Der mal schnell gefragt Fred...

  • 21. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, das könnte ja auch gelöscht sein...

Ich hab einige Bekannte, die haben gar keines und ich meine, ich sehe da auch den Status nicht, weil sie keinen haben.

Das hindert uns aber nicht daran, uns gegenseitig zu schreiben.

Aber es scheint schwierig zu sein, das einfach so herauszufinden.

Edit: Hat sich mit DobiFraulein überschnitten. Genau so. Eine Gassibekannte von mir hat das so eingestellt. Weil ihr Mann ein noch größerer Datensicherheitsfanatiker ist als meiner.

Das einzige, an dem ich sehen kann, ob sie online ist, ist, dass die Häkchen blau werden.
 
Ein grauer Haken: auf Whatsapp Server angekommen.
Zwei graue Haken: beim Empfänger auf dem Handy angekommen.
Zwei blaue Haken: Nachricht wurde gelesen. Achtung: die Lesebestätigung kann man ausstellen, dann bleiben die Haken grau.

Über das blockiert sein kann man meist nur "vermuten", wenn es keinen zweiten grauen Haken gibt und das Profilbild verschwunden ist, könnte es sein. Vielleicht ist die Person aber auch einfach nicht mehr bei Whatsapp.
Also nicht zu viel rein interpretieren.
 
Ist vielleicht gerade jemand online, der mir per PN kurz helfen kann bei dem Schrieb an die gegnerische Versicherung im Fall Hundebiss?
Hat jemand juristisch da etwas Ahnung oder generell mit solchen offiziellen Schreiben?

Ich will einfach nicht völlig daneben liegen im Tonfall...
:rotwerd:
 
War schon mal jemand von euch mit einer falschen Zeugenaussage konfrontiert? Wenn ja, wie seid ihr damit umgegangen?

Und @embrujo und @Lana euch markiere ich mal, weil ich euch für bewandert (im positiven Sinne) in diesem Gebiet halte :)
 
Mein Vater kürzlich!

Angeblich habe er mit seinem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug auf der Autobahn bei 130km/h beschädigt (es habe einen dumpfen Aufprall gegeben). In Wahrheit zog der "Unfallgegner" wohl ohne zu schauen auf die Überhohlspur, sodass mein Vater durch Hupen auf sich aufmerksam machte (war wohl im toten Winkel) und der andere wieder rüber zog.

Später stand dann die Polizei wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor der Tür. Der "Unfallgegner" hatte angegeben, es habe eine Kollision gegeben, es gab auch Schrammen an seinem Fahrzeug.

Auto von meinem Vater komplett unbeschädigt!

Ende vom Lied, mein Vater hat auf Anraten seines Anwalts einer Beilegung des Falls gegen Geldzahlung zugestimmt, das ist kein Schuldeingeständnis. Der Anwalt sagte, dass zwar sein unbeschädigtes Auto Bände spricht, jedoch die Aussagen der 3 Zeugen die im gegnerischen Auto saßen, schwer zu entkräften seien vor Gericht. Die haben alle einstimmig von einer Kollision berichtet.
 
Die Versicherung von meinem Vater hat dem Gegner den Schaden bezahlt.
Mein Vater hat jetzt gekündigt und sich eine neue Versicherung gesucht.
 
Vielleicht Anzeigen wegen Betrugs/Versicherungsbetrug o.ä.?

Wir hätten im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall.
 
Vielleicht Anzeigen wegen Betrugs/Versicherungsbetrug o.ä.?

Wir hätten im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall.

Bringt ja nichts. Die Versicherung wusste ja vom Vorgang. Die werden sich ausgerechnet haben was sie billiger kommt, und das war dann die Regulierung des Schadens.
 
Ich könnte hier ganze Seiten füllen mit absichtlichen oder unbewussten Falschaussagen, die ich im Laufe von über 20 Jahren sowohl schriftlich als auch vor Gericht aufgetischt bekommen habe.
 
Bringt ja nichts. Die Versicherung wusste ja vom Vorgang. Die werden sich ausgerechnet haben was sie billiger kommt, und das war dann die Regulierung des Schadens.

Ja war bei den Bekannten auch so. Da sie von der Versicherung aufgrund des Schadens hochgestuft wurden, sind diese dagegen vorgegangen. Also gegen die Versicherung, wenigstens die Hochstufung aufgrund des nicht selbst verursachten Schadens konnten sie damit abwenden.
 
Es gibt "Falschaussagen" und "Falschaussagen".

Also einmal Leute, die fest überzeugt sind, die Wahrheit zu sagen, aber in ihrer Wahrnehmung irgendwo was falsch abgespeichert haben.
Es gibt da zig Versuche zur Wahrnehmungspsychologie, da hören die Probanden Schüsse, die es nicht gab, sehen Waffen, die es nicht gab, erinnern sich an Vorfahrtsschilder anstatt ein Stoppschilder etc.
Diese Zeugen sagen subjektiv die Wahrheit, die leider objektiv falsch ist.

Und dann gibt es auch Leute, die einfach dreist lügen.

Wenn es ein Strafverfahren ist, hilft manchmal eine Akteneinsicht.
Gerade bei der ersten Gruppe kann man manchmal durch das Nachvollziehen der Situation aufklären, wie es zur Fehlverknüpfung gekommen ist.

Wenn einer lügt, kommt es halt darauf an. Wie gut ist seine Lügengeschichte? Und in welchem Verfahren (Zivil- oder Strafverfahren) spielt sie eine Rolle.
 
Ich rede von Letzterem. Absichtliche Falschaussage, damit es jetzt zwei gegen eins steht.
Akteneinsicht habe ich.
Es geht erstmal nur um ein Bußgeld, die Schadensfrage ist aber auch noch zu klären.
 
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