denise wird es mir bestimmt nicht böse nehmen, wenn ich gelegentlich einen ironischen unterton wähle.

gell denise? ;)

pete
 
Och, wenn ich schimpfe, liest sich das anders.

Im übrigen habe ich nicht Dich mit meinem Posting Nr. 28 gemeint. Aber wenn Dir der Schuh paßt und Du ihn Dir anziehen möchtest... ;)
 
denise21 schrieb:
danke ihr lieben,

das ist es ja, der eine schreibt das der andere dies, da weiß man manchmal als leihe gar nicht was man denken soll und macht sich ganz verrückt.

melde mich am donnerstag und berichte dann.

Denise, wäre es nicht sinnvoll, wenn du dich bzw. ihr euch von einem guten Anwalt beraten lasst?
Ich würde das in jedem Fall machen.
Es kostet auch nicht viel (vorher fragen) ;)
 
nicht viel ist relativ. bei einer beratung rechnest du dann mit 200,00 eur aufwärts, bei einer vertretung im termin mit ca. 400,00 aufwärts. aber ehrlich gesagt würde ich auch nur mit anwalt hingehen.

pete
 
Pete23021972 schrieb:
nicht viel ist relativ. bei einer beratung rechnest du dann mit 200,00 eur aufwärts, bei einer vertretung im termin mit ca. 400,00 aufwärts. aber ehrlich gesagt würde ich auch nur mit anwalt hingehen.

pete

Ja Pete, stimmt schon, ist relativ.

Schliesse mich dem an, würde auch nicht ohne Anwalt hingehen.
 
Falls ich mit der falsch gemeinten Beratung gemeint gewesen sein sollte: Ratschläge darf man aber schon noch geben?
Wenn ich (so kommt es hier zumindest an) gegen eine Auflage verstoße und anschließend das Bußgeld nicht zahle, weiß ich nicht, was man hier noch in einer Gerichtsverhandlung retten will.
Zum Thema Rechtsschutzversicherung: Jetzt eine abzuschließen wäre zu spät, die zahlt für diesen Fall auf gar keinen Fall mehr. Und auch wenn man eine hat, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die nur in ganz bestimmten Situationen eintritt: immer dann, wenn man wegen einer nicht ausschließlich vorsätzlich erfolgenden Tat angeklagt wird und die Verweigerung ein Bußgeld zu zahlen kann ja wohl nur vorsätzlich erfolgen.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Zum Thema Rechtsschutzversicherung: Jetzt eine abzuschließen wäre zu spät, die zahlt für diesen Fall auf gar keinen Fall mehr. Und auch wenn man eine hat, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die nur in ganz bestimmten Situationen eintritt: immer dann, wenn man wegen einer nicht ausschließlich vorsätzlich erfolgenden Tat angeklagt wird und die Verweigerung ein Bußgeld zu zahlen kann ja wohl nur vorsätzlich erfolgen.

ups...das war vielleicht ein gut gemeinter rat, aber ein falscher. es ginge hier nicht um den vorsatz, das bußgeld nicht zu bezahlen, sondern um die frage, ob der verstoß gegen das lhg vorsätzlich war. da kann man schon mal drüber nachdenken. :)

pete
 
Pete23021972 schrieb:
ups...das war vielleicht ein gut gemeinter rat, aber ein falscher. es ginge hier nicht um den vorsatz, das bußgeld nicht zu bezahlen, sondern um die frage, ob der verstoß gegen das lhg vorsätzlich war. da kann man schon mal drüber nachdenken. :)

pete

Leider daneben, aber das macht ja nix: Der Verstoß gegen das lhg zieht ein Bußgeld nach sich, wenn ich dann nicht zahle, obwohl ich ja zugegebener Maßen dagegen verstoßen habe (räumt Denise ja auch ein), was erwartest Du von einer Verhandlung, in der es Zeugen für den Verstoß gibt? Eine Freispruch und damit den Erlaß des Busgeldes? Oder vielleicht realistisch gesehen eine Verurteilung, damit die Zahlung des Bußgeldes plus die Gerichtskosten (egal wie hoch die nu ausfallen)? Wenn man da den Rat gibt lieber zu zahlen und seine Lehre daraus zu ziehen, ist das dann verwerflich oder vielleicht doch eher der Rat sich einen Anwalt zu nehmen und vor Gericht zu streiten. Selbst wenn der Prozeß gewonne würde, wären die Anwaltskosten schon höher als das Bußgeld. Und wer Sie verpfiffen hat ist ja schon bekannt, welche Erkenntnisse wollte Sie noch aus dem Prozeß mitnehmen.
Aber es ist natürlich schick jemanden in seinem Kampf gegen das OA zu bestärken, ich vergaß.
 
da gebe ich dir vollkommen recht. die empfehlung, rechtsmittel einzulegen und nicht zu bezahlen stammt jedoch nicht von mir. denise sagt jedoch ganz klar, sie und ihr menne wollen nicht bezahlen. wenn sie dann schon in den kampf ziehen wollen, dann mit allen ihnen zur verfügung stehenden mitteln. ist halt meine auffassung.

was die erfolgsaussichten bertifft, die sind wahrlich nich äußerst gut, aber eine einstellung ist immer möglich und bei offensichtlicher erfolglosigkeit eine rücknahme des rechtsmittels.

pete
 
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