Eigentumswohnung und keine Hundehaltung?

schnelledine

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen!
Habe ein Problem und ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Es geht darum das ich eine Wohnung gekauft habe und die damalige Maklerin teilte mir mit das Hundehaltung erlaubt ist. So nun haben wir eine alte Hausverordnung von 1987 bekommen dort ist keine Hundehaltung erlaubt.
Nun haben sich auch noch Anwohner beschwert laut der Hausverwaltung das eine Verunreinigung der Anlage passiert ist. Was nicht sein kann denn ich mache den Hundekot immer weg und pullern tun sie nur außerhalb der Anlage.
Was kann ich denn jetzt tun? Muss ich meine 2 Hunde abschaffen? Sie sind mittlerweile 15 und 13 Jahre alt. Es ist ein Spitzdackelmischling und eine Labradormix, aber beide sind total brav und bellen auch in der Wohnung nicht.
Bin momentan echt am Boden zerstört.
Hoffe auf Hilfe von Euch.
MFG Nadine
 
  • 28. Mai 2024
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Hallo,

wende dich am besten an , die können dir sicher helfen.

LG, Vroni
 
Ich würde vom Verwalter den Beschluss zu dieser Hausordnung anfordern und mir möglichst alle nachfolgenden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft ebenfalls besorgen.
Im Beschluss kommt es auf den genauen Wortlaut an.

Mit diesen Unterlagen - so sie nicht sowieso schon für sich sprechen - dann zu einem auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt.

Zwar empfehle ich auch immer gern die Anwälte von Hund-und-Halter, aber hier geht es in erster Linie um einen Eigentümerbeschluss und die möglichen Folgen.

Auch wenn es mir die Empfehlung aus persönlichen Gründen widerstrebt, aber Rechtsanwalt Drasdo ist Spezialist in diesem Bereich.
Wünsche Dir viel Glück !
 
WEG-Recht und die Hundehaltung :(

also: ein erster Blick sollte in die Teilungserklärung erfolgen, ob dort etwas steht zur Hundehaltung, ist sie dort schon verboten, hast Du miserable Karten

denn diese Teilungserklärung vor dem Kauf einzusehen ist für einen Käufer eigentlich ein MUSS und wird von Gerichten als zumutbar angesehen

steht in der Teilungserklärung nichts, brauchst Du jemanden, der von Anbeginn an in der Anlage gewohnt hat und alle, wirklich alle Protokolle aufgehoben hat oder Du musst zum Verwalter und alle Beschlüsse (in den Protokollen festgehalten) einsehen, wann wo was zur Hundehaltung entschieden wurde

ist die Dir übersandte Hausordnung Teil der Teilungserklärung, kannste einpacken....

einen Weg, die Hunde zu behalten, gibt es nicht, wenn das Hundeverbot tatsächlich besteht, die müssen dann unwiderruflich weg :(
 
Es geht darum das ich eine Wohnung gekauft habe und die damalige Maklerin teilte mir mit das Hundehaltung erlaubt ist.
Die Mitteilung der Maklerin (zumal wenn sie mündlich erfolgte) ist hier m.E. nicht verbindlich.
So nun haben wir eine alte Hausverordnung von 1987 bekommen dort ist keine Hundehaltung erlaubt.
Maßgebend ist die Hausordnung, die zum Zeitpunkt des Wohnungskaufes galt.
Und wenn es die noch von 1987 war, so gilt halt die.
Nun haben sich auch noch Anwohner beschwert laut der Hausverwaltung das eine Verunreinigung der Anlage passiert ist.
Worüber haben sie sich denn beschwert?
a) nur über die Verunreinigung? (dann müssten sie nachweisen, dass diese von Deinen Hunden gekommen sind)
b) über Deine Hundehaltung grundsätzlich?

Und: Wie viele Wohngemeinschaften haben sich beschwert?
Nur 1-2 von 50? Oder 1-2 von 10?

Was kann ich denn jetzt tun? Muss ich meine 2 Hunde abschaffen? Sie sind mittlerweile 15 und 13 Jahre alt.
Zunächst einmal Ruhe bewahren. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Und sollte es tatsächlich zu einem handfesten Streit ausarten, werden den Ausgang Deine Hunde aus Altersgründen ohnehin nicht mehr erleben. ("Aussitzen" nennt man so etwas. Nimm Dir ein Beispiel an vielen Politikern.;) )

Ich würde an Deiner Stelle wie folgt vorgehen:
1. Sprich mit der Hausverwaltung und vergewissere Dich, dass die Hausverordnung von 1987 auch noch die heute gültige ist.
2. Sprich mit denjenigen, die sich über die Verunreinigung beschwert haben.
Dein Argument dabei: Auch wenn Deine Hunde (auf die Du ja aufpasst) nicht im Haus wären, so kommt es immer wieder zu Hundekotverunreinigungen, da es ja auch Fremdhunde auf der Anlage gäbe.
3. Fruchten Deine Argumente nicht, so bestehe auf einer schriftlichen Abmahnung mit Gründen.

Und erst dann würde ich einen RA einschalten, um dagegen anzugehen, bzw. möglichst viiiiiel Zeit zu gewinnen.
U.U. kannst Du ja auch einen Antrag für die nächste Wohneigentümerversammlung einbringen, in dem Du die Erlaubnis zur allgemeinen Hundehaltung einforderst.
(Auch wenn das mehrheitlich abgelehnt wird, so gewinnst Du erst einmal Zeit.)
Näheres wird Dir dann aber ein auf Wohnrecht spezialisierter Anwalt sagen können.
Grüße Klaus
 
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