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@ Wiww: Über München? Da hat sie das gleiche Problem, wenn da ein doofer Zollmensch sitzt.
Der AmBull ist nicht anerkannt und natürlich irgendein "Mischmasch". Aber in der Regel ein Mischmasch der phänotypisch keinem der vier Verdächtigen entspricht. Und der Phänotyp ist in Deutschland das entscheidene bei "unbekannter Abstammung".
Den Hund darfst du also zB auch vom Züchter oder privat kaufen.
Und zur Einfuhr finde ich im LHG NRw gerade gar nichts gesondert geregelt - es gilt also wohl das Bundesrecht, und das untersagt nur die Einfuhr der "üblichen Verdächrtigen".
Guckt ihr hier:
und vor allem hier:
Demnach hat NRW keine gesonderte Regelung für Paragraf-10-Hunde.
Zitat von der unteren verlinkten Seite zudem:
Das Einfuhrverbot nach Landesrecht ist kein absolutes Einfuhrverbot. Von den örtlich zuständigen Behörden des Bundeslandes, in dem der Hund trotz eines Verbotes dauerhaft gehalten werden soll, kann eine amtliche Berechtigung zum Halten des Hundes ausgesprochen werden.
man braucht lediglich eine genehmigung, wenn man den hund in ein bundesland bringen möchte, in dem der hund gelistet wurde, der ankunftflughafen ist nicht relevant.
die durchfahrt ist immer gestattet.
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Grundsätzlich steht einer Einreise nach Deutschland mit einem AB nichts im Weg.
Wegen den Auflagen in Bayern fragst du am besten hier nach:
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Der American Bulldog ist in Bayern ein Kategorie 2 Hund.
Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
Hier darf ich ihn sogar als reinrassig halten dann aber nur mit Herkunftsnachweis. Hier wird es schlimm wenn ein Hund gebissen hat und das finde ich auch richtig. Die müssen dann zum Wesenstest egal ob Dackel oder Amstaff.
Genau deswegen sitzt "mein" Gerry
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jetzt in einem Tierheim,dass es schon seit über einem Jahr nicht fertig gebracht hat die damals einjährige Shally zu vermitteln.
Du musst...