Befristung der Haltegenehmigung - alle Unterlagen neu einreichen?

Mischlingsbande

15 Jahre Mitglied
Hallo!

Letzte Woche kam endlich die lang ersehnte Haltegenehmigung für Fine bein uns an.
Das diese auf Widerruf ausgestellt werden würde, wusste ich durch die Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes. Sie sagte extra, dass ich mich deswegen nicht wundern soll, denn es sei halt der Standart.
Nun wundere ich mich aber trotzdem und zwar darüber das die Haltegenehmigung befristet auf fünf Jahre ausgestellt wurde.
Habe hier im Forum schon die Suchfunktion genutzt und erfahren, dass die Städte ganz unterschiedlich mit befristeten und unbefristeten Genehmigungen umgehen.

Ich möchte jetzt beim OA auch nicht die Pferde wild machen, denn wir haben ja fünf Jahre Zeit bevor ich mich eigentlich darum kümmern muss. :p :unsicher:
Aber trotzdem interessieren mich jetzt schon eure Erfahrung zum Thema.
Musstet ihr kurz vor Ablauf alle Unterlagen neu beantragen und einreichen? Also polizeiliches Führungszeugnis und Vermietergenehmigung.

Wenn auch mal alle anderen Hundehalter so genau durchleuchtet und kontrolliert werden würden...
 
  • 27. April 2024
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Hi Mischlingsbande ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,

wir arbeiten ständig mit Fällen dieser Art zusammen. Das Landeshundegesetz gilt in NRW auch für Bottrop. (Habe ich in deinem Profil gelesen^^)
Eine Halteerlaubnis ist unbefristet. In NRW! In Berlin sieht das ganz anders aus.

Es kommt natürlich immer darauf an, wen du beim OA vor dir sitzen hast. Ich habe auch Kunden die mich bitten, mal mit zu kommen. Und voila - wie freundlich sie doch sein können ;)
In den Fällen wo klar ist dass Amtsmissbrauch vorliegt haben wir eine Rechtsanwältin die für uns arbeitet. Die schickt einen Brief, und die Sache ist gegessen.

Allerdings wie gesagt NRW ist sowas normalerweise unbefristet auch für Anlage 1 Hunde.

Und wenn deine Stadt meint da was anderes einbringen zu müssen, verstoßen diese gegen das Gesetz für NRW.
 
Hallo!

Letzte Woche kam endlich die lang ersehnte Haltegenehmigung für Fine bein uns an.
Das diese auf Widerruf ausgestellt werden würde, wusste ich durch die Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes. Sie sagte extra, dass ich mich deswegen nicht wundern soll, denn es sei halt der Standart.
Nun wundere ich mich aber trotzdem und zwar darüber das die Haltegenehmigung befristet auf fünf Jahre ausgestellt wurde.
Habe hier im Forum schon die Suchfunktion genutzt und erfahren, dass die Städte ganz unterschiedlich mit befristeten und unbefristeten Genehmigungen umgehen.

Ich möchte jetzt beim OA auch nicht die Pferde wild machen, denn wir haben ja fünf Jahre Zeit bevor ich mich eigentlich darum kümmern muss. :p :unsicher:
Aber trotzdem interessieren mich jetzt schon eure Erfahrung zum Thema.
Musstet ihr kurz vor Ablauf alle Unterlagen neu beantragen und einreichen? Also polizeiliches Führungszeugnis und Vermietergenehmigung.

Wenn auch mal alle anderen Hundehalter so genau durchleuchtet und kontrolliert werden würden...

In Leverkusen gibt es auch die Befristung. Ich musste nur ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen und einen einen Dreizeiler mit der Bitte um Verlängerung.
 
Bei uns in Siegen ist die Haltererlaubnis auf 2 Jahre befristet. Dazu müssen die kompletten Unterlagen eingereicht werden- 40 Euro später gib es erneut 2 Jahre.
Vermietererlaubnis muß nur erneut eingereicht werden wenn sich die Wohnsituation geändert hat.
 
Hi,

wir arbeiten ständig mit Fällen dieser Art zusammen. Das Landeshundegesetz gilt in NRW auch für Bottrop. (Habe ich in deinem Profil gelesen^^)
Eine Halteerlaubnis ist unbefristet. In NRW! In Berlin sieht das ganz anders aus.

Es kommt natürlich immer darauf an, wen du beim OA vor dir sitzen hast. Ich habe auch Kunden die mich bitten, mal mit zu kommen. Und voila - wie freundlich sie doch sein können ;)
In den Fällen wo klar ist dass Amtsmissbrauch vorliegt haben wir eine Rechtsanwältin die für uns arbeitet. Die schickt einen Brief, und die Sache ist gegessen.

Allerdings wie gesagt NRW ist sowas normalerweise unbefristet auch für Anlage 1 Hunde.

Und wenn deine Stadt meint da was anderes einbringen zu müssen, verstoßen diese gegen das Gesetz für NRW.

Völliger Quatsch
 
Also als wir noch unseren Staff hatten, hatten wir auch immer nur eine befristete Haltergenehmigung. Wir mussten alle paar Jahre alles neu einreichen. Urkunde von Versicherung, Führungszeugnis usw. Einmal hatte ich es vergessen und da kam gleich der Hinweis, das wenn ich nicht alles bis nächste Woche einreiche, ich gezwungen bin, den Hund in ein Tierheim oder in andere sackundige Hände geben muss.
 


Falls es hilft.

Das LHundG sagt im §4, Abs.4, dass eine Befristung auferlegt werden kann und ein Widerrufsrecht eingeschlossen werden soll. Damit ist die Entscheidung jeweils eine Ermessensentscheidung - wenn die Sachbearbeiterin sagt, es wäre eben Standard und wird bei allen so gemacht, wurde vom Ermessen kein Gebrauch gemacht.

Edit: Ich hab's jetzt nicht komplett gelesen und weiß auch nicht, ob sich das Gesetz seit 2003 wesentlich geändert hat. Von daher mit Vorsicht zu geniessen ;)
 
Danke Kaeptn Stummel ;)

Genau das meinte ich.

Die Leute lassen sich von den Ordnungsämtern verrückt machen, das ist schon nicht mehr feierlich. Die wenigsten wissen dass die denen nichts anhaben können, ohne gerichterlichen Beschluss. Aber sie "kuschen ja alle"... im Leben nicht.

Es ist im Ermessen jedes einzelnen Sachbearbeiters. Somit halten diese sich nicht unbedingt an die geltenen Gesetze.
Das meine ich.

Ich hab auch nen Lebenlang Anlagehunde gehabt und tag täglich mit OA und Co zu tun, daher weiss ich das ;) Klar für den einen isses Quatsch, aber ich erzähle auch nur von Sachen die ich selber erlebe, und nicht mal irgendwo gelesen habe ;)
Wer sich erpressen lässt - bitte. Mit mir nicht ;)
 
Habe gestern erst eine neue Haltegenehmigung erhalten, da Mimel nun Leinen,-u. Maulkorbbefreiung hat. Diese ist unbefristet gültig.
Aber auch die vorherige war unbefristet gültig.
 
Danke Kaeptn Stummel ;)

Genau das meinte ich.

Die Leute lassen sich von den Ordnungsämtern verrückt machen, das ist schon nicht mehr feierlich. Die wenigsten wissen dass die denen nichts anhaben können, ohne gerichterlichen Beschluss. Aber sie "kuschen ja alle"... im Leben nicht.

Es ist im Ermessen jedes einzelnen Sachbearbeiters. Somit halten diese sich nicht unbedingt an die geltenen Gesetze.
Das meine ich.

Ich hab auch nen Lebenlang Anlagehunde gehabt und tag täglich mit OA und Co zu tun, daher weiss ich das ;) Klar für den einen isses Quatsch, aber ich erzähle auch nur von Sachen die ich selber erlebe, und nicht mal irgendwo gelesen habe ;)
Wer sich erpressen lässt - bitte. Mit mir nicht ;)

Du musst ja fürchterliche Sachbearbeiter beim OA haben wenn du hier so abgehst...:lol: Was ist denn ein "gerichterlicher" Beschluß und wofür muss das OA den haben? Um eine Erlaubnis zu widerrufen? Und wo ist hier Erpressung im Spiel? Man man...was eine Stimmungsmache.

Richtig ist, es kann eine Befristung reingenommen werden, bei uns wird das nur in EInzelfällen gemacht wenn die Zuverlässigkeit grenzwertig ist etc. oder es schon im Vorfeld Beschwerden gab bevor die Erlaubnis erteilt wurde. Der Widerrufsvorbehalt ist immer drin, dann kann die Erlaubnis bei Verstößen je nach Einzelfall auch ganz fix widerrufen werden.

Zu Zeiten der LHVO (die im Übrigen Anlage 1 und 2 besaß, das LHundG NRW hat "nur" noch §3 und §10 Hunde und keine Anlage 1 und 2 mehr ;)) wurden die Erlaubnisse auf 5 Jahre erteilt und wurden ohne Probleme nach Einreichung einer aktuellen Versicherungsbestätigung, unbefristet nach LHundG verlängert. Das wird auch hier nur dann ein Problem, wenn in der Zwischenzeit massive Probleme waren aber in der Regel muss das OA dann auch vorher tätig werden und nicht warten, bis die Erlaubnis abläuft. Widerrufvorbehalt und Befristung ist auch sinng. Quatsch da ja bei häufigen Verstößen im Einzelfall ein Widerruf erfolgen kann und man nicht den Ablauf der Erlaubnis abwarten muss.

:hallo:
 
Hi,

wir arbeiten ständig mit Fällen dieser Art zusammen. Das Landeshundegesetz gilt in NRW auch für Bottrop. (Habe ich in deinem Profil gelesen^^)
Eine Halteerlaubnis ist unbefristet. In NRW! In Berlin sieht das ganz anders aus.

Es kommt natürlich immer darauf an, wen du beim OA vor dir sitzen hast. Ich habe auch Kunden die mich bitten, mal mit zu kommen. Und voila - wie freundlich sie doch sein können ;)
In den Fällen wo klar ist dass Amtsmissbrauch vorliegt haben wir eine Rechtsanwältin die für uns arbeitet. Die schickt einen Brief, und die Sache ist gegessen.

Allerdings wie gesagt NRW ist sowas normalerweise unbefristet auch für Anlage 1 Hunde.

Und wenn deine Stadt meint da was anderes einbringen zu müssen, verstoßen diese gegen das Gesetz für NRW.

Also wenn Du auftauchst ist das OA freundlich und sonst nicht? Amtsmissbrauch hat nicht mit fehlerhafter Auslegung der Gesetze zu tun und Anlage 1 gibt es nicht mehr, s.o..
Wenn man schon mit solch einem Brustton der Überzeugung schreibt, sollte man sich auch ganz sicher sein, dass man genau im Bilde ist. Ganz sicher bist Du Dir anscheinend aber genau im Bilde eher nicht. :hallo:
 
Wenn schon die LHVO angesprochen wird:

Auszug LHVO (nicht mehr gültig)
Die Erlaubnis soll befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden

Auszug LHundG (gültig)
Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

Erklärt u.U. auch die Vorgehensweise der Ämter bzw. frühere Erfahrungen der User ("völliger Quatsch").

Heißt aber i.d.R. auch, dass das Ziehen der "Kann"-Klausel zu begründen ist, bspw. wie genannt durch Bedenken gegen die Zuverlässigkeit. Ein pauschales Anzweifeln der Zuverlässigkeit und damit verbunden eine regelmäßige Befristung der Erlaubnis sieht das Gesetz nicht vor - auch wenn das VG Köln das anscheinend anders sieht/sah.
 
Wir müssen dieses Jahr wieder verlängern, ich sprech die Dame vom OA dann mal an, warum die das hier so regeln.
 
@ Käpt´n Stummel: Was Du schreibst bringt es auf den Punkt...wäre ich Hundehalter und sollte alle 2 Jahre alles neu einreichen und schlimmstenfalls alle 2 Jahre 45 Euro zahlen, würde ich dagegen auch angehen und sicher auch gewinnen. Denn wenn kein Ermessen ausgeübt wurde und nicht begründet ist auf den EInzelfall bezogen, warum hier eine Befristung drin ist, halte ich die Erlaubnis für fehlerhaft und zum Nachteil des Hundehalters. Bei uns war es so, dass die Verwaltungsgebühr nur einmal erhoben wurde und Verlängerungen für umme waren. Ebenso Verlängerungen der Ausnahmengenehmigungen nach Ablauf einer Befristung.

Sollte nach 5 Jahren der Spaß wieder Geld kosten fänd ich das jetzt auch nicht witzig und würde das mit der Gemeinde mal erörtern und ggf. den Rechtsweg beschreiten wenn einem viel daran liegt.
 
Die Antwort kenn ich schon:

"Das ist eben so, können wir nix machen. War aber schon immer so. Ist halt das Gesetz, da steht's drin - gucken Sie." ;)

Und weil es grad kommt - wenn man schon Stunk macht, dann mal auf den Bescheid gucken, worunter die die Gebühren verbuchen. Grad aus NRW gab es dazu auch ein Urteil, das die Gebührenbescheide nichtig machte. Wenn die auf den Auffangtatbestand (Tarifstelle 30.5) gestützt sind, sind auch die Gebührenbescheide nichtig ;)
 
@ Kri-Si Wofür braucht das OA eine Vermietererlaubnis? Und wenn Du die nicht bringst dann nehmen die dir den Hund weg? :lol: Man manche haben es echt drauf...:rolleyes:
Musst du alle 2 Jahre bezahlen? Dann würde ich nicht ohne zufriedenstellende Antwort den Saal verlassen oder klagen. Kann ja dann wirklich nicht sein.
 
Bei uns wird die Haltererlaubnis vor Einzug des Hundes beantragt. Die wollen sichergehen, dass alles geregelt ist. Ich sehe dass nicht als Schikane. Wenn ich ehrlich bin ist es mir sogar lieber das die sich Gedanken darum machen ob alles geregelt ist. Da macht es mir auch nix aus denen die Vermietergenehmigung einmal vorzulegen.
Mit den Gebühren muß ich zugeben mir da nie Gedanken drum gemacht zu haben. Anton ist auf meinen Freund angemeldet, daher ist er auch immer für die Verlängerung zum Amt gegangen. Werde das aber mal mit ihm besprechen. Wäre ja schön wenn wir Geld sparen könnten :hallo:

Übrigens muß man unserem Amt nicht sofort drohen, mit denen kann man ganz normal reden ;)
 
Schön, dass es noch Ämter gibt, denen man nicht drohen muss.Bei uns muss man das auch nicht. :lol:

Also das mit der Vermieterdings ist ja schön, aber was wenn jemand die Bescheinigung nicht bekommt weil die generell so was nicht ausstellen, sie aber trotzdem mit dem HUnd eingezogen sind. Wenn man sie nicht vorlegt, was dann? Es gibt ja keinen Passus wonach sie beim Amt gefordert werden darf. Das meine ich.
 
Für den Fall kenne ich aber auch einige TH die einen Hund ohne Vermietererlaubnis gar nicht erst vermitteln. Ohne Hund brauch ich auch keine Haltererlaubnis.
Ich denke das ist dann eher etwas, was von Fall zu Fall geklärt werden muß :kp:
 
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