Ganz frisch reingekommen ist mir diese Meldung:
Damit wären wesentliche Forderungen erfüllt.
Keine Rasselisten mehr, keine Maulkorbpflicht mehr für Hunde mit bestandener Prüfung.
Und ein Gesetz, das wesentlich mehr Unfälle und Straftaten mit Hunden verhindern kann als die gescheiterte GefTVO.
Unrichtig an der Meldung ist, dass "Teile der Hunde-VO gekippt wurden" Richtig ist, dass die komplette Hunderegelung für rechtswidrig und nichtig erklärt wurde.
Unverständlich ist mir, wie "die Verbände" die Prüfung durchführen sollen. Ich stelel mir vor, es gibt einen HAufen Idioten, die gerne scharfe Hunde haben möchten. Die machen einen Verband auf, z.B. "Verband für zivilscharfe Schutzhunde VZS" und dann dürfen die ihren Hunden selber Unbedenklichkeits-Bescheinigungen ausstellen?
Der Wesenstest in Niedersachsen genießt einen sehr guten Ruf in allen Fachkreisen. Soll der jetzt verwässert werden?
Der Satz "Der Maulkorbzwang könne nach einem bestandenen Wesenstest aufgehoben werden, „wenn die als gefährlich eingestuften Hunde danach für jeden sichtbar gekennzeichnet sind"
ist an Unlogik kaum zu überbieten.
Nach bestandenem WT sind die Hunde ja klar als UNgefährlich eingestuft und deswegen wurde vom OVG und vom BVerwG die MK-Pflicht für diese Hunde als unverhältnismäßig verworfen.
Oder höre ich da doch noch eine Rasseliste zwischen den Zeilen heraus?
Alle Hunde sind potenziell gefährlich und müssen geprüft werden. Die MK-Pfliocht fällt danach für "als gefährlich eingestufte Hunde" weg. Hä? Die hatten jetzt 40 Tage Zeit, einen Gesetzesentwurf zu schmieden. Wenn die nicht mehr als diesen Unfug geschafft haben, dann Mahlzeit.
Niedersachsen - Nachrichten
Müssen auch Dackel zur Prüfung?
Alle Hunde – ob Dackel oder Schäferhund – sollen möglicherweise einer Prüfung unterzogen werden.
Hannover. Entsprechende Pläne gibt es im Landwirtschaftsministerium in Hannover. In der Prüfung könnte getestet werden, ob der Hund eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt, sagte der Rechtsexperte für Veterinärwesen im Landwirtschaftsministeriums, Gert Lindemann, dieser Zeitung.
Derzeit schmieden Juristen im Landwirtschaftsministerium neue Ideen für einen Gesetzesentwurf, der die Bürger vor gefährlichen Hunden schützen soll. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Juli Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt.
In erster Linie gehe es darum, dass die bisherige Verordnung in eine gesetzliche Form gegossen werde, sagte Lindemann. „Dabei könnte die Gefahrtierverordnung in einigen Teilen modifiziert werden“, erläuterte der Rechtsexperte.
Besonderes Gewicht legt er darauf, dass „keine Gefahr mehr von Hunden auf die Bürger ausgeht.“ Darum werde überlegt, ob eine Prüfung für alle Rassen in Niedersachsen eingeführt werde. Da solche umfassenden Überprüfungen allerdings nicht nur von Behörden vorgenommen werden können, müssten etwa Tierschutzverbände diese Aufgabe mit übernehmen. Und diese hätten bereits signalisiert, dass sie sich in eine entsprechende Regelung einbinden ließen, berichtete Lindemann.
Der Maulkorbzwang könne nach einem bestandenen Wesenstest aufgehoben werden, „wenn die als gefährlich eingestuften Hunde danach für jeden sichtbar gekennzeichnet sind“, sagt Lindemann. Dieses so genannte „KFZ-Kennzeichen“ für Tiere würde dann auch von Tierschutzinspektoren der Verbände ausgegeben werden.
Eine weiterer Plan für das Gesetz ist, dass jeder Hundehalter eine Haftplichtversicherung für sein Tier abschließen muss. „Somit ist sichergestellt, dass jeder Geschädigte einen zahlungsfähigen Ansprechpartner hat“, erläutert Lindemann. Die Begründung des Verwaltungsgerichtsurteils liegt zwar noch nicht vor. „Wir wollen aber bereits im Vorfeld Vorschläge vorbereiten, die dann noch überprüft werden“, meinte Lindemann.
mbu
Veröffentlicht 13.08.2002 19:16 Uhr
Zuletzt aktualisiert 13.08.2002 19:34 Uhr
Damit wären wesentliche Forderungen erfüllt.
Keine Rasselisten mehr, keine Maulkorbpflicht mehr für Hunde mit bestandener Prüfung.
Und ein Gesetz, das wesentlich mehr Unfälle und Straftaten mit Hunden verhindern kann als die gescheiterte GefTVO.
Unrichtig an der Meldung ist, dass "Teile der Hunde-VO gekippt wurden" Richtig ist, dass die komplette Hunderegelung für rechtswidrig und nichtig erklärt wurde.
Unverständlich ist mir, wie "die Verbände" die Prüfung durchführen sollen. Ich stelel mir vor, es gibt einen HAufen Idioten, die gerne scharfe Hunde haben möchten. Die machen einen Verband auf, z.B. "Verband für zivilscharfe Schutzhunde VZS" und dann dürfen die ihren Hunden selber Unbedenklichkeits-Bescheinigungen ausstellen?
Der Wesenstest in Niedersachsen genießt einen sehr guten Ruf in allen Fachkreisen. Soll der jetzt verwässert werden?
Der Satz "Der Maulkorbzwang könne nach einem bestandenen Wesenstest aufgehoben werden, „wenn die als gefährlich eingestuften Hunde danach für jeden sichtbar gekennzeichnet sind"
ist an Unlogik kaum zu überbieten.
Nach bestandenem WT sind die Hunde ja klar als UNgefährlich eingestuft und deswegen wurde vom OVG und vom BVerwG die MK-Pflicht für diese Hunde als unverhältnismäßig verworfen.
Oder höre ich da doch noch eine Rasseliste zwischen den Zeilen heraus?
Alle Hunde sind potenziell gefährlich und müssen geprüft werden. Die MK-Pfliocht fällt danach für "als gefährlich eingestufte Hunde" weg. Hä? Die hatten jetzt 40 Tage Zeit, einen Gesetzesentwurf zu schmieden. Wenn die nicht mehr als diesen Unfug geschafft haben, dann Mahlzeit.