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N

Nadine

... wurde gelöscht.
Hi,

also ich brauche ganz dringend einen Schutzvertrag für mein Kaninchen. Kann ich den auch selber schreiben, oder gibt es im Netz welche? Was gehört da alles rein???

Liebe Grüße

Nadine
 
  • 10. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Nadine ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
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Besonders gefallen hat mir dieser Vertrag:

In Abs.2. Punkt 2, muß "zulassen" in "zu lassen" berichtigt werden, sonst sehr gut...

ciao
Andreas
 
Danke Andreas,

muss ich dem Käufer auch einen Vertrag geben, ja oder? Ich behalte einen und der Käufer auch einen, oder?

Liebe Grüße

Nadine
 
Was bedeutet denn Rauhbeinigkeit?

Liebe Grüße

Nadine
 
Hi,
das Wort "Rauhbeinigkeit" ist wohl österreichische Sprache

Heißt wohl so was ähnliches wie "rauflustig" oder "draufgängerisch" - glaube ich. Kannst es ja in deinem Vertrag rauslöschen.

Einen Vertrag macht man grundsätzlich in mehreren Ausfertigungen für jeden Vertragsschließenden, natürlich müssen die Ausfertigungen gleichen Inhalt haben.

Ich hab gerade ein fertiges Dokument auf meine Seite gestellt, kannst ja mal schauen, ob du das nehmen willst oder sonst mir Verbesserungsvorschläge machen:


ciao
Andreas
 
Die Nummern 9 und 11 verstehe ich nicht...

Liebe Grüße

Nadine
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Andreas:

Ich hab gerade ein fertiges Dokument auf meine Seite gestellt, kannst ja mal schauen, ob du das nehmen willst oder sonst mir Verbesserungsvorschläge machen:


ciao
Andreas[/B][/quote]


Toll und ich hab den ganz abgetippt


Meiner ist fast genauso nur die oben genannten Ounkte raff ich nicht!


Liebe Grüße

Nadine
 
Hallo Nadine,
Punkt 9, um es mal grob auszudrücken, wie gesehen, so genommen.

Punkt 11 wäre zum Bsp., ein Jäger möchte einen Hund für die Jagd ausbilden,dieser scheint bei der Übernahme auch dafür geeignet zu sein, später stellt sich raus, der Hund ist dafür ungeeignet.
Unter zusätzliche Vereinbarungen würde ich noch aufnehmen:das Tier nicht in andere Hände weiterzugeben, und wenn dies doch aus zwingenden Gründen geschieht, den Vorbesitzer darüber in Kenntnis zu setzen. Außerdem bei Tod des Tieres dieses von einem Tierarzt bescheinigen zu lassen und eine Kopie dessen an Dich zu schicken.
Es soll ja ein Schutzvertrag sein, also zum Wohle des Tieres und der neue Halter soll sich im Klaren sein, das er auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch Rechenschaft ablegen muß und Du die Kontrolle, ohne Dich selbst darum kümmern zu müssen. Dürfte für einen echten Interessenten auch kein Problem sein, so etwas zu unterschreiben, ich hatte es jedenfalls nicht.


Hanibal

 
Hallo Nadine,
ja, was Hanibal sagt, so seh ich das auch.

Es könnte auch einfach eine Unverträglichkeit sein, wie z.B. Hund versteht sich nicht mit Katze.

"erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers." ist eine übliche Formulierung, auch bei privatem Autokauf schreibt man sowas meust in den Vertrag.

"Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert."
Das könnte z.B. zu Stubenreinheit oder Alleinbleiben-Können passen. Du hast aufgrund dieser Formulierung nichts versprochen - juristisch gesehen. Alles, was du mündlich geäußert hast, tritt zurück, wenn dieser Vetrtrag so unterschrieben wird.
Außer du schreibst bestimmte Zusagen dann doch unter Bemerkungen rein. Dabei würde ich aufpassen, dass ich es richtig formuliere.
Also richtig wäre z.B. "die Hündin konnte bei mir ohne Probleme 10 Stunden allein bleiben."
falsch wäre zu schreiben "bleibt problemlos 10 Stunden allein" - denn mit dieser Formulierung könnte jemand auf die Idee kommen, dass dies eine garantierte Eigenschaft ist.

ciao
Andreas
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hanibal:
Hallo Nadine,

Unter zusätzliche Vereinbarungen würde ich noch aufnehmen:das Tier nicht in andere Hände weiterzugeben, und wenn dies doch aus zwingenden Gründen geschieht, den Vorbesitzer darüber in Kenntnis zu setzen. Außerdem bei Tod des Tieres dieses von einem Tierarzt bescheinigen zu lassen und eine Kopie dessen an Dich zu schicken.
Es soll ja ein Schutzvertrag sein, also zum Wohle des Tieres und der neue Halter soll sich im Klaren sein, das er auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch Rechenschaft ablegen muß und Du die Kontrolle, ohne Dich selbst darum kümmern zu müssen. Dürfte für einen echten Interessenten auch kein Problem sein, so etwas zu unterschreiben, ich hatte es jedenfalls nicht.


Hanibal

[/quote]


Da steht ja drin, wenn das Tier nicht mehr gehalten werden kann, muss er es mir zurück geben.


Liebe Grüße

Nadine
 
Hallo Nadine,
da steht drin, das er Dich in Kenntnis setzen muß, wenn er das Tier aus zwingenden Gründen nicht mehr halten kann, das heißt, er muß Dich informieren, Du mußt nicht das Tier zurücknehmen!

Hanibal

 

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