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Cira

10 Jahre Mitglied
Ich brauche mal Euren Rat.

Nachdem Boerboels bisher in unserer Gemeinde nicht zu den Listenhunden zählen, habe ich heute vom Amt folgende Mitteilung bekommen.

Ich gehe davon aus, dass wir nichts dagegen tun können und hier einfach der Willkür des Amtes ausgeliefert sind.

Bisher hatten wir noch keinen Listenhund, deswegen bin ich nun erstmal geplättet und verunsichert, ich habe keine Ahnung, was jetzt alles auf uns zu kommt und wie wir uns verhalten sollen, deswegen wäre ich Euch dankbar, wenn ihr mich aufklären könntet.

Hat unsere Maus jetzt automatisch Maulkorbzwang?
Müssen wir einen zusätzlichen Sachkundenachweis für gefährliche Hund erbringen?

...
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Cira ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hat unsere Maus jetzt automatisch Maulkorbzwang?
Müssen wir einen zusätzlichen Sachkundenachweis für gefährliche Hund erbringen?

...
wenn euer Hund wirklich als §10 Hund eingestuft wird heißt das:
Haltererlaubnis
MK Zwang
erweitererter Sachkundenachweis
gültige Haftpflichtversicherung
Chippflicht


Ich gehe davon aus, dass wir nichts dagegen tun können und hier einfach der Willkür des Amtes ausgeliefert sind.

Lars Weidemann, den würde ich mal um Rat fragen
 
davon ausgehend, daß Du in NRW wohnst, so kann es nur sein, daß Deine Wohngemeinde den Borboel auf eigene Faust als '"gefährlichen Hund" erklärt, um die erhöhte Steuer abzugreifen. Auf der Landesliste steht der Hund nicht. Das, was Du als Begründung vom Amt mitgeteilt bekommst, ist unprofessionell und lächerlich (ich meine den Auszug des Borboel Zwingers).
Ich würde zu dem schreibenden Mitarbeiter hingehen und das Gespräch suchen, um zu hören, was er überhaupt will. von diesem Gespräch würde ich in seiner Gegenwart ein Kurzprotokoll anfordern und ihn darüber informieren, daß Du Dich zunächst an geeigneten Stellen erkundigen müßtest (nur dann, wenn er wirklich etwas für Dich und Deinen Hund Nachteiliges will).
Anlaufstelle für diese Erkundigungen ist der Verein Hund & Halter e.V., wo Du erfahren kannst, ob die Gemeinde mit Ihrem Vorhaben erfolgreich sein kann oder nicht.
 
Ich würde mich mit dem Rechtsanwalt Weidemann besprechen in der Sache:

Er kann euch da sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nicht selbst rumdoktern, das bringt nix.....
 
schreib bitte zu dem Thema die User Meike und IrisVL mal an und komm gern zu uns ins Boerboel Info Forum.
 
Da der Boerboel nicht gelistet ist , ist dieses Schreiben doch wirklich ein Witz.
Wieviel Willkür muss man sich eigentlich noch bieten lassen.Jetzt stellen die einzelnen Gemeinden und Ämter schon ihre eigenen Listen zusammen oder wie ?
 
Ich würde mich an Deiner Stelle sofort mit Herrn Weidemann in Verbindung setzen, er wird Dir sagen ob und was Du tun kannst. Das Schreiben würde ich ihm vorab schonmal faxen damit er weiß worum es geht. Das wird echt immer lächerlicher in Deutschland.
 
Hast Du das Schreiben mal dem Zwinger geschickt, der da zitiert wird?
Vllt sehen die das nicht so flockig locker mit dme Copyright.
 
Bei uns in S-A ist der Dogo Argentino auch nicht gelistet und man muss in manchen Gemeinden trotzdem den erhöhten Satz Hundesteuer zahlen, wie z.B. hier bei uns.
 
Erhöhter Steuersatz ist Sache der Geminde, heisst aber noch lange nicht dass der Hund als gefährlich angesehen wird.
 
Bei uns in S-A ist der Dogo Argentino auch nicht gelistet und man muss in manchen Gemeinden trotzdem den erhöhten Satz Hundesteuer zahlen, wie z.B. hier bei uns.

Hundeverordnung/gesetz und Steuer sind 2 Paar Schuh' und haben nichts miteinander zu tun.
 
Hast Du das Schreiben mal dem Zwinger geschickt, der da zitiert wird?
Vllt sehen die das nicht so flockig locker mit dme Copyright.

genau das. Ich kann mir schwerlich vorstellen, daß sie dort darüber begeistert sind, wenn mithilfe ihrer Texte ein Hund ihrer Zuchtgattung zum "gefährlichen" deklariert werden soll. Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe und sendest Dein Schreiben genauso dorthin wie zu uns.

Das Vorgehen ist so, wie meine Gemeinde es mit den Besitzern des AmBull versuchte. Man verwies darauf, daß der Hund in den Nachbarländern gelistet und deshalb als gefährlich anzusehen sei. Es ging lediglich um die erhöhte Steuer, von sonstigen Auflagen war keine Rede.
 
......
Die Begutachtung Ihres Tieres durch einen Amtveterinär, bezüglich einer
entsprechenden Phänotypbestimmung, behalte ich mir vor.
......

das ist eigentlich das einzig interessante. diese typiesierung wird auskunft darüber geben, ob es sich um eine "mischung" irgendwelcher hunde nach § 3 oder § 10 handelt. ist dies nachweislich der fall, greifen die jeweiligen vorschriften. ist es nicht der fall, greifen sie nicht. alles andere ist dummes zeugs, egal ob hier oder im brief geschrieben.

pete
 
Das problem was ich dabei sehe ist wenn der Mastiff bei euch gelistet ist, haben die Behörden nicht ganz unrecht.
Es wird doch überall betont das die "Rasse" ja den Mastiff beinhaltet.
Da der Boerboel ja nicht anerkannt ist wird eine phänotypische Begutachtung sagen Mastiff schlag.


Ist doch das selbe wie beim Pitbull.
 
Habt ihr Abstammungsnachweise von Eurem Hund? Der Boerboel hat doch zum Teil afrikanische Papiere wenn mich nicht alles täuscht. Wenn ihr die vorlegen könnt dürfte die Sache erledigt sein, FCI hin oder her.

Und die Idee, dass die Gemeinde das macht um Hundesteuer abzugreifen halte ich für völlig überdreht. Das Schreiben kommt vom OA und nicht von der Gemeindekasse. Es gibt eine sogenannte phänotypische EInstunfung bei Hunden ohne Abstammungsnachweise. So werden ja auch oft pauschal Boxer-Labrador-Mixe begutachtet.

Da rührt daher, dass oft Rassen bei der Anmeldung angegeben werden die dem eigentlichen Hund ähnlich sind. Wenn es z.B. der Alano ist der gehalten wird wird oft Dogo Canario angegeben und ohne Papiere hat man dann das Problem. Der Alano ist ja nicht wirklich eine FCI Rasse daher ist es ja schon putzig, dass der auf der Liste steht in NRW und in Deinem Schreiben sich auf den FCI berufen wird.
 


ist zum Glück nicht dasselbe, sondern nur ein Kat2-Hund. Im äußersten Falle machst Du den Wesenstest und vorbei ist es mit dem gefährlichen Hund.
 
Ich meine mich erinnern zu können, dass mal irgendwo in den Weiten des WWW was stand bei einem Minibullizwinger, der nicht bei der FCI ist, dass ihre Papiere sehr wohl als Nachweis gelten, dass es sich bei dem Hund um einen Mini handelt. Da stand - meiner Erinnerung nach - auch was von Urteil dazu. Dass eben FCI keine "Hohheit" hat.
Vllt kennt einer hier das Urteil?
 
Ach so ganz überlesen; es geht nicht darum, den Hund als gefährlich zu deklarieren sondern als Hund bestimmter Rasse, also ihn eben dem §10 LHundG NRW zu unterstellen.
 


Ich meinte damit eigentlich nur das der Pit ja auch keine anerkannte Rasse ist, und somit auch der Typ ausreicht.
 
Hm Tja interessante Situation ( bestimmt gut für einen Anwaltsstammtisch) Nicht FCI anerkannte Rassen stehen auf der Liste ... also wird man ja die Anerkennung durch die FCI nicht als Maß der Dinge genommen haben.. der Bullmastiff ist drauf der Boerbel nicht.. Tja die Frage ist kann man denn jetzt Aufgrund phänotypischer Ähnlichkeiten die Liste auf definitiv andere Rassen ausweiten.....oder nicht ?

Ich sehe da Tür und Tor geöffnet .. Continental Bulldog, Miniaturbullterrier, Dogo Canario, Saupacker...
 

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