Haltegenehmigung NRW

Amstaff2016

Guten Morgen,

habe mal eine Frage zur Haltegenehmigung.
Hab meine ohne weitere Probleme bekommen nur war das OA auch etwas unbeholfen.
Bei der ersten Stand Maulkorb und Leinenpflicht drin obwohl der Bubi noch keine 6 Monate alt war,
das war jetzt kein großes Problem da wir ohnehin eine neue brauchten durch die Junghundeausbildung.
Haben die nächste dann auch wieder Problemlos erhalten jedoch stehe ich da allein drin.
Also Halter und Hund ohne weitere Aufsichtspersonen.

Meine Frage ist jetzt stehen die Aufsichtspersonen bei euch mit drin ?
Ist ja irgendwie nicht ganz unwichtig wegen der Befreiung nicht das mein Mädel
mal mit dem kurzen spazieren geht in einer anderen Stadt und deswegen Probleme mit den jeweiligen OA bekommen.

Sachkunde und Führungszeugnis ist soweit alles vorhanden, bei allen Personen.
Ebenfalls gehen wir auch zu dritt zur Junghundeausbildung mit dem Kurzen.

Bis jetzt halten wir es so das alle jeweils eine Kopie mitschleppen und aufs Beßte hoffen.
 
  • 19. April 2024
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Hi Amstaff2016 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guten Morgen,

hat keiner Lust nen Blick in seine Haltegenehmigung zu werfen ?
Nehm auch gerne Infos aus anderen Bundesländern :toll:
 
die Aufsichtsperson (deine Freundin) muß das gleiche vorweisen ie du selbst:

"§ 4
Erlaubnis

2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt, ..."

Quelle:

entsprechend muß sie auch die Sachkunde mit diesem Hund ablegen.
 
Jepp, zumindest in NRW ist das so. Wer nur den Sachkundenachweis hat, aber die Prüfung nicht mit dem Hund ablegt, führt mit Leine und Maulkorb.
 
Sachkunde und Führungszeugnis ist gegeben, geht sich um allein um die Befreiung.
Zur genauen Sachlage Hund ist 11 Monate alt und wir besuchen mit ihm die Junghundeausbildung.
Minimum alle 2 Wochen. An der Ausbildung nehmen wir mit 3 Personen teil.
Meine Wenigkeit als Halter, meine Freundin und mein Vater.
In der Haltegenehmigung die auch die MK und Leinenbefreiung beinhaltet stehen allerdings keine weiteren Personen.
Die Info über die Teilnahme der genannten Personen liegt dem OA vor.

Mein Gedankenspiel war jetzt mein Mädel nimmt den Kurzen mit auf nen Ausflug ohne MK und wird kontrolliert.
Sachkunde kann ohne Probleme vorgelegt werden, Haltegenehmigung auch nur steht da ja ihr Name nicht drin.
Frage was passiert ?
 
so wie ich das lese ist das getrennt zu sehen. 1. du als Halter=Haltergenehmigung (mit angemeldetem Hund auf deine Adresse), 2. deine Freundin als Aufsichtsperson, mit den erforderlichen Auflagen wie Sachkunde und Zuverlässigkeit. Sie selbst kann keine Haltergenehmigung haben, da sie rechtlich nicht der Halter ist. Also würde bei einer Kontrolle nichts passieren.
 
Ich habe gerade unsere Amtsveterinärin angerufen. Es handelt sich um NRW, was also den Thread-Ersteller betrifft. Es ist genauso wie ich beschrieben habe. Die Aufsichtsperson muss erstmal alle Auflagen wie der Halter erfüllen und den Sachkundenachweis haben. Um den Hund ohne Maulkorb und Leine führen zu dürfen, muss jeder, der mit dem Hund raus geht, egal in welche Stadt, auch die Prüfung mit dem Hund abgelegt haben.
Ist das jetzt verständlich?

Selbst wenn ihr mit der Junghundeausbildung und der damit verbundenen MK- und Leinenbefreiung noch so "durchrutscht" bei einer Kontrolle, ist es spätestens mit dem 15. Lebensmonat vorbei und alle müssen belegen können, dass sie mit dem Hund die Prüfung absolviert haben.
 
Das mit den 15 Monaten ist nicht so ganz korrekt.
Die 15 Monate sind die erste Frist, dann folgt eine weitere bis zum 24 Monat. (Steht so in meiner Haltegenehmigung)
Wenn bis zum 24 Monat kein Wesenstest gemacht wurde steht MK und Leine aufm Plan.

Weitere Frage wenn der Wesenstest abgelegt wurde, womit wird dann der Nachweis erbracht ??

Bei der Jundhundeausbildung ist es ja auch kein "Durchrutschen" sondern es gibt einen schriftlichen Nachweis der Hundeschule die ans jeweilig OA geht.

Gibt es beim endgültigen Wesenstest nen extra schrieb oder werden dann alle namentlich in der Haltegenehmigung erwähnt ?
 
Ich weiß nicht wie das in eurer Gemeinde ist. Bei uns wurde ganz einfach eine Mitteilung von dem Amts-Vet bei dem wir die Prüfung gemacht haben eine Mitteilung ans hiesige OA geschick.
 
Soweit so klar, bekommt man die dann ausgehändigt ?

Weil ein OA-Kollege einer anderen Stadt wird wohl kaum bei einer Kontrolle sein Handy zücken und im eigenen Wohnort beim OA nachfragen ob der WT bestanden wurde mit der Person am Ende der Leine.
 
Bekommst du schriftlich und ein weiteres Exemplar geht zum Amt (Ergebnis vom Test bzw Einschätzung des Amtstierarztes).

Vom Amt bekommst du nach Prüfung der Unterlagen dann noch mal gesonderte Post, dass du befreit bist von Maulkorb und ggf leine.
 
So einfach nochmal damit hier alles drin steht, habe noch mit verschiedenen OA´s telefoniert um meine eigentliche Frage zu beantworten.

Für die Befreiung bis zum 24gsten Monat die über die Junghundeausbildung erreicht werden kann, muß kein zusätzlicher Zettel
mitgeschleppt werden. Es reicht die Kopie der Haltegenehmigung plus Sachkunde auch wenn eine andere Person (nicht der Halter) mit dem Hund geht. Vorraussetzung ist wenn der Kurze ohne MK läuft das die Person eben auch an der Junghundeausbildung teilnimmt.
Der Nachweis der Teilnahme geht nur an das OA das auch für den Hund verantwortlich ist.
 
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