Ordnungsbehörde erlaubt Einfuhr eines Amstaffs aus Kanada?!

BlackCloud

10 Jahre Mitglied
Leute, bin ich jetzt benebelt oder dürfen Staffordshire Terrier neuerdings in Bundesländer eingeführt werden, wo es keine Rassenliste mehr gibt?

Da schreibt tatsächlich ein Forenmitglied (aus nem anderen Forum), welches bei einem Ordnungsamt in Schleswig-Holstein arbeitet, folgendes in einen Thread:

Die Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsverordnung sowie das (neue) Hundegesetz Schleswig-Holstein sind die heissesten Vorschriften die ich kenne.

Ich hab noch nie so gerne jemandem schriftlich mitgeteilt, dass er ohne Erlaubnis oder sonstigen behördlichen Akt einen Welpen der Rasse American Staffordshire Terrier aus Kanada nach Schleswig-Holstein "importieren" und hier ohne weiteres dauernd halten darf.
Vorher hatte ich mit dem telefoniert und ihm das mündlich erläutert. Mann, war der glücklich.

Diese Aussage ist doch falsch, oder?
 
  • 20. April 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Und diese Aussage stammt von einem ordnungsamtlichen Mitarbeiter? So verstehe ich das...richtig??? Ich dachte bisher auch Länder- hat nichts mit Bundes- Ebene zu tun... Kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen dass das richtig ist...
 
Bundesrecht bricht Landesrecht. Immernoch.
S-H ist ja nun nicht das erste BL ohne Rasseliste und auch in anderen Bundesländern stehen ja teilweise nicht ALLE 4 Verdächtigen auf der Liste. Hatte noch nie etwas mit dem Importverbot zu tun.
 
Danke. Ich hab schon gedacht, ich bin bescheuert.

Und ja, der Mann arbeitet beim Ordnungsamt. Ich hab ihn gefragt, wie er darauf kommt, habe aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
 
weshalb wird den das "importieren" in "" gesetzt? ich denke hier fehlt ein wenig Info. Der Hund war vielleicht schon in D mit Haltergenehmigung und wird jetzt wieder "Heim" geholt oder irgend sowas ...
 
Deswegen hab ich nachgefragt. Bin gespannt, wie die Antwort lautet.
 
weshalb wird den das "importieren" in "" gesetzt? ich denke hier fehlt ein wenig Info. Der Hund war vielleicht schon in D mit Haltergenehmigung und wird jetzt wieder "Heim" geholt oder irgend sowas ...
Dann bräuchte es aber trotzdem genau das, was es seiner Aussage nach angeblich nicht braucht: Eine Erlaubnis und einen behördlichen Akt. Ausserdem stellt er ja direkt einen Zusammenhang zum neuen Hundegesetz her, den bräuchte es ja dann gar nicht.
 
Ich glaube auch, dass der OA-Mitarbeiter da einen Denkfehler hat.

Was mich interessiert:
Wenn der nun dem Hund eine Einreiseerlaubnis gibt, und der Besitzer den Hund im guten Glauben nach Deutschland bringt, wie ist dann die rechtliche Lage?
 
Das ist seine Antwort:

Es gibt zu diesem Gesetz noch eine Verordnung mit Ausnahmemöglichkeiten.
Meine Ansicht habe ich vom Innenministerium bestätigen lassen.

Unter Ausnahmen habe ich nur das gefunden:



Aber das trifft doch alles nicht zu bei einem Welpen? ...
 
Wenn der nun dem Hund eine Einreiseerlaubnis gibt, und der Besitzer den Hund im guten Glauben nach Deutschland bringt, wie ist dann die rechtliche Lage?
Genauso wie wenn der Halter niemanden gefragt hätte ;) Es ist die falsche Anlaufstelle, da ein OA nichts mit dem Import zu tun hat.
 
Au weia .... das wäre bitter, wenn der Hund wegen einer Fehlinformation dann beschlagnahmt wird.
Wer wäre denn korrekterweise der Ansprechpartner bei Import?
 
Also Punkt 4 wäre dann durchsetzbar, würde als einziges in Frage kommen... Hmmm...
 
Naja, aber Punkt 4 muss dann doch echt eine Hardcore-Begründung sein, sonst könnte da doch jeder kommen :gruebel:
 
"Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen."
Das meint er wohl. Aber wenn man schaut was §2 Abs. 1 Satz 2 besagt:

"(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden."
 
Ja, darüber ist der werte Herr gerade auch gestolpert @Crabat ;) ich glaube, der Fehler ist gefunden. Aua ... das wird bitter den Anrufer jetzt doch zu enttäuschen.
 
Da hat er nachgefragt. Vermutlich war nicht ganz klar, dass man von verschiedenen Rassen redet. Oder das Bundesinnenministerium ist genauso blöd, was die eigenen Gesetze angeht :p
 
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