Hallo, ich habe mal eine Frage an die Schleswig-Holstein-Kundigen. Im Internet erfährt man, dass man dort eine Genehmigung zur Haltung eines Listenhundes braucht. Auf der Webseite eines Tierheims steht, dass man das nötige Formular dazu beim Ordnungsamt bekommt. Meine Frage ist, ist das nur eine Formalität? Bekommt man die Genehmigung wenn man die nötigen Voraussetzungen (poliz. Führungsz., Sachkunde, Haftpflicht, etc.) nachweisen kann? Oder ist das ähnlich wie in Bayern, dass es sich dabei nur um die "theoretische Möglichkeit" einen Listenhund zu halten handelt und in Wahrheit wird es nie genehmigt? Meine zweite Frage lautet, was genau ist mit der persönlichen Eignung gemeint? Wollen die nur sicher gehen dass man in geordneten Verhältnissen lebt oder können sie einem die persönliche Eignung auch wegen nichtigen Gründen absprechen? (Beispielsweise: Sie sind zu klein, zu jung, was-auch-immer). Kurzum: Wenn ich nach Schleswig-Holstein ziehe und alles nötige von der Sachkunde bis zur Haftpflicht abarbeite, kann ich mir dann einen Listenhund anschaffen oder hat SH fiese Tricks um einem das trotzdem zu verbieten?