Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

  • 17. Mai 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zur Anmeldung nicht, aber der Prüfer selber sieht doch die Unterlagen am Tage der Durchführung ein, wenn man da aufschlägt? War bei mir und Freunden in Hessen immer so. Die waren doch bei Hieronymus, wenn ich recht errinnere? Der sieht das ein.
Edit: Sie waren bei Willnat. Bin mir aber ziemlich sicher das der das auch einsieht.
Davon ab schlägt denke ich niemand beim WT auf, der den Hund sowieso nicht legal halten möchte, bzw der keine Genehmigung hat, denn ein WT ist sauteuer und das zahlt man nicht, wenn es einem nichts bringt. Einen Bußgeldbescheid kann man wegen allem möglichen in Hessen bekommen, zb keine Adresse am HB, keine Steuermarke DABEI, Ausweis nicht dabei, laufen ohne Leine (nein, nicht in der Stadt, sondern auch sonstwo), keinen MK in RMV- Verkehrsmitteln, usw....
 
Kann gut sein, dass das in Hessen so gehandhabt wird. Hier wie gesagt nicht.
 
Bei jeder Pups- Strassenkontrolle musst Du den ganzen Mist vorlegen können in Hessen ;)
 
Bei jeder Pups- Strassenkontrolle musst Du den ganzen Mist vorlegen können in Hessen ;)

Ist hier auch so. Ich hab immer sämtliche Papiere in Kopie dabei, falls es mal kontrolliert wird.

BlackCloud: :zufrieden:

Bin auf die Antwort gespannt ( hab auch mal hingeschrieben um es zu hinterfragen....)

LG
Nicole
 
Zur Anmeldung nicht, aber der Prüfer selber sieht doch die Unterlagen am Tage der Durchführung ein, wenn man da aufschlägt? War bei mir und Freunden in Hessen immer so. Die waren doch bei Hieronymus, wenn ich recht errinnere? Der sieht das ein.
Edit: Sie waren bei Willnat. Bin mir aber ziemlich sicher das der das auch einsieht.
Davon ab schlägt denke ich niemand beim WT auf, der den Hund sowieso nicht legal halten möchte, bzw der keine Genehmigung hat, denn ein WT ist sauteuer und das zahlt man nicht, wenn es einem nichts bringt. Einen Bußgeldbescheid kann man wegen allem möglichen in Hessen bekommen, zb keine Adresse am HB, keine Steuermarke DABEI, Ausweis nicht dabei, laufen ohne Leine (nein, nicht in der Stadt, sondern auch sonstwo), keinen MK in RMV- Verkehrsmitteln, usw....

Fettdruck von mir. Es liest sich natürlich ganz gut, wenn keine Genehmigung ( vorübergehend u.U., aber wer fragt da schon nach....) vorgelegen hat. Das dann noch in der Kombi mit "schlechter Haltung" ( gerade für die Tierschützer am PC ein sicheres Argument nach dem ganzen Hype....) und nicht zuletzt die verschiedenen "Argumente" der Halter runden dann ein Bild ab, was die Mehrheit "schluckt"

LG
Nicole
 
Bei jeder Pups- Strassenkontrolle musst Du den ganzen Mist vorlegen können in Hessen ;)

Ja, das ist hier auch so :hallo: allerdings bekommt man hier einen Extra-Zettel ausgestellt, wo alles draufsteht, damit man nicht 5000 Unterlagen mit sich rumschleppt.
 
Ja, aber den Zettel bekommt man ja wohl auch nur, wenn man irgendwo mal alles vorgelegt hat? Wäre ja witzig sonst :D
 
naja die haltergenemigung bekomm ich doch erst wenn der wesenstest bestanden ist ,oder?
ergo kannst du doch zum wesenstest noch garkeine haltergenemigung haben.
du kannst den hund beim oa angemeldet haben, aber mehr nicht,das heißt aber lange noch nicht das du ihn halten darfst.

hier bekommt man schon einen bußgeldbeschied wenn du die steuermarke nicht mit dir führst(15 euro) egal ob der hund angemeldet ist oder nicht.;)
 
Doch klar. Du brauchst in Hessen eine vorläufige Haltegenehmigung, da steht dann drin bis wann spätestens ein WT vorhanden sein muss. Hessen!
Es macht keinen Sinn hier alle Gesetze Deutschlands zusammenzuwürfeln, wie das anderswo läuft: Wayne?

"Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für die Haltung eines „gefährlichen Hundes“ liegen vor, wenn der Halter nachweist, dass

er das 18. Lebensjahr vollendet hat,
er zuverlässig ist (Führungszeugnis),
er sachkundig ist (Sachkundebescheinigung),
er eine positive Wesensprüfung für den Hund hat (Wesenstest),
der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind, damit von dem Tier keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen,
der Hund mit einem Chip gemäß § 12 HundeVO gekennzeichnet ist,
für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens 500.000,00 € abgeschlossen worden ist,
die bereits fällig gewordene Hundesteuer entrichtet worden ist.

Der Nachweis der Sachkunde muss gemäß §4 Abs. 4 HundeVO erst erbracht und die Wesensprüfung erst vorgenommen werden, wenn der Hund fünfzehn Monate alt ist, soweit er nicht vorher auffällig geworden ist oder einer Aggressionszucht entstammt. Bis dahin kann jeweils eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind."
 
Von den Hundehaltern war keine Stellungnahme zu bekommen. [...]

Dann scheint das was geschrieben wurde ja auch nicht allzuweit von der Wahrheit entfernt zu sein :(
die Verlierer sind immer noch dieselben...die Hunde...
 
Von den Hundehaltern war keine Stellungnahme zu bekommen. [...]
Dann scheint das was geschrieben wurde ja auch nicht allzuweit von der Wahrheit entfernt zu sein :(
die Verlierer sind immer noch dieselben...die Hunde...

Möglich wäre aber auch, dass die Halter sich z.B. auf Anraten eines Anwalts nicht äußern.

So wie das aussieht, baut der Artikel doch auf dem Schriftstück der Staatsanwaltschaft auf, das in einigen Punkten nicht wirklich stimmig ist. Ich persönlich würde auf der Basis dieses Artikels kein Urteil fällen wollen...

Und bei Gassi-TV sieht man doch die Shisha-Bar - auch den Boden. Es sieht mir wirklich nicht so aus, als wäre da großartig aufgeräumt/gewischt worden. Von viel Hundekot oder flächendeckend Urin ist da jetzt aber nichts zu erkennen.
 
Ich habe es damals schon geschrieben und bleibe dabei.Ich verstehe nicht,warum man Hunde in einem leeren''Ladenlokal''als Alarmanlage einsetzt.Das verstehe ich auch nicht,wenn da wirklich was zu bewachen gewesen wäre.Aber wer sich so äußerte,über den wurde ja gleich''hergefallen'' ;)
 
Von den Hundehaltern war keine Stellungnahme zu bekommen. [...]
Dann scheint das was geschrieben wurde ja auch nicht allzuweit von der Wahrheit entfernt zu sein :(
die Verlierer sind immer noch dieselben...die Hunde...

Möglich wäre aber auch, dass die Halter sich z.B. auf Anraten eines Anwalts nicht äußern.

auch möglich, klar...Presse glaube ich ohnehin nicht...nur ich gehe von mir aus und ich würde es klar gestellt wissen wenn es nicht der Wahrheit entspricht was die da über mich erzählen...aber sicher kann auch auf anraten des Anwalts sein.
Ich denke man wird nie wirklich dahintersteigen was nun wirklich war oder nicht...deswegen sag ich ja, die Verlierer haben sich nicht geändert...
 
Ich habe es damals schon geschrieben und bleibe dabei.Ich verstehe nicht,warum man Hunde in einem leeren''Ladenlokal''als Alarmanlage einsetzt.Das verstehe ich auch nicht,wenn da wirklich was zu bewachen gewesen wäre.Aber wer sich so äußerte,über den wurde ja gleich''hergefallen'' ;)

Es geht/ging doch um was ganz anderes :unsicher: Wachhunde zu halten finde ich nach wie vor nicht unnormal...
 
Ich schon,tut aber nichts zur Sache. ;)
Nur das was man da gesehen hat,da war das Ladenlokal leer.Was wurde da bewacht?
 
Und bei Gassi-TV sieht man doch die Shisha-Bar - auch den Boden. Es sieht mir wirklich nicht so aus, als wäre da großartig aufgeräumt/gewischt worden. Von viel Hundekot oder flächendeckend Urin ist da jetzt aber nichts zu erkennen.

Und merkwürdigerweise habe ich immer noch keine Antwort von Gassi TV erhalten, ob was dran ist an den Vorwürfen, wie die Bar ausgesehen habe ... :unsicher:
 
Von den Hundehaltern war keine Stellungnahme zu bekommen. [...]
Dann scheint das was geschrieben wurde ja auch nicht allzuweit von der Wahrheit entfernt zu sein :(
die Verlierer sind immer noch dieselben...die Hunde...

Möglich wäre aber auch, dass die Halter sich z.B. auf Anraten eines Anwalts nicht äußern.

So wie das aussieht, baut der Artikel doch auf dem Schriftstück der Staatsanwaltschaft auf, das in einigen Punkten nicht wirklich stimmig ist. Ich persönlich würde auf der Basis dieses Artikels kein Urteil fällen wollen...

Und bei Gassi-TV sieht man doch die Shisha-Bar - auch den Boden. Es sieht mir wirklich nicht so aus, als wäre da großartig aufgeräumt/gewischt worden. Von viel Hundekot oder flächendeckend Urin ist da jetzt aber nichts zu erkennen.

Dein Misstrauen gegen Polizei und Staatsanwaltschaft scheint ebenso groß zu sein wie dein Vertrauen in diese Hundehalter.

Wieso bitte sollte ein Anwalt seinen Mandanten raten, ungerechtfertigte Vorwürfe nicht zu dementieren?

Und es war, wenn ich mich nicht sehr irre, in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft die Rede davon, dass die vorgefundenen Zustände in der Bar von den Polizisten per Handyfotos dokumentiert wurden. Glaubst du, die haben das gefaked? Oder die Fotos gibt es gar nicht, und der Staatsanwalt erfindet das?

Irgendwie scheinst du mir in diesem Fall auf der Schiene zu fahren, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
 
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