Genehmigung & persönliche Eignung

Meizu

Hallo, ich habe mal eine Frage an die Schleswig-Holstein-Kundigen. Im Internet erfährt man, dass man dort eine Genehmigung zur Haltung eines Listenhundes braucht. Auf der Webseite eines Tierheims steht, dass man das nötige Formular dazu beim Ordnungsamt bekommt. Meine Frage ist, ist das nur eine Formalität? Bekommt man die Genehmigung wenn man die nötigen Voraussetzungen (poliz. Führungsz., Sachkunde, Haftpflicht, etc.) nachweisen kann? Oder ist das ähnlich wie in Bayern, dass es sich dabei nur um die "theoretische Möglichkeit" einen Listenhund zu halten handelt und in Wahrheit wird es nie genehmigt? Meine zweite Frage lautet, was genau ist mit der persönlichen Eignung gemeint? Wollen die nur sicher gehen dass man in geordneten Verhältnissen lebt oder können sie einem die persönliche Eignung auch wegen nichtigen Gründen absprechen? (Beispielsweise: Sie sind zu klein, zu jung, was-auch-immer). Kurzum: Wenn ich nach Schleswig-Holstein ziehe und alles nötige von der Sachkunde bis zur Haftpflicht abarbeite, kann ich mir dann einen Listenhund anschaffen oder hat SH fiese Tricks um einem das trotzdem zu verbieten?
 
  • 26. April 2024
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Hi Meizu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Eher eine Formalität. In S-H bekommt man Listenhunde schon genehmigt.

Was ist aus dem Vorfall geworden, bzw aus dem Hund? Möchtest Du deswegen umziehen? Wie ging das aus, bis jetzt?
 
Wenn Du alles geforderte nachweisen kannst, wie Sachkunde, pol. Führungszeugnis und ne entsprechende Haftpflicht ist das kein Problem. Hab da nun schon zwei mal gemacht. Was allerdings hier ein bisschen blöd ist ist das Du eine Haltergenehmigung bekommst, aber jeder der mit dem Hund mal spazieren gehen will eine Führergenehmigung beantragen muss. Und dafür braucht man auch den Sachkundenachweis. Wobei der nicht mit dem Hundeführerschein in einen Topf geworfen werden kann. Der Sachkundenachweis ist nicht auf einen bestimmten Hund begrenzt und ist ein theoretischer Lehrgang von ein paar Wochenenden. Also wirklich nicht dramatisch. ;)
 
Danke für die Antworten.

Einen akuten Vorfall oder Hund gibt es nicht. Ich habe mich auf einen Job (unbefristet) in SH beworben und mich dann gefragt, ob ich dort überhaupt leben will.
 
Ist alles easy und du bekommst den hund ohne Probleme genehmigt. Anmelden, Sachkunde machen, Führungszeugnis beantragen und du erzählst die Erlaubnis.
 
Allerdings muss ein ,,listenhund,, ein leben lang an einer 2m leine geführt werden! ob das so schön für einen hund ist, bleibt die frage.?!
mk befreiung ist nach wt möglich.
 
Hier gibt es auch stille Ecken in denen niemand über den weg läuft. Würde ich in Städten aber nicht unbedingt probieren.
 
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