Dänemark will 14 Hunderassen verbieten

  • 26. Juni 2024
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Hi mazzy ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Legolas:

Gab es schon eine Info zu den Reisebestimmungen für Sokas?
 
In dem man dem Parlament bzw. den Entscheidern eine Handvoll weltweiter wissenschaftlicher Studien vorgelegt hat, die die Ungefährlichkeit des Bullis zum Thema hatten. ;)

Hast du da nähere Infos früber? Ging es da nur um den Bulli? Von wem war die Studie?
 
Nicht das es eine Rolle spielt, aber es ist verwunderlich, dass der Bullterrier nicht auf der Liste erschienen ist, aber dafür Rassen, die man sonst teilweise nicht auf den Listen findet.
ganz einfach,weil dänen den bullterrier als pitbull kennen.:p
diese verwechslung wird wohl die bullterrierhalter ewig verfolgen.;)
wenn mir nicht glaubst kannst es ja mal ausprobieren.:lol:

und zur liste ist schon alles gesagt.:sauer:

Ich glaube da irrst Du Dich einwenig, denn auch in Norwegen ist der Bullterrier nicht gelistet und das ist dort kein Irrtum, sondern dort wurde die Aufnahme des Bullterriers verhindert.

Und wie wurde dies verhindert?

In dem man dem Parlament bzw. den Entscheidern eine Handvoll weltweiter wissenschaftlicher Studien vorgelegt hat, die die Ungefährlichkeit des Bullis zum Thema hatten. ;)

also wenn das so is kannst es ja mal ausprobieren.nimm aber sicherhaltshalber die studie mit.
 
Ich glaube da irrst Du Dich einwenig, denn auch in Norwegen ist der Bullterrier nicht gelistet und das ist dort kein Irrtum, sondern dort wurde die Aufnahme des Bullterriers verhindert.

Und wie wurde dies verhindert?

In dem man dem Parlament bzw. den Entscheidern eine Handvoll weltweiter wissenschaftlicher Studien vorgelegt hat, die die Ungefährlichkeit des Bullis zum Thema hatten. ;)
Kannst du denn diesmal deine Aussage irgendwie belegen, oder ist es mal wieder eine Proctensaga?
 
Ich glaube da irrst Du Dich einwenig, denn auch in Norwegen ist der Bullterrier nicht gelistet und das ist dort kein Irrtum, sondern dort wurde die Aufnahme des Bullterriers verhindert.

Und wie wurde dies verhindert?

In dem man dem Parlament bzw. den Entscheidern eine Handvoll weltweiter wissenschaftlicher Studien vorgelegt hat, die die Ungefährlichkeit des Bullis zum Thema hatten. ;)
Kannst du denn diesmal deine Aussage irgendwie belegen, oder ist es mal wieder eine Proctensaga?

Genau, auf so eine Ansage werde ich mich mit Dir auseinandersetzen :lol: Dann ist es halt für Dich eine proctensaga :smoke:
 
Ich denke das ist durchaus von öffentlichem Interesse;).
 
Also jetzt habe ich eine Antwort vom Ministerium:

Dear xxxx,

The Danish Veterinary and Food Administration has forwarded your email to the Danish Ministry of Justice, which is the competent authority of the Dog Law.



Best regards

Annette Junker Karpinski



Ich vermute, das die Dänen das selber nicht wissen, und bei der ganzen Gesetzgebung einfach nicht an die Touristenhunde gedacht haben.
 
Also jetzt habe ich eine Antwort vom Ministerium:

Dear xxxx,

The Danish Veterinary and Food Administration has forwarded your email to the Danish Ministry of Justice, which is the competent authority of the Dog Law.



Best regards

Annette Junker Karpinski


Ich vermute, das die Dänen das selber nicht wissen, und bei der ganzen Gesetzgebung einfach nicht an die Touristenhunde gedacht haben.

Das hatte man seinerzeit auch in Holland nicht bedacht ;)
 


Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 1. Juli 2010 angeschafft werden:

1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
:cool: Kangal.
9) Zentralasiatischer Ovtcharka.
10) Kaukasischer Ovtcharka.
11) Südrussischer Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
 
Was soll das heißen?

Habe ich meinen Staff schon vor dem 1.7.10, darf ich mit ihm in Dänemark Urlaub machen? :verwirrt:

Wer will das kontrollieren?
 
Ich wollte nun nicht die ganze Seite kupieren daher der Link, da steht irgendwo das man in der Beweispflicht ist das der Hund vor dem Datum angeschafft wurde.. nur frag ich mich wie man das machen soll, ohne Vertrag. Ob da der Impfausweis mit Datum der ersten Impfung und Haltereintragung reicht, oder eine Bescheinigung vom Amt seit wann der Hund dort auf mich gemeldet ist..Genauso wie die Dokumentation der Rasse oder des Typs. :verwirrt:


Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.


Und halt Maulkorb und max 2m Leine
 
Das Gesetz gilt für Hunde, die nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft werden.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Ich verstehe das auch so, dass ich zwar mit Hund nach DK reinkomme, aber Maulkorbzwang habe.
Es wäre spannend zu wissen, wer das kontrolliert (Polizei, Verwaltung?) und welche Sanktionen drohen...
 
Hier der Link den ich von der dänischen Botschaft erhielt:

Freunde von uns sind momentan in DK und raten dringend ab, mit einem der gelisteten Hunde nach DK einzureisen. Kontrolle und evt. sofortige Beschlagnahme erfolgt durch die Polizei.

Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein, die Beweispflicht liegt beim Besitzer.
Also vergesst doppelten Impfpass und gefakten Kaufvertrag...

Wir haben Urlaub und Ferienhaus bereits storniert, Reisen in unser Lieblingsland sind passé


LG
storm
 
Das letzte Datum für die Anschaffung des Hundes ist nicht das Inkrafttreten des Gesetzes (01.07.2010), sondern der 17. März 2010. Hunde, die nach diesem Datum geboren, gekauft oder weitergegeben wurden sind ab 01.07.2010 illegal und die Polizei kann die Tötung anordnen.

Hunde, die vor diesem Datum angeschafft wurden, dürfen behalten (und auch zum Urlaub machen nach Dänemark mitgebracht) werden, müssen aber lebenslang Leine, mx. 2 Meter, und Maulkorb tragen, ohne die Möglichkeit auf Befreiung.

Wie stormbringer schon geschrieben hat, liegt die Beweispflicht für Rasse und Anschaffungsdatum beim Eigentümer.

Hier der auf der Seite des Dänischen Justizministeriums. Nachfolgend habe ich auszugsweise die Stellen übersetzt (ohne Gewähr!), die für Touristen wichtig sind:



3.3. Kann ich meinen Hund mit in die Ferien nach Dänemark nehmen?

Ein Hund der von dem Verbot betroffen Rassen, kann nach Dänemark mitgebracht werden, wenn er spätestens am 17. März 2010 erworben wurde und den in Abschnitt 3.2. genannten Anforderungen entspricht.

3.2. Kann ich meinen Hund behalten?

Wenn Sie einen Hund der betroffenen Rassen spätestens am 17. März 2010 erworben haben, dürfen Sie ihn behalten.

Man sollte jedoch unbedingt die folgenden Anforderungen einhalten:
  • Wenn sich der Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, etc. befindet, muss der Hund immer an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden.
  • Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
  • Der Hund darf nicht [auf einen anderen Eigentümer] übertragen, verkauft oder verschenkt werden.
Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen sich ohne Leine in sogenannten "Hundewäldern" bewegen, müssen jedoch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Die Befreiung gilt nur für Hundewälder, d. h. in abgegrenzten Bereichen, die Waldbesitzer den Inhabern von Hunden zur Verfügung gestellt haben, um den Hund dort ohne Leine zu bewegen. Es ist also keinesfalls eine allgemeine Ausnahme, die alle öffentlichen Parks und Wälder oder öffentlich zugängliche Trainingplätze oder dergleichen umfasst.

Wenn nach dem 17. März 2010 ein Hund, der von dem Verbot betroffen ist, erworben wurde, kann die Polizei entscheiden, dass der Hund getötet wird. Hunde, die nach diesem Datum geboren, übertragen oder verkauft werden sind nicht Gegenstand dieser Übergangsregelung.

Das bedeutet im Klartext:
  • Man muss nachweisen, dass man der Halter ist und der Hund bereits vor dem/am 17. März 2010 angeschafft wurde. Das "WIE" bleibt wohl unserer Fantasie überlassen.
  • Gehört ein Hund den betroffenen Rassen an, darf er in Dänemark nur noch mit Leine und Maulkorb geführt werden.
  • Hunde, die nicht unter die verbotenen Rassen fallen, jedoch damit verwechselt werden könnten (s. hierzu auch Punkt 4.3. "positivlisten"), sollten zur Sicherheit einen Nachweis der Rassezugehörigkeit (Stammbaum) haben.
Uns sehen die als Touristen auf jeden Fall NIE WIEDER!
 
Danke Andrea, hab es gerade bei Euch gelesen! Das ist echt übel... bald gibts Massentötungen.... und das nicht mal in einer Tötungsstation... ich könnt heulen....
 
das ist schlimm... mir fehlen die worte.....also ganz sicher KEIN urlaubsland für uns :nee: :nein:
 
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