Freilebender Wolf im Wendland erschossen

legolas, dein spam hat bestenfalls unterhaltungswert, ich werde meine zeit sicher nicht mit einer gutgemeinten antwort an dich verschwenden, es wäre ohnehin für die katz´.....:unsicher:

helki, entweder liest du absichtlich selektiv, oder du vergisst schneller als manch anderer lesen kann.....
wie oder wann wird denn ein fangschuss gegeben?
was habe ich denn erklärt, wie läuft eine nachsuche ab?
ein bewegtes ziel zu treffen, von dem DU die geschwindigkeit bestenfalls erahnen kannst, ist in solcher lage eben nicht einfach, jeder, der das abstreitet, hat einen an der waffel!
da keiner von uns dabei war, weisst du nicht, wie weit war die schussentfernung, wie war das gelände, wie mobil war der wolf noch?etc...etc...etc...
insofern ist es extrem dümmlich von deinen kollegen, hier irgendwelche vergleiche mit erlegtem wild auf ansitzjagden anzustellen...aber man weiss, woher es kommt.....:lol:

und die "nachvollziehbaren" fragen vom stinkerlein, sind eben gegenstand der staatsanwaltschaftlichen untersuchung....wer soll da JETZT bereits bescheid wissen, wenn nicht mal die ermittlungsbehörde klarheit hat???:verwirrt:

bitte nicht alles durcheinanderwerfen, und mal bei der sache bleiben....:rolleyes:
 
  • 29. April 2024
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Hi daya ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich sag's noch mal, daya: Ich bin Laiin in Sachen Jagd und habe daraus auch nie einen Hehl gemacht. Aufgrund der mir von Jägern (nicht nur den hiesigen) in den vergangenen 20 Jahren zum Thema Abschuss von Tieren zur Verfügung gestellten Infos ist es für mich als Laiin aber nun mal befremdlich, dass für die Tötung eines Tieres von der Größe eines Schäferhundes 3 oder gar 4 Schüsse mehrerer Jäger notwendig sind.

Vermutlich bin ich nicht die einzige Nicht-Jägerin, die mit Aussagen, die die Treffsicherheit der Jäger und die Effektivität der Waffen und Munition recht "positiv" erscheinen lassen, gefüttert wird - nicht nur das, wenn man Zweifel anmeldet, ob nicht doch öfter Fehlschüsse vorkommen, als öffentlich bekannt, wird einem Dummheit, Ignoranz u.Ä. vorgeworfen - im schlimmsten Fall sogar Kontaktversuche zu Außerirdischen...

Vor diesem Hintergrund sollte es der jagenden Bevölkerung doch zumindest ansatzweise nachvollziehbar erscheinen, dass die Vorgehensweise bei diesem Wolf bei Nicht-Jägern großes Befremden auslöst... So treffsicher und kompetent wie sich Jäger gegenüber Nicht-Jägern in der Öffentlichlichkeit oftmals darstellen - da kann man dann als Nicht-Jäger schon mal vom Glauben abfallen, wenn für das Töten eines schäferhundgroßen Tieres mehrere Schüsse und mehrere Jäger nötig sind und das unter Jägern keine Skepsis aufkommen lässt.

Abschätzige Bemerkungen gegenüber denen, die es eben aufgrund der von mir angemerkten Hintergründe merkwürdig finden, was da passiert ist, tragen auch nicht dazu bei, dass der Sachverhalt für Nicht-Jäger verständlicher / nachvollziehnbarer wird
 
soll ich nochmal?
also ok, ist ja bald weihnachten.......
also, der wolf war wie weit von den schützen entfernt?
kam der langsam ziehend, oder war der etwas flotter?
stolperte der evtl?
wie war das gelände?

nun rechne DAS gegen eine normale drückjagd, und du wirst erkennen, das, solange wir die umstände nicht kennen, die normale jagd, mit dem erlösen eines angeflickten tieres WÄHREND einer drückjagd nichts zu tun hat....

wenn du willst, erkläre ich das auch noch mal, dafür bin ich ja da.....
 
Wenn mir schon beim erklären sind, dann gestatte mir die Frage, ist es normal oder üblich bei den Jägern das auf ein angeflicktes Wild gleichzeitig losgeballert wird ?
 
Auch wenn man mich dafür steinigt, sofern der Wolf tatsächlich angeschossen/schwer verletzt gewesen sein, finde ich es in Ordnung, dass er erschossen worden ist.
Auch dann, wenn eventuelle Jagdvorschriften etwas anderes sagen.

Was die 3, 4 Schüsse angeht ... angenommen die Jäger haben tatsächlich einen verwundeten Wolf erlegen wollen, waren sie sich sicherlich der Brisanz der Lage bewusst und wollten möglicherweise "auf Nummer sicher gehen".
Auch das fände ich jetzt nicht "so verwerflich".

Abwarten und Tee trinken, vielleicht klären Polizei und Staatsanwaltschaft die Sache ja noch auf.
 
Auch wenn man mich dafür steinigt, sofern der Wolf tatsächlich angeschossen/schwer verletzt gewesen sein, finde ich es in Ordnung, dass er erschossen worden ist.
Auch dann, wenn eventuelle Jagdvorschriften etwas anderes sagen.

Ändert aber nichts daran, dass bereits das Anschießen des Wolfes nicht hätte erfolgen dürfen.
 
Mich würde auch interessieren, wie stark / schwer er verletzt war - "angeschossen" kann ja alles Mögliche heissen, von Streifschuss bis Pfote verletzt bis schwer verletzt...

Vielleicht wird sich das auch noch klären lassen, nützt nur dem Wolf leider gar nichts mehr. :(
 
Mich würde auch interessieren, wie stark / schwer er verletzt war - "angeschossen" kann ja alles Mögliche heissen, von Streifschuss bis Pfote verletzt bis schwer verletzt...

Auf der Seite gibt es Bilder von dem toten Wolf, da sind auch die Verletzungen auf den einzelnen Bildern zu sehen:

Sofern die Geschichte der 2 Jäger stimmt, müsste also zumindest die Pfotenverletzung schon "da" gewesen sein.
Und diese sieht schon nach einer "schweren Verletzung" aus, vor allem für ein Wildtier.
 
sollte meine grippe mich morgen bei besserer verfassung sein lassen, werde ich antworten...und frankie, JA, es ist üblich zu versuchen, die leiden eines angeflickten tieres möglichst schnell zu beenden.....da das kind schon im brunnen liegt, zählt tatsächlich jeder schuss, der das tier dem tod näher bringt.....
 
Ich verweise nochmal auf das Post Nr. 16.

Selbst, wenn der Wolf bereits verletzt gewesen sein sollte (die Möglichkeit, daß ihm nachträglich zwecks Rechtfertigung in den Lauf geschossen wurde und es keinen dritten Schützen gibt, steht ja weiterhin im Raum) hatten die Jäger kein Recht, den Wolf zu töten.

Wo kommen wir hin, wenn sich die Jäger (ich erinnere: PRIVATLEUTE !) auch noch zu Tiermedizinern aufspielen? Die Verletzung am Lauf hätte möglicherweise tierärztlich behandelt werden können, dies hat aber ein Veterinär zu entscheiden!

Wieso glauben diese Jäger, daß bestehende Gesetze für sie nicht gelten?
 
.und frankie, JA, es ist üblich zu versuchen, die leiden eines angeflickten tieres möglichst schnell zu beenden

öhm, entschuldige daya, ich weiss ja, daß Deine Welt eine andere ist, aber das habe ich nicht geschrieben. Du meinst wohl jemand anderen.

Und Hovi hat Recht, der Schuss/Abschuss war auf jeden Fall illegal, egal wer es war und wann! Auch einen verletzten Wolf hätten die Jäger nicht erschießen dürfen!
Über die Moral und Sinnmäßigkeit des *Erlösens*, wenn es denn tatsächlich so gewesen sein sollte, lässt sich jetzt sicher streiten, über die Rechtslage keinesfalls.

Es war illegal und Punkt.
 
Über die Moral und Sinnmäßigkeit des *Erlösens*, wenn es denn tatsächlich so gewesen sein sollte, lässt sich jetzt sicher streiten, über die Rechtslage keinesfalls. Es war illegal und Punkt.

Ja, es war illegal!

Bleiben zwei Fragen:

1. Werden die Ermittlungen der zuständigen Behörden dazu führen, dass ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird?

2. Wird die Schwere der Schuld von Justizia (die ja bekanntlich "blind" ist) entsprechend bewertet.

Hier habe ich so meine Zweifel!

Stinker
 
Naja,mehr wie eine Geldstrafe haben die beiden "Scharfschützen" bestimmt nicht zu befürchten.
Wenn man Daya liest bekommen sie sicher noch eine Medaille.

Sicher wäre es sehr sinnvoll Jäger ab und zu auf ihre Zielsicherheit zu überprüfen.
 
Wieso glauben diese Jäger, daß bestehende Gesetze für sie nicht gelten?

Ist das nicht etwas pathetisch ausgedrückt?
Bei einem schwer verletzten Tier ist es doch eine Wahl zwischen Pest und Cholera.


Über die Moral und Sinnmäßigkeit des *Erlösens*, wenn es denn tatsächlich so gewesen sein sollte, lässt sich jetzt sicher streiten, über die Rechtslage keinesfalls.

Es war illegal und Punkt.

Zum einen finde ich es durchaus erwähnenswert, dass (falls die Geschichte der Jäger stimmt) sie diesem Tier Leid erspart haben.

Zum anderen ist der Satz, dass es auf jeden Fall illegal war, so nicht korrekt.
Es ist die Ansicht des DJV-Präsidenten, der diese Ansicht mit den zugehörigen Gesetzestexten belegen kann.
Dieser ist jedoch kein Jurist, was vermuten lässt, dass er existierende Strafausschließungsgründe nicht bis in alle Einzelheiten kennt.
Es besteht demnach die Möglichkeit, dass es zwar grundsätzlich verboten, im konkreten Fall aber doch nicht illegal ist.
Das muss aber, sofern es zur Anklage kommt, das Gericht klären.


2. Wird die Schwere der Schuld von Justizia (die ja bekanntlich "blind" ist) entsprechend bewertet.

Dann weißt du ja auch wofür die Augenbinde der Justitia steht ;)
 
Warum könnt ihr euch über das Thema Jagd nicht vernünftig unterhalten? :verwirrt:

Jeder Thread zu diesem Thema endet irgendwann in Beschimpfungen und persönlichen Angriffen :uhh:
 
Zum einen finde ich es durchaus erwähnenswert, dass (falls die Geschichte der Jäger stimmt) sie diesem Tier Leid erspart haben.

Nun, um zu ermitteln, wie schwer die Verletzung der Pfote war und ob man diese nicht ggf. hätte behandeln können oder ein Abheilen möglich gewesen wäre, müsste man doch über veterinärmedizinische Kenntnisse verfügen... Hatten die Jäger die?
 
um zu wissen, das ein wolf erstmal eingefangen werden muss, um ihn dem veterinär vorzuführen, muss man wahrlich kein genie sein.

stinker, du tust mir nur noch leid......

helki und andere, offenbar wisst ihr ja mehr als ich, dann bitte die quelle nennen, die jetzt schon entschieden hat, das der abschuss illegal war.....das TschG sagt da nämlich was ganz anderes.
aber schön, das du zugibst, das auch DU nicht die erforderlichen kenntnisse hast, um zu entscheiden, wie schwer die pfote verletzt war, somit deine anwürfe gegen die beiden schützen gegenstandslos sind.

es bleibt, wie ich sagte, die justiz und niemand anderes wird darüber entscheiden, ob die beiden den wolf erlösen durften, und wie das , gesetzt den fall,sie durften NICHT, geahndet wird.
 
es bleibt, wie ich sagte, die justiz und niemand anderes wird darüber entscheiden, ob die beiden den wolf erlösen durften, und wie das , gesetzt den fall,sie durften NICHT, geahndet wird.

Nun, mir stellt sich dennoch zuerst die Frage, ob der Wolf überhaupt erlöst werden musste.

Hätten sich alle - inkl. dem mutmaßlichen Erstschützen, der nach Aussage der "Erlöser" zuerst auf einen augenscheinlich gesunden Wolf geschossen haben soll - an geltendes Recht gehalten und nicht gesetzeswidrig gehandelt, gäbe es diese Diskussion nicht, der Wolf würde vermutlich noch leben.

Dadurch, dass vor diesem Hintergrund die vermeintlichen Erlöser immer mehr in den Vordergrund gerückt werden, hat es für mich den Anschein, als sei man bemüht, den gesetzeswidrigen Abschuss eines streng geschützten Tieres immer mehr in Richtung Bagatelle bzw. Kavaliersdelikt zu rücken - ich persönlich finde das erschreckend.

Ist das durch das Tierschutzgesetz eigentlich tatsächlich geregelt / festgelegt, dass es Jagdausübungsberechtigten gestattet ist, bei nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tieren Ferndiagnosen zu stellen und Gnadenschüsse zu geben?

Rein interessehalber: Dürfte ein Jagdausübungsberechtigter, der während einer Jagd feststellt, dass ein Pferd auf einer Weide lahmt, dieses dann auch einfach erschießen, um es von seinen Leiden zu erlösen?
 
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