Expertenrunde zur LHV in NRW
Wenn die Expertenrunde zur Novellierung der Landeshundeverordnung in NRW tagt, ist auch der Kreis Olpe vertreten - durch Petra Krivy aus Rahrbach.
Die Hunde-Expertin vertritt den deutschen Club für die Hunderasse "Slovensky Cuvac".
Die Expertenkommission sei bereits Anfang September erstmalig von den Fraktionen der SPD und den Grünen zum Fachgespräch geladen worden. Eine weitere Anhörung fand auf Initiative der FDP Ende September statt.
Die Kommission habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dem "tatsächlichen Schutzbedürfnis der Menschen vor gefährlichen Hunden" werde nicht Rechnung getragen. Und weiter: "Unbescholtene Bürger werden über Nacht zu potentiellen Straftätern erklärt... ."
Statt gefährliche Hunde als Individuum zu sehen, pauschalisiere die Verordnung mehr als drei Dutzend Hunderassen. Der überwiegende Teil der 42 Rassen sei in sogenannten Beiß-Statistiken "entweder überhaupt nicht oder lediglich an hinteren Stellen" aufgeführt.
Die Kommission sehe "mit großer Sorge", dass die Verordnung bestehende Vorurteile und Ängste auf beiden Seiten schüre. "Dass infolge der Verordnung Menschen wegen der Rassezugehörigkeit ihres Hundes von der Beförderung durch die Deutsche Bahn AG ausgeschlossen werden, dass ihnen die Wohnung gekündigt oder ein bislang völlig unauffälliger Hund weggenommen werden kann, hat mit dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nicht einmal marginal zu tun", kritisieren die Hunde-Experten.
Das Umweltministerium habe darüberhinaus offensichtlich das Versprechen nicht gehalten, genügend Mittel für die Unterbringung in Tierheimen bereit zu stellen. Statt dessen gebe es Meldungen von katastrophalen Überbelegungen, Tötungsaktionen und anderen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Wenn die Expertenrunde zur Novellierung der Landeshundeverordnung in NRW tagt, ist auch der Kreis Olpe vertreten - durch Petra Krivy aus Rahrbach.
Die Hunde-Expertin vertritt den deutschen Club für die Hunderasse "Slovensky Cuvac".
Die Expertenkommission sei bereits Anfang September erstmalig von den Fraktionen der SPD und den Grünen zum Fachgespräch geladen worden. Eine weitere Anhörung fand auf Initiative der FDP Ende September statt.
Die Kommission habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dem "tatsächlichen Schutzbedürfnis der Menschen vor gefährlichen Hunden" werde nicht Rechnung getragen. Und weiter: "Unbescholtene Bürger werden über Nacht zu potentiellen Straftätern erklärt... ."
Statt gefährliche Hunde als Individuum zu sehen, pauschalisiere die Verordnung mehr als drei Dutzend Hunderassen. Der überwiegende Teil der 42 Rassen sei in sogenannten Beiß-Statistiken "entweder überhaupt nicht oder lediglich an hinteren Stellen" aufgeführt.
Die Kommission sehe "mit großer Sorge", dass die Verordnung bestehende Vorurteile und Ängste auf beiden Seiten schüre. "Dass infolge der Verordnung Menschen wegen der Rassezugehörigkeit ihres Hundes von der Beförderung durch die Deutsche Bahn AG ausgeschlossen werden, dass ihnen die Wohnung gekündigt oder ein bislang völlig unauffälliger Hund weggenommen werden kann, hat mit dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nicht einmal marginal zu tun", kritisieren die Hunde-Experten.
Das Umweltministerium habe darüberhinaus offensichtlich das Versprechen nicht gehalten, genügend Mittel für die Unterbringung in Tierheimen bereit zu stellen. Statt dessen gebe es Meldungen von katastrophalen Überbelegungen, Tötungsaktionen und anderen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.