Du machst dich nicht strafbar, wenn du einen Hund so anmeldest, wie du ihn vom TH bekommen hast. Du bist doch kein Sachverständiger für Hunderassen, oder?
Probleme kann es aber trotzdem geben, wenn ein Hund eine bestimmte Optik hat. Dein Ordnungsamt könnte z.B. ein Rassegutachten in Auftrag geben. Wenn dann da Listi steht, hast du ggf. ein Problem (bzw. der Hund).
Fazit: In einem solchen Fall würde ich vom TH verlangen, dass sie mir zu dem Hund ein Rassegutachten eines anerkannten Gutachters mitgeben. Falls es dann immer noch irgendwelchen Trouble gibt, ab zum Anwalt mit der Rechtschutz...