Es gibt "Falschaussagen" und "Falschaussagen".
Also einmal Leute, die fest überzeugt sind, die Wahrheit zu sagen, aber in ihrer Wahrnehmung irgendwo was falsch abgespeichert haben.
Es gibt da zig Versuche zur Wahrnehmungspsychologie, da hören die Probanden Schüsse, die es nicht gab, sehen Waffen, die es nicht gab, erinnern sich an Vorfahrtsschilder anstatt ein Stoppschilder etc.
Diese Zeugen sagen subjektiv die Wahrheit, die leider objektiv falsch ist.
Und dann gibt es auch Leute, die einfach dreist lügen.
Wenn es ein Strafverfahren ist, hilft manchmal eine Akteneinsicht.
Gerade bei der ersten Gruppe kann man manchmal durch das Nachvollziehen der Situation aufklären, wie es zur Fehlverknüpfung gekommen ist.
Wenn einer lügt, kommt es halt darauf an. Wie gut ist seine Lügengeschichte? Und in welchem Verfahren (Zivil- oder Strafverfahren) spielt sie eine Rolle.