Freilebender Wolf im Wendland erschossen

stinker, manchmal erhoffe ich mir, das man aus deinen beiträgen entnimmt, das du dich nur verstellst, wenn du so etwas ins netz stellst...leider hoffe ich bislang vergebens....

die "jägerzunft" hat bei dem urteil nichts zu melden, angeklagt sind nämlich 2 ( in wortenZWEI!) jäger und nicht der DJV.....somit dürften deine haltlosen spekulationen wem was am liebsten wäre , dem unterhaltungswert deiner sontigen postings entsprechen....leider.

zudem obliegt es ganz sicher nicht jemandem der bekennender nicht-wisser ist, zu entscheiden wer sich nun als unfähig oder nicht herausgestellt hat......solltest du jemals kompetenz zum thema jagd erlangt haben, lass es mich wissen, bis jetzt glänzt du bestenfalls mit sinnfreien zwischenrufen.

helki, ohne diese sonderklauseln könntest du nichts aus leder tragen, kein fleisch essen, und keine haustiere halten......frage beantwortet?

UND: der wolf wird in einer einrichtung des BKA hannover obduziert, aber vielleicht weiss eine gewisse angebliche polizistin jetzt auch wieder besser, warum die keinerlei ahnung von ihrem job haben.....

@mich, das "problem" wird sich nicht von selber lösen, zumal es kein problem gibt...das zum ersten, zum zweiten machen jährlich genügend neue anwärter ihren jagdschein, somit mach dir keine sorge , das der deutsche jäger ausstirbt, das bleibt wunschdenken einiger öko-fantasten.
 
  • 28. April 2024
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Hi daya ... hast du hier schon mal geguckt?
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helki, ohne diese sonderklauseln könntest du nichts aus leder tragen, kein fleisch essen, und keine haustiere halten......frage beantwortet?

Nein, nicht beantwortet. Die Sonderklauseln für die Jagd gelten meines Wissens ausschließlich für die Jagd und nicht für die Haustierhaltung o.Ä. Hätte ich Sonderklauseln für die Nutztierhaltung o.Ä. gemeint, so hätte ich das auch geschrieben.

Und, daya: Schalt mal bitte wieder 'nen Gang runter in Sachen persönliche Angriffe (z.B. gegen Hovi oder Stinker) - das nervt, ist OT und trägt nichts zur Diskussion bei.
 
Wie heisst es so schön im Tierschutzgesetz hinter fast jedem Verbot:

... die Vorschriften des Jagdrechts bleiben unberührt,...

heisst, weite Teile des Tierschutzgesetzes gelten nicht für die Ausübung der Jagd.

Interesant dazu:
Tierschutz im Grundgesetz und die Jagd
von Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer
...
Das in § 1 S. 2 TierSchG ausgesprochene Verbot, „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zuzufügen, gilt auch bzw. erst recht für die Tötung des Tieres, denn diese stellt von allen denkbaren Schäden im Sinne des Gesetzes den schwersten Schaden dar. (5) Soweit ein „vernünftiger Grund“ vorliegt, darf gem. § 4 Abs. 1 S. 1 TierSchG „ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden“. Im nächsten Satz dieser Vorschrift folgt dann die Ausnahme für die Jagd, bei der betäubungsloses Töten für zulässig erklärt wird, soweit dies „im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd“ geschieht. Die jagdliche Tiertötung ist in § 1 Abs. 4 BJagdG erlaubt, wenn es sich um „Wild“ handelt, das durch einen Jagdausübungsberechtigten unter Beachtung der örtlichen und zeitlichen Jagdbeschränkungen sowie der sachlichen Jagdverbote des § 19 BJagdG hinsichtlich einzelner Jagdtechniken erfolgt. Da gem. § 44a BJagdG das Tierschutzrecht unberührt bleibt, ist die jagdliche Tiertötung gem. § 4 Abs. 1 S. 2 nur zulässig, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen“.

...

Alles lesen und Quelle:




Der Fangschuss im Fokus des Gesetzes
von Rechtsanwalt Klaus Nieding und Rechtsanwalt Andreas Lang:
...
Gemäß § 22 Abs. 2 BJagdG darf die Jagd auf Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, nicht ausgeübt werden. Würde gleichwohl ein Fangschuß angetragen, könnte sich der Jagdausübungsberechtigte einer Straftat gemäß § 38 Abs. 1 Ziff. 2 BJagdG strafbar gemacht haben.
...

 
Da das Durchschnittsalter der Jäger schon über 50 Jahre liegen soll dürfte sich dieses Problem früher oder später von selbst erledigen.

Dementgegen spricht eigentlich der Zulauf an jungen Menschen beider Geschlechter!
Während man vor einigen Jahren, den Drang eines jungen Mannes zur Jagd noch damit begründen konnte, dass dieser seine "Männlichkeit" unter Beweis stellen möchte (scheint billiger zu sein wie ein neuer Porsche), zieht es mittlerweile auch mehr Frauchen zur Jagd.

Die Vorbereitungslehrgänge sind hier zumindest immer gut besucht, wenn man den veröffentlichten Daten glauben darf. Die Jagdtradition wird auch oft innerhalb der Familie vorgelebt und weiter gegeben. Gut, die Kinder können halt nichts dafür, wenn die Familie (der Vater) nun mal der Jagd verschrieben ist!

Dieser Entwicklung, auch vor dem Hintergrund des derzeitigen Jagdrechtes, muss man kritisch gegenüber stehen!

Im Fall des erschossenen Wolfes, ist ein deutliches Zeichen von Staatsanwaltschaft und evt. des Gerichts wünschenswert. Alleine schon um der jagenden Zunft mal die Grenzen unserer rechtstaatlichen Gemeinschaft aufzuzeigen! Wie schon geschrieben, habe ich jedoch die Befürchtung, dass man eine einfache und öffentlichkeitsarme Lösung suchen und finden wird. Daran wird der Protest der ansehnlichen Naturschutz- und Tierschutzverbände wohl auch wenig ändern.

Stinker
 
Was ist denn dann genau eine "waidgerechte Tötung" ? daya schrieb beispielsweise, er müsse kein Organ treffen.

Wieviele Schüsse / Anschüsse gelten denn noch als waidgerecht ? Einer, zwei, fünf, zehn, zwanzig ? Welche Zeit darf verstreichen, bis das Tier getötet sein muss ? Sprich, wie lange hat es "angeflickt" legitim zu leiden ?

Was geschieht innerhalb der Jägerschaft, wenn deutlich wird, da ist Jemand unter ihnen, der sehr häufig nicht richtig trifft und damit den Tieren erhebliches Leid zufügt, erhält er Sanktionen oder ist das egal ? (der berühmte 70-Jährige mit Flachmann und Glasbausteinbrille)
 
....helki, spar dir deine massregelungen solange , bis du genug schneid hast, das auch den beiden anderen mitzuteilen, ich sehe keinerlei anlass, mich hier anders zu geben, als die beiden es mir vormachen.

und nein helki, da das TschG offenbar gehalten ist tierleid zu minimieren, sähe ICH(ganz persönliche meinung) keinen wiederspruch zur jagd, das ist allerdings auslegungssache.
denn sowhl das BJG als auch das TschG lassen erhebliche spielräume , die der freien interpretation vorschub leisten...

frankie, , informier dich mal über "antisimetismus" und den von dir zitierten anwalt....auf die auslegung eines solchen menschen willst du dich nicht ernsthaft berufen....ganz sicher nicht....sein sohn spielt nach meinem wissen bei der "AJ.Gang " mit.....und wiederholt dort zum teil die äusserungen seines vaters....nein, danke!

und das der fangschuss, irgendetwas sein KÖNNTE würde mich ganz sicher NICHT davon abhalten ein wildtier zu erlösen, und wenn es mich die pappe kostete, denn das tier kann nichts für die lage , in die es geraten ist.....

stinker, im gegensatz zu manchem jagdgegner hält sich der grossteil der jägerschaft penibel an bestehende gesetze, deine haltlosen vorwürfe sind unbelegter blödsinn, und das war noch der höflichste ausdruck dafür.
warum man dem entgegen wirken müsste, das sich menschen dazu entschliessen , den jagdschein zu machen, darfst du gerne erläutern.....

katzenschutz, wenn du NUR gefragt hättest, und nicht im gleichen satz noch mit dümmlichen angriffen gekommen wärest, würdest du sicher öfter eine vernünftige antwort erhalten, hier nun zum letzten mal, bevor cih dich endgültig ignorieren muss:

ich muss auch keinerlei organe treffen, und das tier ist trotzdem sofort tot...nanu?
dafür müsste ich dir sowas wie "zielballistik" näher bringen, was ich bei interesse gerne tun kann.
jagdmunition ist darauf ausgelegt grösstmögliche zerstörung innerhalb des wildkörpers anzurichten, um den schnellstmöglichen tod herbeizuführen, daher brauche ich keine organe zu treffen,ein treffer in die leibeshöhle oberhalb des zwerchsfells hat den selben effekt.
und dafür reicht ein schuss locker aus.
also bitte, wenn du wirklich antworten willst, lass mal deine haltlosen vorwürfe , die du durch nichts ausser deiner blossen unkenntnis rechtfertigen kannst, und ich werde dir im rahmen meiner möglichkeiten antworten.
 
....helki, spar dir deine massregelungen solange , bis du genug schneid hast, das auch den beiden anderen mitzuteilen, ich sehe keinerlei anlass, mich hier anders zu geben, als die beiden es mir vormachen.

Würde hovi mir über mehrere Seiten (und Freds) mit ständig wiederkehrenden Formulierungen auf den Keks gehen, in denen sie andere unterschwellig der Lüge bezichtigt, würde ich ihr das ganz sicher mitteilen - nur tut sie es eben gar nicht.

Stinker hingegen hat seit der Ermahnung durch Lewis keine einzelene Personen direkt persönlich beleidigenden Äußerungen gemacht - warum also sollte ich ihm gegenüber maßregelnde Äußerungen in irgendeiner Form machen?

Daya, mal ganz im Ernst. Deine Diskussionskultur ist streckenweise schon recht anstrengend. Was wäre so schwer daran, dir vielleicht unsinnig erscheinende Fragen einfach zu beantworten (die die betreffenen Fragensteller aber eben wirklich ernst meinen, auch wenn dir das abwegig erscheinen mag)? Wie z.B. meine Frage bzgl. des lahmenden Pferdes... Nachdem ich lernen durfte, dass es als legitim ausgelegt werden kann, wenn ein lahmender Wolf (der dem Jagdrecht ebensowenig unterliegt wie ein Pferd) von Jagdausübungsberechtigten eigenmächtig erlegt wird, hat sich mir diese Frage z.B. wirklich allen Ernstes gestellt - aber nein, es wird in den beleidigte Leberwurst-Modus gewechselt und erstmal kräftig ausgeteilt...

Letztendlich war es ja auch nur eine an dich gerichtete Bitte. Du bist nicht bereit, dieser Bitte nachzukommen. Okay.
 
Es können noch Sickerblutungen auftreten, solange das Blut noch nicht geronnen ist, die kann man jedoch von jenen Blutungen, die ein noch funktionierender Kreislauf produziert, unterscheiden, schon alleine an der Menge des Blutes im umliegenden traumatisierten Gewebe.
Wie gesagt, welcher Schuss zuerst gesetzt wurde und welcher letzten Endes tödlich war, müsste in einer Obduktion geklärt werden, Spekulationen hierüber sind da fruchtlos.

Richtig.

All dies KÖNNTE man feststellen.

Würde es sich hier um einen ermordeten Menschen handeln, wäre ich sehr zuversichtlich, daß man im Rahmen einer ausführlichen Obduktion dies alles herausfindet.

Aber, Leute, hier geht es "nur" um einen Wolf und um den Straftatbestand "Sachbeschädigung/Verstoß TierSchG/ Verstoß Naturschutzgesetz" - ich habe sehr große Zweifel, daß solche teuren, zeitaufwändigen Ermittlungen tatsächlich getätigt werden.

Die Rechtfertigungsgründe / Entschuldigungsgründe bei einer rechtswidrigen Tat zu erläutern, würde hier den Rahmen des Threads sprengen (es gibt außer dem entschuldigenden Notstand auch noch den rechtfertigenden Notstand), aber grundsätzlich kann man sagen: All diese Rechtfertigungsgründe (Notwehr / Notstand) greifen nur, wenn Rechtsgüter von MENSCHEN bedroht sind! Ich darf z. B. eine rechtswidrige Tat begehen, wenn mein Leben, meine Gesundheit, mein Eigentum, meine Ehre usw. bedroht sind, um diese Bedrohung abzuwenden. Ich darf sie auch begehen, um einem anderen MENSCHEN zu helfen, der bedroht wird (=Nothilfe), nicht aber, um einem Tier zu helfen. Der Autoaufkleber "Ich bremse auch für Tiere" ist so ein nettes Beispiel. Wenn ich, um einem Kleintier auszuweichen (dazu gehören auch Hunde bis ca. Dackelhöhe) bremse und deswegen einen Unfall verursache, geht dieser von der Schuldfrage her auf MEIN Konto. Es wird vom Autofahrer erwartet, daß er Kleintiere überfährt, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Auch hier greift kein Rechtfertigungsgrund. Die zu schützenden Rechtsgüter beziehen sich stets auf MENSCHEN. Anderes Beispiel: Mein Hund hat eine Magendrehung. Ich rase mit 120 Stundenkilometern in die Tierklinik, um sein Leben zu retten, und werde dabei in der Stadt geblitzt... das Leben des Hundes ist KEINE Rechtfertigung, Fahrverbot gibt´s trotzdem. Auch hier der Unterschied, ob ich "nur" ein todkrankes Tier transportiere, oder einen todkranken Menschen.

Ist die kurze Erklärung so einigermaßen nachvollziehbar?
 
....helki, spar dir deine massregelungen solange , bis du genug schneid hast, das auch den beiden anderen mitzuteilen, ich sehe keinerlei anlass, mich hier anders zu geben, als die beiden es mir vormachen.

Würde hovi mir über mehrere Seiten (und Freds) mit ständig wiederkehrenden Formulierungen auf den Keks gehen, in denen sie andere unterschwellig der Lüge bezichtigt, würde ich ihr das ganz sicher mitteilen - nur tut sie es eben gar nicht.

Helki, daya steht nach wie vor auf meiner Ignorierliste :) . Demzufolge können mich Beleidigungen, Seitenhiebe usw. aus dieser Richtung nicht treffen, sie sagen lediglich etwas über den Charakter desjenigen aus, der sie äußert ;) .

Es ist mir zu niveaulos, mich mit jemandem herumzustreiten, der glaubt, bei Diskussionen hätte derjenige Recht, der -bildlich gesprochen- am lautesten schreit. :unsicher:
 
Da das Thema weg vom tatsaechlichen Vorfall, der ja behoerdlich geklaert wird, und zu dem die Anwesenden hier allesamt nichts beitragen koennen, hin zur ueblichen und anscheinend unvermeidbaren Anti-Jagd-Plattform ausufert, mach' ich hier zu.

:rolleyes:

Sollte sich was neues zum THEMA ergeben, koennt Ihr gerne die "Beitrag Melden" Funktion nutzen um den Thread wieder oeffnen zu lassen.
 
Auf Wunsch von Hovi wieder geoeffnet:

Hovi schrieb:
Hallo,

da mich mal interessieren würde, ob zwischenzeitlich IRGHENDETWAS zu diesem Thema "behördlich geklärt" wurde (müßte ja eigentlich der Fall sein, wenn der Wolf von der Kripo untersucht wurde) fände ich es nett, dieses Thema wieder zu öffnen ... vielleicht hat ja jemand aktuelle Infos dazu?

LG
Claudia
 
Hallo,

der Vorfall liegt nun 3 Monate zurück.

Zwischenzeitlich dürften ja sämtlichen behördlichen Ermittlungen (angeblich sei der Wolf zur Untersuchung ans BKA oder LKA, ich erinnere mich nicht mehr, gekommen?) abgeschlossen sein.

Hat irgend jemand Infos darüber, wie die Ermittlungen nun tatsächlich weitergelaufen sind?

Oder ob das Verfahren mal wieder eingestellt wurde (z. B. mangels öffentlichem Interesse?).

Ich finde es befremdlich, wie schnell so ein Vorfall in Vergessenheit geraten und dann evtl. ohne Probleme "unter den Tisch gekehrt" werden kann.
 
Ich weiß, liegt schon ewig zurück, wurde aber gerade an anderer Stelle drüber geredet.
 
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