Fahrenkrug - Neuigkeiten im SHZ

Was denn für eine "klage zum tod der hunde"? Was für "weitere vorgehensweisen" sind denn da gemeint? Und warum gibt's dazu von Dir ein Augenzwinkern?

klage zum tod der hunde , damit ist die polizei und feuerwehr gemeint. sonstige klage, damit ist die schadensersatzklage gemeint, wenn sie es denn tatsächlich durchzieht.
das augenzwinkern bezieht sich auf kosten, die ja durch den anwalt versucht werden.

Ich verstehe die Sache leider immer noch nicht. Es wurde eine Strafanzeige (von einer TS-Orga) gegen Polizei und Feuerwehr erstattet. Daraus soll im günstigsten Fall ein Strafverfahren resultieren, wo sich die Polizisten und Feuerwehrleute verantworten müssen, warum sie die Hunde auf diese Weise getötet haben. Die Anklage würde in diesem Fall durch die Staatsanwaltschaft vertreten werden.
Welche Kosten sollten der Hundebesitzerin in einem solchen Strafverfahren entstehen? Glaubt sie, dass sie als Nebenklägerin zugelassen wird?

Und was bedeutet Dein letzter Satz "... kosten, die ja durch den anwalt versucht werden."?

da ich laie in sachen juristerei bin, wie mit sicherheit auch tausende anderer, ist man leider immer auf die mitarbeit eines anwaltes angewiesen, wenn es ins eingemachte geht. strafanzeige kann ja jeder stellen, auch einige andere dinge, aber einsicht in die unterlagen erhält eben nur ein anwalt, da ist man als lieschen müller halt schon geblockt.

ich bin mir nicht sicher, aber wenn die staatsanwaltschaft nicht weiter agiert, bleibt einem nichts anderes übrig, als wie schon gesagt, einen anwalt einzuschalten.
die kosten können erheblich sein, dies weiß ich aus eigener erfahrung. da geht es mal schnell in richtung 4 stellige summen.:( und so etwas wird nicht von der RS getragen. :sauer:
 
  • 27. April 2024
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Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Murphy3101

Danke für Deine Antworten. Habe selber jetzt noch mal ein bisschen gegoogelt und gesehen, dass es zwei Möglichkeiten gibt.

Die Strafanzeige ist sicherlich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet worden. Da hat die Hundehalterin wohl wenig Einfluss auf den weiteren Fortgang der Sache.

Aber auf der Schiene "Sachbeschädigung" könnte sie was machen. Das ist ein Privatklagedelikt, wo nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Geschädigte das Verfahren betreibt.
Eigentlich wird ja sonst immer sehr geschimpft, dass Tiere juristisch als "Sache" betrachtet werden, aber in einem Fall wie diesem ist anscheinend gerade dieser Umstand die beste Möglichkeit für die Hundehalterin, den Vorfall vor Gericht aufklären zu lassen, mit Akteneinsicht und Verfahrensbeteiligung und allem pipapo. Da entstehen natürlich recht hohe Anwaltskosten (wenn die Angeklagten nicht zur Kostentragung verurteilt werden).
 
keine ahnung. aber ich glaube, dass man PKH nicht immer bekommt, ist glaube ich auch, verdienstabhängig.

aber wie schon gesagt, ich bin in diesen Dingen auch nicht fit, habe mich nicht expliziet damit beschäftigt und rufe immer meinen anwalt an, wenn es um solche dinge geht.
einige grundlegende dinge weiß ich und dann hört es auf. man hat ja nun nicht wirklich jeden tag damit zu tun, ich zumindest nicht.
 
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