Sabine
20 Jahre Mitglied
Ich fahre evtl. ein Wochenende nach Hessen (Rüsselsheim) und habe leider keine Möglichkeit, meinen Bullterrier hier in NRW unterzubringen. Daß seine Maulkorbbefreiung in Hessen nicht gilt, ist mir schon klar. Aber was muß ich besonders beachten? Ich will auch keinem Fall, daß der Klops wegen einer dämlichen Verordnung in Gefahr gerät ...
Sabine + Spike
Sabine + Spike