Listenhund OA Genehmigung

Ergänzend: Zumal ja nicht klar ist, ob der 250-Euro-Brief überhaupt reichen wird. Es ist ein Versuch. Und wenn der scheitert und eine Klage ansteht, geht es richtig ins Geld.
 
  • 25. April 2024
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Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ein Anruf beim Anwalt, damit der einen netten Brief ans zuständige OA schreibt, dürfte diese Summe unterschreiten.
Diese Aktion - allerdings anderes "Thema" - hat unsere Nachbarin jetzt knappe 250 € gekostet.

das ist günstig.
meine letzte Sache, in der der Anwalt schriftlich tätig wurde und es mit einem Brief beim O-Amt nicht getan war, sondern 2 oder 3 brauchte, kostete €560. das war lediglich eine Verwaltungstechnische angelegenheit ohne jegliche Besonderheit oder Vorfall.

Und das Listis durchaus "teuer" sein können, das sollte einem vor Anschaffung klar sein.....

oh, ich bin sicher, dass es den Leuten vorher bewußt ist. ob sie aber solche Kosten mit einkalkulieren müsssen, oder anderes Pech - wo fängt man dann an und hört man auf?

In 2016 bekam ich einen Hund aus dem TH und 5 Tage später hatte dieser einen kleinen Unfall durch eine Meinungsverschiedenheit mit einer Besucherhündin. Die Kleinigkeit hatte trotz sofortiger tierärztlicher Behandlung eine Sepsis zur Folge und als wir fertig waren, beilief sich die Summe der Heikkosten auf €5800. Die Versicherung der Verursacherin bezahlte die erste TA-Rechnung von vielleicht zweihundert Euro, der Rest ging an mich. Die OP-Kostenversicherung meines Hundes befand sich in der Karenzphase.
 
In 2016 bekam ich einen Hund aus dem TH und 5 Tage später hatte dieser einen kleinen Unfall durch eine Meinungsverschiedenheit mit einer Besucherhündin. Die Kleinigkeit hatte trotz sofortiger tierärztlicher Behandlung eine Sepsis zur Folge und als wir fertig waren, beilief sich die Summe der Heikkosten auf €5800. Die Versicherung der Verursacherin bezahlte die erste TA-Rechnung von vielleicht zweihundert Euro, der Rest ging an mich. Die OP-Kostenversicherung meines Hundes befand sich in der Karenzphase.

Autsch - das ist bitter.
 
möglicherweise haben sie im Monemt das Geld nicht für die anwaltliche Hilfe. die ist auch bei Herrn Weidemann nicht gerade günstig. Es gibt eine Gebührenordnung für RAe, mittels derer man die Kosten vorher abschätzen kann. da die Aufnahme eines Listenhundes eh` eine Menge an Gebühren mit sich bringt, muß man nicht gleich noch 500-700€ an RA-Kosten zur Erstreitung des Aufnahmerechtes auf Seite gelegt haben.

Um genau zu sein haben wir knapp
1500€ beiseite gelegt für Kyra.. aber das die vorher noch ein Rechtsstreit führen müssen, das war mir nicht eingeplant...

Aber zun Glück bin ich Rechtsschutz versichert.. blöd nur das die in solch einem Fall nicht greift .. und da ist auch der Grund wieso ich bissher noch nix in Angriff genommen habe, da ich auf Antwort von der Rechtsschutz warten wollte. :dafuer:
 
Klage ist raus, hoffen das beste.. Herr weidemann hat letze Woche erst einen Fall gewonnen der fast Analog zu unserem war..

Er ist ein super Netter Typ, der einen nicht die Kohle aus der Tasche ziehen will..

Bis zum 14.5 sollte das Verwaltungsgericht das Urteil erhoben haben.. Herr Weidemann könnte über die Aussage des Ordnubgsamtes nur Lachen, ist aber nix neues für ihn.. er hatte alleine 70 Fälle innerhalb NRW, mit ähnlicher Begründung wovon er über die Hälfte gewonnen hatte, der Rest hatte anderweitige Gründe wieso eine haltegenehmigung ausgeschlossen wurde.

Juristisch gesehen sind wir zu 100% im recht, aber recht haben und recht bekommen ist halt leider immer das Problem..

Hoffentlich geht das alles Schell vorüber.. Kyra wurde mittlerweile auf 3 Futterportionen gesetzt, da sie mittlerweile stressbedingt extrem Gewicht verliert :heul:
 
Ich drück euch weiterhin die Daumen und wünsche euch das Beste!
 
Schade das man sich mittlerweile die Haltung eines Hundes vor Gericht erkämpfen muss, gerade in dem Fall wo es sich eigentlich um Behörden Willkür handelt. Ich Frage mich dann oft ob es keine anderen Probleme gibt als unbescholdenen Bürgern das halten eines Hundes zu verbieten. Weiterhin viel Erfolg bei eurem Vorhaben.
 
Oh ja, das ist einfach nur Lächerlich das man aus Tierschutzinteresse zum Wohle des Tieres alles Schnell und Unproblematisch abwickeln möchte, und dann Sitzt dort beim Amt jemand der einem Alles Vermiest..
nun darf sie sich vor dem Verwaltungsgericht verantworten WIESO ist das Öffentliche Interesse nicht gegeben.. auf deren Antwort bin ich echt Gespannt!
 
So Kurzes Update,

Herr Weidemann vertritt uns wunderbar! hat echt Haare auf den Zähnen...
Sind mittlerweile vor dem Oberverwaltungsgericht gelandet, weil der Richter in erster Instanz auch der Meinung ist das der Tierschutz an der Bundeslandgrenze endet, und Kyra nicht nach NRW darf; und lieber solange im Tierheim versauern muss bis IRGENDWANN jemand aus Hessen kommt der sie möchte.. zudem wirft der Richter der Tierheim Leitung vor, den Tierschutz zu missachten weil sie angeblich anderen Interessenten das Tier Verweigern würde..
Danke Deutschland.. :wtf:
 
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