SG schrieb:@ Bine
Mir geht es darum, wie wir das in Zukunft handeln werden, und erkennbar besteht die Gefahr, dass grundsätzlich zuviel Kentnisse über die Haftpflichtversicherung vorausgesetzt werden, wie z.B. bzgl. gemieteter Gegenstände, die auch in der Privathaftpflichtversicherung der Pflegeperson und in der privaten Tierhalterhaftpflicht ausgeschlossen sind. Also müssen wir da entweder von uns aus den Versicherungsvertrag als Kopie mit aushändigen (was mit Versicherungsbedingungen Minimum 20 Seiten sind, die womöglich dann keiner liest), oder beim Beratungsgespräch mit der Pflegestelle unmissverständlich in Kurzfassung klären, was versichert und was nicht, so dass sie das in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Die Problematik kann ja grundsätzlich nicht nur bei FFF und Alex auftreten.
(Ungeachtet, dass für Schäden durch Falschinformationen m.E. derjenige zuständig ist, der die Falschinformation gab.)
Ich entschuldige mich aber gerne bei Dir dafür, dass ich mir über einen konkreten Einzelfall hinaus Gedanken gemacht habe.
SG schrieb:Es hilft da genauso wenig, zu wissen, ob eine Orga eine Haftpflicht HAT, wenn man nicht weiß, was das IST.
Du machst den Fehler, den Umfang der Tierhalterhaftung auf den Umfang einer bestehenden Halterhaftpflichtversicherung beschränkt zu sehen. Die gesetzliche Tierhalterhaftung ist jedoch wesentlich weitreichender (siehe #14). Auch wenn eine Versicherung bestimmte Schäden von der Regulierung ausgeschlossen hat (z.B. Mietsachschäden, eigene Schäden des Tierhüters etc.), haftet der Tierhalter nach § 833 BGB. Gilt übrigens auch für eure Tierheimhunde, wenn die einen Gassigänger schädigen.SG schrieb:Mir geht es darum, wie wir das in Zukunft handeln werden, und erkennbar besteht die Gefahr, dass grundsätzlich zuviel Kentnisse über die Haftpflichtversicherung vorausgesetzt werden, wie z.B. bzgl. gemieteter Gegenstände, die auch in der Privathaftpflichtversicherung der Pflegeperson und in der privaten Tierhalterhaftpflicht ausgeschlossen sind. Also müssen wir da entweder von uns aus den Versicherungsvertrag als Kopie mit aushändigen (was mit Versicherungsbedingungen Minimum 20 Seiten sind, die womöglich dann keiner liest), oder beim Beratungsgespräch mit der Pflegestelle unmissverständlich in Kurzfassung klären, was versichert und was nicht, so dass sie das in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Die Problematik kann ja grundsätzlich nicht nur bei FFF und Alex auftreten.
Interessante Definition der Tierhaltereigenschaft, die sich aber nicht mit der Rechtsprechung deckt; werde gleich am Freitag mal nachschlagen, wie der Autor das begründet. Diese Diskussion führt aber von Alexs Fall weg.SG schrieb:Ein Tierschutzverein ist nämlich nach geltender Rechtslage NICHT Tierhalter im Sinne des § 833 BGB, weil das wichtigste Bestreben des Tierschutzvereins nicht auf den dauerhaften Besitz des Tieres gerichtet ist.
(Gesegnet sei die neueste Ausgabe des Tierschutzhandbuchs des Deutschen Tierschutzbundes).
Leider, lieber Wolfgang, gilt das also nicht in vollem Umfang für unsere Tierheimhunde - weil wir gar nicht unter § 833 BGB fallen.
(Das weiß ich aber auch erst jetzt dank Deiner Frage...)
Wolfgang schrieb:Der Gedanke, daß FFF damit durchkommt, ist mir zutiefst zuwider. Ich meine, es wäre angebracht, daß wir Alex finanziell zur Seite stehen, damit sie das durchstehen kann und zu ihrem Recht kommt. Wer ebenso denkt, kann sich ja beteiligen. Ich fange mal an:
Wolfgang: 50 € QUOTE]
Es ist echt der Hammer, ich lese seit 1 Monat mit und bin fassungslos dass eine der wenigen Orgas die ich bisher für seriös gehalten hatte genau den gleichen Dreck am Stecken hat wie alle anderen
Lucie: 20 €, Bankverb. bitte per PN
Wenn die Spenden auf meinem Konto gesammelt werden sollen, muß ich erst Baddy um Genehmigung bitten, was ich nachher tun werde.Bine 16 schrieb:@ Wolfgang - da Alex darum gebeten hat, daß Du die Spenden verwaltest, lasse uns bitte per PN Deine Konto-Nr. zukommen,
Giladu schrieb:Wolfgang.....................50,- Euro
Lucie...........................20,- Euro
Bine 16 + Pontiac..........50,- Euro
Giladu..........................50,- Euro
Spell_2103...................20,- Euro