CH - Aargau Infomarsch für die Abstimmung

Sorry, das wollte ich eigentlich noch reinschreiben;

Anlässlich der Abstimmung zum neuen Hundegesetz im Aargau konnten wir eine neutrale Berichterstattung in Tele M1 mit pro und contra erwirken.

Der Beitrag wird ab 24. November ab 18.25 Uhr im "tierisch" in der stündlichen
Wiederholung auf Tele M1 ausgestrahlt und ist anschliessend im Internet zu finden.

Es wurden zwei Gegner (Maria mit Rosaly & Lupo, StaffBully&Schäfer, sowie Adi mit Goliath, Mastino) interviewt.

Von der Befürworterseite wird Cathomen interviewt plus Wunderlin vom Vet-Amt.

Wäre cool, wenn Ihr Euer Feedback nach der Sendung direkt dem Sender mitteilen
würdet!
 
  • 29. April 2024
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Am letzen Samstag gab es an drei Standorten Standaktionen, diesen Samstag nochmals an 3 verschiedenen Orten. Alle Regionen werden mit Flyern und Plakaten bestückt, alle Vereine, Hundeschulen, Tierärtze usw wurden angeschrieben, vielerorts liegen Flyer auf, man geht in die Hundeschule um über das Anliegen zu disskutieren.

Es gab einen Beitrag bei DRS1, nun kommt TeleM1 dazu und die AZ brachte ebenfalls einen 2 Seiten Bericht. Die Zeitungen werden mit Leserbriefen eingedeckt..
Der Rotti Klub hat alle Mitglieder im Aargau persönlich angeschrieben, die Rassenclubs vom StaffBull, Bullterrier, Amstaff, Boxer, Riesenschauzer, Rotti, Dobermann sowei der Molosserclub hat sich uns angeschlossen. Zudem auch Tier im Recht, die Tierpartei, sowie Petfinder, der heute einen Newsletter an alle angemeldeten auf dem Portal versendet hat. Die SVP, sowie die FDP hat eine Nein Empfehlung verfasst und publiziert da zB das von der FDP

Zudem wurden die Anlässe im Aargau besucht um da persönlich mit den Leuten kontakt aufzunehmen. ZB beim Agylityturnier.


Es läuft also. Ich hoffe es nützt was..



Dass die Demo nicht stattfindet finde ich pers. auch sehr sehr schade.
 
Was ich mir ja die ganze Zeit überlege, ist, dass man ja auch die Nicht-Hundebesitzer erreichen muss!!

Z.B. in Kindergärten (grrr, wie heissen sie noch in der Schweiz) und Schulen und ??? ... die Eltern informieren, dass es weitaus wirkungsvollere präventive Massnahmen gibt als Rasselisten.

In Kindergärten könnte man versuchen, das Projekt "der blaue Hund" zu platzieren.

Und danke, dass ich nicht mal eine "Nein, du bist blöd, Dich wollen wir nicht auf einem Stand" - Antwort auf mein Hilfsangebot bekommen habe ;)
 
Die Stände wurden sehr gut besucht, ich denke da konnte man auch viele Nichthundehalter erreichen..

Wir hoffen nun noch auf die grossen Medien. Kindergärten und Schulen wären natürlich genial, auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen. :hallo: Nur wird das schwierig da rein zu kommen..

Wie bereits geschrieben geht es hier um die Hunde, nicht um uns als Person. Und wie geschrieben finde ich es genial dass du dies genau so siehst. Wir müssen nicht Blümchenfriedefreudeeierkuchen Freunde werden. Aber wenn wir da gemeinsam was erreichen kann man sich die Hände schütteln und dann wieder andere Dinge angehen :hallo:
 
Ein weiterer Erfolg. Die SKG informiert all ihre Mitglieder:

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Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten zu Ihrer Information eine Medienmitteilung des Komitees "Faires Hundegesetz."

Besten Dank dafür, dass Sie diese Medien-Mitteilung in Ihrem Vereinslokal am Informationsbrett aufhängen sowie Ihren Vereinsmitgliedern und „Hündeler“-Kollegen zur Kenntnis weiterleiten.

Diese E-Mail geht an die Mitglieder des SKG-Zentralvorstandes, an die Präsidentinnen und Präsidenten der Rasseclubs und Lokalsektionen, an die Präsidentinnen und Präsidenten der verschiedenen SKG-Arbeitsausschüsse sowie an weitere SKG-Mitglieder.

Internet:

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Medienmitteilung vom 15. November 2011

Der Kanton Aargau stimmt am 27. November über ein neues Hundegesetz ab

„Des Menschen bester Freund verdient ein besseres Gesetz“

Am 27. November entscheiden die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das neue Hundegesetz. Das Komitee „Faires Hundegesetz“ plädiert für ein „Nein“: „Die Gesetzesvorlage schiesst am Ziel vorbei, führt zu Bürokratie und zur Vergiftung des zwischenmenschlichen Klimas“, so Mit-Initiant Roman Brändli.

Der grosse Rat des Kantons Aargau hat Mitte März dieses Jahres die Gesamtrevision des Hundegesetzes mit 67 zu 50 Stimmen angenommen. Da das absolute Mehr jedoch nicht erreicht wurde, kommt es am 27. November zur Volksabstimmung.

Das von verschiedenen Politikern, Organisationen und Kynologen unterstützte Komitee „Faires Hundegesetz“ stelle sich nicht grundsätzlich gegen eine Revision. „Doch: Ein Hundegesetz muss verhältnismässig sein und einen echten Beitrag leisten zur Verbesserung der Haltebedingungen von Hunden sowie zur Vermeidung von Beissunfällen“, sagt Mit-Initiant Roman Brändli. Das neue Gesetz erfülle diese Kriterien jedoch in keinerlei Weise.

Rasseliste als Haupt-Kritikpunkt

Insbesondere stört sich das Komitee an der geplanten Rasseliste, die durch den Regierungsrat, respektive das Veterinäramt erlassen und im Rahmen der noch fehlenden Verordnung zum neuen Hundegesetz beliebig ausgebaut werden kann. Die Rassentypenliste ist bis zum Abstimmungs- datum noch nicht bekannt. „Es wird also über einen „Hund im Sack“ abgestimmt“, so Brändli.

Wer sich einen „Listen-Hund“ anschaffen möchte, benötigt dazu gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Bewilligung des Veterinäramtes, ist zum Besuch eines speziellen Ausbildungskurses (mit abschliessender Prüfung) verpflichtet und muss den Hund in der Öffentlichkeit an der kurzen Leine führen. Weiter ist er verpflichtet, seine rechtliche und finanzielle Situation einer Behördenstelle (Veterinäramt) offen zu legen, „was eine grundlose und massive Einmischung in die Privatsphäre bedeutet.“

„Sieht man sich die bestehenden Rasselisten in anderen Kantonen an, so erkennt man, dass solche Listen keinen wissenschaftlichen Kriterien folgen, sondern der Stimmungslage in den Medien“, sagt Roman Brändli. Zudem würde mit dem Gesetz heimlich eine Steuererhöhung eingeführt, da der Regierungsrat die Hundesteuer auf maximal 150 Franken festlegen könne. „Zudem lässt es das neue Gesetz zu, dass beschlagnahmte Hunde, welche gesund und unauffällig sind, eingeschläfert werden können, wenn keine Kaution bis zu 2000 Franken hinterlegt werden kann.“
 
In Sachen Kinderschulung ... da könnten sich die Aargauer Politiker als revolutionär fortschrittlich und pro-aktiv darstellen, wenn sie so etwas fordern / fördern ... nach dem Motto "wir machen wirklich was" , sozusagen Schweizweisend ;). Kommt bestimmt auch in der Presse gut!

Die Zeit, um in die Schulen/Kindergärten selbst reinzugehen ist jetzt knapp, das stimmt.
 
Da sind die Zürcher schneller - hier gibt es bereits ein Projekt "Hallo Hund" welches auch vom Veterinäramt unterstützt wird ;)
 
Stimmt, aber es ist nie zu spät ;)

Ausschlachten könnten sie (die Politiker) das Thema auf jeden Fall für sich!
 
Pressetext Tier im Recht:

Die TIR empfiehlt die Ablehnung des Aargauer Hundegesetzes
18.11.2011

Nachdem ein nationales Hundegesetz auf Bundesstufe vergangenes Jahr gescheitert ist, revidieren zahlreiche Kantone ihr Regelwerk zur Hundehaltung. So auch der Kanton Aargau. Am 27. November stimmen die Aargauer Bürgerinnen und Bürger über die Vorlage zum neuen Hundegesetz ab. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) weist diesbezüglich auf einige kritische Punkte hin.

Am 27. November 2011 stimmt die Aargauer Bevölkerung über das revidierte Hundegesetz ab. Im Gegensatz zum bisherigen Hunderecht sieht die neue Regelung eine Rassetypenliste für Hunde mit "erhöhtem Gefährdungspotenzial" vor und stellt deren Haltung unter eine Bewilligungspflicht. Zwei weitere markante Neuerungen finden sich in den Bestimmungen §5 Abs. 4 sowie in §18 Abs. 4 der Gesetzesvorlage: Gemäss §18 Abs. 3 hat der Halter im Falle einer Beschlagnahme des Hundes eine Kaution von bis zu 2'000 Franken zur Sicherung von Forderungen aus der Unterbringung und Pflege des Hundes zu leisten. Wird die Kaution nicht erbracht, kann die zuständige Behörde gemäss Abs. 4 des gleichen Paragraphen die sofortige Neuplatzierung anordnen, und sofern eine solche innert nützlicher Frist nicht möglich oder die Aussicht auf eine Neuplatzierung zum Vornherein als gering einzustufen ist, kann auch direkt die Euthanasierung des Hundes angeordnet werden. Zudem gilt, dass diese einschneidenden Massnahmen auch gegenüber renitenten Hundehaltern ergriffen werden können, etwa wenn sie wiederholt Auflagen zur Einschränkung von Lärmemissionen nicht einhalten.

Bereits heute ist es den kantonalen Behörden möglich, angemessene Massnahmen zur Sicherheit des Menschen vor gefährlichen Hunden sowie zum Schutz der betroffenen Tiere vor verantwortungslosen Hundehaltern zu treffen. Zum Massnahmenspektrum gehören auch die Beschlagnahmung, die Neuplatzierung und die Euthanasie. Die neue Aargauer Bestimmung hingegen weitet den Ermessensspielraum der Behörde bewusst auf unverhältnismässige Weise aus, indem etwa über das Leben eines Tieres entschieden werden kann, wenn weder der Schutz der Bevölkerung noch des Tierwohls von Belang sind.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hätte ein Hundegesetz auf nationaler Ebene begrüsst, allerdings ist dieses im letzten Jahr im Nationalrat gescheitert. Nun stehen die Kantone in der Pflicht, das Verhältnis zwischen Mensch und Hund auf gesetzlicher Ebene zu regeln. Die TIR befürwortet grundsätzlich die Regulierung der Hundehaltung, insbesondere dort, wo der Halter als Betreuer und Verantwortlicher für seinen Hund in die Pflicht genommen und ein Schwerpunkt auf dessen Ausbildung gelegt wird. Die geltende Hundegesetzgebung des Kantons Aargau stammt aus dem 19. Jahrhundert und bedarf dringend einer Revision. Sie enthält verschiedene im Hinblick auf das heutige Tierschutzverständnis bedenkliche Bestimmungen. Aus Sicht der TIR schiesst die Abstimmungsvorlage jedoch über das Ziel hinaus und bestraft einmal mehr den Hund für das Fehlverhalten des Halters. Da das Gesetz nur im Ganzen angenommen oder abgelehnt werden kann, empfiehlt die TIR das Gesetz daher zur Ablehnung und unterstützt damit mit anderen renomierten Organisationen das Komitee "Faires Hundegesetz" ( ), das sich im Kanton Aargau für ein verhältnismässiges und das Wohl des Hundes berücksichtigendes Hundegesetz engagiert.

Besuchen Sie hier auch die Facebook-Seite des Komitees "Faires Hundegesetz".
 
ich drück kräftig die daumen mit, auch wenn wir das "sinkende schiff" noch vor irgendwelchen strengeren massnahmen verlassen werden...
 
Und ... kommt eine Gegendarstellung von Euch?

Kann man diesem Typen an den Karren fahren, dass man in Richtung "subversive Hundehalter" gedrängt wird?
 
Aktuell 54 % "Nein"-Stimmen zum neuen Hundegesetz. Hoffentlich geht's am Sonntag ebenso gut oder noch besser aus.

Habe den Link weitergeleitet.

LG Vera
 
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