Die ganze Hundesatzung war fuer die Katz’

WHeimann


Landkreis Muenchen - Ausgabe Sued vom 10.04.2001

Die ganze Hundesatzung war fuer die Katz’
Landratsamt kassiert das Planegger Paragrafenwerk wegen fachlicher
Fehler

Von Rainer Rutz


Planegg - Satzungen sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Die
Gemeinde Planegg hat mit diesem Thema nicht so viel Glueck. Letztes
Beispiel: Die umstrittene Hunde-Satzung vom Juni letzten Jahres wurde soeben vom Landratsamt Muenchen kassiert. Planegg muss die zum Teil rigiden Bestimmungen aendern.
Die Hundesatzung soll eigentlich dazu dienen, Strassen, Gehwege und oeffentliche Wiesen von Hundekot freizuhalten. Fuer mehr als zehntausend Mark hat Buergermeisterin Ulrike Hoefer dazu im gesamten Gemeindegebiet an angeblich besonders gefaehrdeten Stellen Hundeklos aufstellen lassen. Einziger Nachteil der nicht gerade schoenen Konstruktionen:
Niemand benuetzt sie.

Dass die Hundesatzung sozusagen fuer die Katz‘ ist, weil sich niemand
daran haelt, war den meisten Gemeinderatsmitgliedern von Anfang an
klar. Verabschiedet wurde das Werk trotzdem, dem Waehler zuliebe. Doch bei der Abfassung der Paragrafen zeigte sich wieder einmal, dass im Planegger Rathaus einfach Juristen fehlen. Denn auf zwei Seiten
rechnete die Aufsichtsbehoerde im Landratsamt Muenchen den Planeggern
jetzt ihre fachlichen Fehler vor: So sei der „raeumliche
Geltungsbereich nicht oder sehr ungenau beschrieben“, alleine deswegen sei „die Satzung somit nichtig, weil sie rechtsstaatlichen
Bestimmtheitsgrundsaetzen nicht genuegt.“

Damit nicht genug: „Unwirksame Bussgeldbewehrungen“ hat die Behoerde ausgemacht, da „ein Verweis auf die Bussgeldvorschrift fehlt.“ usserdem sei eine „Verfolgung von fahrlaessigen Verstoessen“ nicht moeglich: „Ein Bussgeldbescheid waere rechtswidrig.“ Eine Aussage ueber die Hoehe eines Bussgeldes sei darueberhinaus nicht zulaessig.

Eher gelassen nahmen die Gemeinderaete die Rechtsschelte des
Landratsamts hin. Josef Wasner vom Ordnungsamt hatte die Satzung
bereits ueberarbeitet. Einer musste seine Meinung ohnehin nicht aendern: Als einziger stimmte Alfred Pfeiffer (SPD) aus grundsaetzlichen Erwaegungen wieder gegen die Satzung.



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