Brauche Rechtliche Hilfe!

Killahbabe

Hallo! Ihr kennt mich ja schon. Ich bin die Besitzerin von Einstein, der hier mal stand. Also folgendes ist passiert: Ich habe ein tolles Paar gefunden mit eigenem Haus und Combi und vor allem riesen Hundeherz für Einstein. Sicher, die überlegen noch, haben sich noch nicht 100% festgelegt, ist ja auch normal, schliesslich treffen die eine Entscheidung fürs Leben.

Aber jetzt folgendes Problem: Wie kann man einen Hund von Baden-Württemberg nach Rheinland Pfalz vermitteln????
Was muss man alles beachten, hat jemand Tricks und kniffe, wie gibt man ganz ab oder sollte man erst mal es über einen Pflegevertrag machen?
Von meiner Seite aus passt da alles gut, aber da gibt es folgende Probleme. Gibt es noch die Zwangskastration in der Pfalz? Und wie begründet man ein berechtigtes Interesse so einen Hund zu übernehmen?

Ich hoffe es lässt sich jemand finden, der sich rechtlich up to date damit gut auskennt und uns Hilfe leisten kann, denn der größte Stein für ein neues Zuhause sind gerade noch die behördlichen Dinge.

Liebe Grüsse
Tina
 
  • 29. April 2024
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Hi Killahbabe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Verschoben nach Verordnungen/Rechtliches
 
Hallo Marion! Danke dass du das mal hier her hast weil ich hab nich gefunden, wohin das genau muss. Ich hoffe es findet sich jemand der mir helfen kann.
Tina
 
Also am besten redest du mal mit dem Innenministerium oder dem zuständigen OA, das dem Hund dann überstellt ist.
Auf die Kastration legen die meisten OÄ viel wert, muß meistens auch nachgewiesen werden.
Ein berechtigtes Interesse gilt immer dann, wenn dem Hund das Tierheim erspart bleibt (steht im Ministerialblatt, das ich dir gerne zusenden kann).
Der Hund hat lebenslangen Maulkorb-und Leinenzwang, Ausnahme: Die sog. Gentle Leader Genehmigung oder kpl. Maulkorbbefreiung bei Krankheit (steht auch im Ministerialblatt).

Sollten alle Stricke reißen und das OA sich quer stellen, dann muß der Hund einem Tierheim in RLP übergeben werden (so unter der Hand quasi, nur rein formell) und dann mit Pflegevertrag oder Übernahmevertrag weitergegeben werden.

Mehr Infos zu den Auflagen findest du hier, ich will nicht nochmal alles aufzählen:



Bei Fragen, immer her damit.
 
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