Hallo Nadine,
ja, was Hanibal sagt, so seh ich das auch.
Es könnte auch einfach eine Unverträglichkeit sein, wie z.B. Hund versteht sich nicht mit Katze.
"erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers." ist eine übliche Formulierung, auch bei privatem Autokauf schreibt man sowas meust in den Vertrag.
"Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert."
Das könnte z.B. zu Stubenreinheit oder Alleinbleiben-Können passen. Du hast aufgrund dieser Formulierung nichts versprochen - juristisch gesehen. Alles, was du mündlich geäußert hast, tritt zurück, wenn dieser Vetrtrag so unterschrieben wird.
Außer du schreibst bestimmte Zusagen dann doch unter Bemerkungen rein. Dabei würde ich aufpassen, dass ich es richtig formuliere.
Also richtig wäre z.B. "die Hündin konnte bei mir ohne Probleme 10 Stunden allein bleiben."
falsch wäre zu schreiben "bleibt problemlos 10 Stunden allein" - denn mit dieser Formulierung könnte jemand auf die Idee kommen, dass dies eine garantierte Eigenschaft ist.
ciao
Andreas