Ich verstehe nicht, wie man sich von so etwas persönlich, tief und ehrlich frusten lassen kann - so lange man nicht im Tierheim arbeitet, wie Wiww, midivi o.ä.
Wenn ich das mit allem machen würde, was mich bei näherem Nachsdenken verzweifeln lässt, hätte ich viel zu tun.
In NRW war es übrigens nicht immer so streng mit den Mischlingswelpen. Bis vor etwa zwei Jahren war die Chance in so einem Fall, wenn der Mixwelpe sich im entsprechenden Alter als phänotypischer Listi entpuppte, je nach Ordnungsamt durchaus vorhanden, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Nicht immer, aber durchaus ab und zu.
Die entsprechende Anweisung ist jetzt etwa anderthalb Jahre alt - und jetzt eben leider tatsächlich auch in den meisten Amtsstuben angekommen und wird umgesetzt.
Fakt ist aber auch: Im LHG NRW steht das so
wörtlich nicht drin. Es gibt dazu eine Dienstanweisung, die außer im Netz, weil jemand sie anonym online gestellt hat, zumindest noch vor einem halben Jahr nirgendwo sonst nachzulesen war.
Selbst wer sich also informiert und im LHG nachliest, muss darum hinterh nicht automatisch wissen und verstanden haben, dass einem ein Welpe, wenn der mit einem Jahr begutachtet wird und dann als Listi eingeordnet wird, noch wegen illegaler Anschaffung weggenommen werden kann, selbst wenn man ihn als kleinen Mutzel noch ganz legal anmelden konnte.
Um das Ganze komplett zu erfassen, muss man auch
verstehen, was "phänotypisch" bedeutet - nämlich dass, wenn ein Gutachter meint, der Hund sieht nach Listenhund aus, es egal ist, wie lange das her ist - also ob zB der ururugroßvater ein AmStaff war, um den Hund so einzuordnen.
Im Zweifel liest man das, versteht es nicht, und überliest das quasi.
UNd dann passiert, was eben passiert: Es wird ein Hund gesucht, der eben kein Listi ist - in dem Fall sollt es dieselbe Mischung sein wie der letzte Hund, der offenbar auch nie als Listi eingeordnet wurde - man ging also davon aus, dass man da keine Probleme bekommt (aber: Vor 10 Jahren ging es hier im Lande definitiv noch lockerer zu...*) - Und dann scheitert es am "phänotypischen".
Vor 10 Jahren gingen die Leute hier im Ordnungsamt beim Wort "Bulldog" noch von der englischen Bulldogge aus, und wollten bestenfalls ein Foto vom erwachsenen Hund, um zu schauen, ob es nicht in Richtung § 10 ging. Wenn überhaupt.
Dann kamen bei den entsprechenden Haltern angebliche Bulldoggenmixe groß in Mode, und im Moment wollen auch hier die Sachbearbeiter entsprechende Hunde am liebsten zweimal selbst sehen - einmal als Welpe und dann nochmal mit einem Jahr, und um eine beliebige Rasseangabe zu akzeptieren, müssen eigentlich Papiere (bei MIxen: teils Der Elterntiere) vorgelegt werden.
Eine Bekannte von mir hatte eine OEB und jetzt einen Continental Bulldog - die Rasse hat sie auch ausgesucht, weil die wenigstens VDH-Papiere haben. (Insofern: Mitgedacht.) Trotzdem war sie nicht wenig erstaunt, was jetzt im Vergleich zu ihrem letzten Hund bei der Anmeldung für ein Aufwand betrieben wird.
Das muss man nicht vorher wissen. Ich weiß es auch nur, weil ich für ein Forenmitglied bei ihr mal nachgefragt habe, wie das hier jetzt abläuft.
Man fragt aber doch nicht nach, wenn man schonmal so einen Hund hatte und den auch ohne Probleme angemeldet bekommen hat.
Würde ich jedenfalls nicht machen.