EigentumsWohnung - hundehaltung

alexiel88

Hallo,
Also ich schreibe hier für eine meiner besten Freundinnen.
Sie hat sich vor nicht allzulanger Zeit (letztes Jahr) eine Eigentumswohnung gekauft. Die wihnung liegt im Keller eines Neubaus.
Es war klar gesagt das ein hund mit einzieht, zu Beginn war von navajo die Rede.. Das ging nicht von Seiten des Tierheims, also hat sie sich fenni aus zweibrücken geholt.. Nach langem hin und her durfte jetzt nava doch zu ihr ziehen..
Offiziell hat er eine Pflegestelle bei ihrem Partner (der eh dauernd bei ihr ist).

Jetzt macht ein Mieter mobil, er wipl nava nicht da haben! Er soll sofort weg.. So.. Inzwischen sind 3 im Haus gegen nava, eine neutral und 2 dafür.. Die hausverwaltung ist involviert und nett, aber auch parteilos..
In der Eigentümervereinbarung steht das vor der Anschaffung eines Tieres dies abgesprochen werden muss.
Nun, wie ist die rechtliche Lage?
Nava kommt auf keinen Fall weg, da er seid 7 Jahren sass und keine Vermittlungslchancen hat..

Hier wurde immer ein guter Anwalt empfohlen, wie war sein Name?

Danke schonmal
Grüsse
 
  • 29. April 2024
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Hi alexiel88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Weidemann von Hund und Halter e.V.

das die Haltung der Hündin nicht abgesprochen war... Puh... Ich seh da Persönlcih keine grossen Chancen. Warum wurde das nicht vorher (schriftlich) geklärt?
 
Die Hündin ist ja garnicht das prob.. Die wollen den rüden nicht im Haus.. Der war ursprünglich abgesprochen..
Inzwischen hat man sich halbwegs geeinigt.. Die hausverwaltung ist auf ihrer Seite..
Es kann ja nicht sein, das auch wenn mal einer stirbt man alle fragen muss ob n neuer einziehen darf..
 
Mich wundert es das man bei einer Eigentumswohnung überhaupt fragen muss?
Wenn der Hund jetzt nicht ständig bellt oder so, dürfen die sich dann überhaupt aufregen?
Die Wohnung ist doch Eigentum! Kann man sich da nicht ungefragt Tiere halten, solange die niemand belästigen?
 
Genau das ist ein Problem, dessen sich Eigentumswohnungebseitzer nie wirklich klar sind. Natürlich gehört ihnen die Wohnung, aber alle Entscheidungen sind von allen Eigentümern zu treffen.
Mehrheitsentscheid... es ist zwar kein grundsätzliches Verbot möglich, aber immer Einzelfall immer möglich.

Daher kam das für mich auch nie in Frage. Ist nicht der erste Fall dieser Art.
 
Wir hatten eine Eigentumswohnung ! da ist alles anders geregelt als bei einer Mietwohnung.
Die Eigentümerversammlung (also alle Eigentümer) müssen mit der Hundehaltung einverstanden sein, meist ist das schon in dem Eigentümervertrag geregelt.
Darüber müßte die Hausverwaltung Auskunft geben können.
Ob die Hausverwaltung damit einverstanden ist spielt übehaupt keine Rolle.
Nur - ein Mieter in einer Eigentumswohnung hat überhaupt nichts zu sagen, da gilt nur die Meinung des Wohnungsinhabers, wenn also dem Mieter der Hund nicht passt,hat er Pech gehabt ;)
 
Ob ein Hund in einer Eigentumswohnung einziehen darf regelt normalerweise auch schon die Hausordnung. Steht da nichts drin, fragt man am besten die Hausverwaltung.
Aber in der Regel muss man wenn es nicht anders geregelt ist ( Hausordnung) garnicht fragen ob der Hund einziehen darf.
Allerdings muss man sich bewusst sein dass die Hundehaltung im Einzelfall per Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.
Die Hausverwaltung selber hat in solchen Beschlüsse keinen Einfluss!
Ein Anwalt kann da auch nicht helfen wenn es einen Mehrheitsbeschluss gab. Da sowas eben rechtens ist.
Wir leben seit Jahren in Eigentum und haben auch bei Einzug nie nachgefragt ob Hunde erlaubt sind. Da ja auch schon Hunde im Haus lebten.
 
Inzwischen haben sie sich wohl so geeinigt..
In der Mietervereinbarung steht ja nur drin das die Haltung abgesprochen werden muss, nicht das um Erlaubnis etc gefragt werden muss und generell Verboten ist diese ja auch nicht..
Ich finde das persöhnlich schon etwas merkwürdig.
 
Hi.

In einer Eigentumswohnanlage hat man als Eigentümer oft weniger Rechte als ein Mieter.

In vielen Eigentumswohnanlagen ist Hundehaltung verboten oder auf einen Hund pro Wohnung beschränkt, das wissen nur wenige.

Auch kann Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss verboten werden, besonders wenn es zu Unannehmlichkeiten wegen eines vorhandenen Hundes gekommen ist.

Von ETWs bin ich geheilt, Lieber ein noch so kleines Reihenhaus als eine ETW, alleine die Eigentümerversammlungen gehen einem mächtig auf den Nerv, denn einer, der querschießt, den gibts meistens.

In Eigentümergemeinschaften hat man oft nix als Ärger am Hals ob mit oder ohne Hund.

Gruß
tessa
 
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